Kontrollbericht zu Bruckwirtschaft, Marxheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bruckwirtschaft
Flößerstraße 8, Marxheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Donau-Ries Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bruckwirtschaft, Marxheim [#40045]
Datum
15. Januar 2019 09:10
An
Landratsamt Donau-Ries
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bruckwirtschaft Flößerstraße 8, Marxheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme hiermit meinen im Antrag auf Erteilung von Auskünften nach § 2 Abs. 1 Nr…
An Landratsamt Donau-Ries Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bruckwirtschaft, Marxheim [#40045]
Datum
28. Januar 2019 14:39
An
Landratsamt Donau-Ries
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich nehme hiermit meinen im Antrag auf Erteilung von Auskünften nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG bzgl. der Gaststätte Bruckwirtschaft, Flößerstraße 8, Marxheim, erklärten Widerspruch einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, zurück. Das Landratsamt Donau-Ries soll jedoch meine Daten nicht von sich aus weitergeben, sondern nur auf Verlangen des betroffenen Lebensmittelunternehmers offenlegen. Ich bitte um Bearbeitung meines Antrages. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 40045 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Donau-Ries
Ihr Antrag nach dem VIG vom 15.01.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 15.01.2019 wurde mit Schreiben…
Von
Landratsamt Donau-Ries
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG vom 15.01.2019
Datum
17. Juli 2019 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 15.01.2019 wurde mit Schreiben vom 07.05.2019 abschließend bearbeitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen