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Kontrollbericht zu Bundesministerium der Verteidigung, Bonn

1. Welche Restaurants, Kantinen, Cafeterien oder Cafés sind am folgenden Standort vorhanden:
Bundesministerium der Verteidigung
Fontainengraben 150
53125 Bonn

2. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in diesen Betrieben stattgefunden?

3. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    27. Februar 2019
  • Frist
    29. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Bundesministerium der Verteidigung, Bonn [#59532]
Datum
27. Februar 2019 16:57
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Welche Restaurants, Kantinen, Cafeterien oder Cafés sind am folgenden Standort vorhanden: Bundesministerium der Verteidigung Fontainengraben 150 53125 Bonn 2. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen in diesen Betrieben stattgefunden? 3. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.02.2019, deren Eingang ich hiermit bestätig…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bundesministerium der Verteidigung, Bonn [#59532]
Datum
28. Februar 2019 08:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 27.02.2019, deren Eingang ich hiermit bestätige. Ich weise rein vorsorglich darauf hin, dass die Erhebung von kostendeckenden Gebühren und Auslagen gemäß § 7 VIB grundsätzlich vorgesehen ist. Sollte der Antrag nicht gebühren- oder auslagefrei bearbeitet werden können, werde ich Sie jedoch gemäß Absatz 1 Satz 2 der Vorschrift vorab hierüber informieren. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten, die ich alle prüfen und bescheiden werde. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Für sonstige Nachfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr <Information-entfernt> in o.a. Angelegenheit komme ich zurück auf Ihren Antrag vom 27.02.2019. Für die…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bundesministerium der Verteidigung, Bonn [#59532]
Datum
5. März 2019 09:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> in o.a. Angelegenheit komme ich zurück auf Ihren Antrag vom 27.02.2019. Für die Überprüfung von Einrichtungen im Bundesministerium der Verteidigung ist nicht die örtliche Ordnungsbehörde, sondern die Bundeswehr zuständig. Die erfragte Information ist somit nicht bei der Stadt Bonn vorhanden, sodass Ihr Antrag abzulehnen wäre. Bevor jedoch ein ablehnender Bescheid in der Sache ergeht, gebe ich Ihnen hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme und ggf. Rücknahme des Antrags. Vielen Dank für eine kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, die angesprochene Behörde ist gemäß VIG verpflichtet, Informationsanfragen an die …
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bundesministerium der Verteidigung, Bonn [#59532]
Datum
18. März 2019 14:27
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die angesprochene Behörde ist gemäß VIG verpflichtet, Informationsanfragen an die zuständige Stelle weiterzuleiten, wenn die Daten bei ihr selbst nicht vorhanden sind (siehe auch FAQ des BMEL: https://www.bmel.de/_doc/ARCHIV_2015/...). Ich bitte darum um Weiterleitung des Antrages um eine erfolgreiche Bearbeitung zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 59532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihren Hinweis. Gemäß § 6 Abs. 2 VIG leitet die informationspfli…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bundesministerium der Verteidigung, Bonn [#59532]
Datum
18. März 2019 14:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für Ihren Hinweis. Gemäß § 6 Abs. 2 VIG leitet die informationspflichtige Stelle, soweit sie keine Erkenntnisse über die im Antrag nach § 4 Abs. 1 begehrten Informationen hat, den Antrag von Amts wegen an die Stelle weiter, der die Informationen vorliegen, soweit ihr dies bekannt und möglich ist. Hier ist nicht bekannt, durch welche Stelle die Kontrollen im Bundesministerium der Verteidigung durchgeführt werden. Ich bin daher dankbar für die bereits erfragte Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, am 2. Dienstsitz in Berlin liegt die Zuständigkeit bei der Bundeswehr, wie Sie sel…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bundesministerium der Verteidigung, Bonn [#59532]
Datum
18. März 2019 14:38
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, am 2. Dienstsitz in Berlin liegt die Zuständigkeit bei der Bundeswehr, wie Sie selbst es bereits in einer vorangegangenen Nachricht erwähnten. Dort wurde meine Anfrage an die Bundeswehr weitergeleitet, worum ich Sie nun auch bitten würde. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 59532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr <Information-entfernt> der Stadt Bonn liegt hier lediglich folgende, allgemeine Postanschrift des Mins…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bundesministerium der Verteidigung, Bonn [#59532]
Datum
18. März 2019 15:47
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> der Stadt Bonn liegt hier lediglich folgende, allgemeine Postanschrift des Minsiteriums vor: Bundesministerium der Verteidigung, Fontainengraben 150 in 53123 Bonn. Gerne drucke ich Ihren Antrag aus und übersende ihn dorthin per Post. Eine andere Möglichkeit steht mir leider nicht zur Verfügung. Bitte teilen Sie mir kurzfristig mit, ob dieses Vorgehen von Ihnen gewünscht ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, für das Berliner Verteidigungsministerium wurde mein Antrag an folgende Stelle wei…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bundesministerium der Verteidigung, Bonn [#59532]
Datum
19. März 2019 10:38
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für das Berliner Verteidigungsministerium wurde mein Antrag an folgende Stelle weitergeleitet, vielleicht könnten Sie es zuerst dort versuchen: Presse- und Informationszentrum IUD Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) Postfach 2963, 53019 Bonn Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 59532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für die Übermittlung der Anschrift. Ich habe Ihre Anfrage am heutig…
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bundesministerium der Verteidigung, Bonn [#59532]
Datum
20. März 2019 15:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> vielen Dank für die Übermittlung der Anschrift. Ich habe Ihre Anfrage am heutigen Tag dorthin per Post übersandt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bundesministerium der…
An Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bundesministerium der Verteidigung, Bonn [#59532]
Datum
13. Juni 2019 13:34
An
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Bundesministerium der Verteidigung, Bonn“ vom 27.02.2019 (#59532) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 77 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 59532 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr <Information-entfernt> in o.a. Angelegenheit erinnere ich Sie an unseren ausführlichen E-Mail-Verkehr …
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Bundesministerium der Verteidigung, Bonn [#59532]
Datum
18. Juni 2019 09:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr <Information-entfernt> in o.a. Angelegenheit erinnere ich Sie an unseren ausführlichen E-Mail-Verkehr vom 05.03.2019 sowie 18.03.2019 und insbesondere an meine E-Mail vom 20.03.2019, 15:01 Uhr, mit der ich Ihnen mitgeteilt habe, dass ich Ihre Anfrage vom 27.02.2019 an das Presse- und Informationszentrum IUD, Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr weitergeleitet habe. Sie müssten sich demnach ggf. dort nach dem Stand Ihrer Anfrage erkundigen. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesstadt Bonn - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.