Kontrollbericht zu Bundeswehrkantiene Fliegerhorst Laage, Laage

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Bundeswehrkantiene Fliegerhorst Laage
Daimler-Benz-Allee
18299 Laage

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    15. Januar 2019
  • Frist
    19. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Kontrollbericht zu Bundeswehrkantiene Fliegerhorst Laage, Laage [#42485]
Datum
15. Januar 2019 18:47
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Bundeswehrkantiene Fliegerhorst Laage Daimler-Benz-Allee 18299 Laage 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag vom 15. Januar 2019 nach § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Zwischenbescheid Sehr geehrter A…
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 15. Januar 2019 nach § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Zwischenbescheid
Datum
25. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller/in, in Ihrem Antrag vom 15. Januar 2019 nach § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes(VIG) beantragten Sie eine Auskunft zur Bundeswehrkantine Fliegerhorst Laage, Daimler Benz Allee in 18299 Laage. Gemäß Ihrem Antrag vom 15. Januar 2019 widersprachen Sie nach Artikel 21 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzgl. der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten an den entsprechenden Betrieb. Gemäß Artikel 23 Absatz 1 Buchstabe i) der DSGVO können u.a. Ihre Rechte nach Artikel 21 der DSGVO durch nationale Rechtsvorschriften, die u.a. dem Schutz der Rechte anderer Personen dienen, eingeschränkt werden. Von dieser Einschränkung hat das Verbraucherinformationsgesetz Gebrauch gemacht. Gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 des Verbraucherinformationsgesetzes haben beteiligte Dritte, in diesem Fall der Betriebsinhaber der oben genannten Kantine das Recht, auf Nachfrage den Namen und die Adresse des Antragstellers zu erhalten. Da Sie aber Widerspruch nachArtikel 21 der DSGVO eingelegt haben, teile ich Ihnen mit, dass Ihr Antrag erst bearbeitet werden kann, wenn Sie Ihren Widerspruch bzgl. der Weitergabe Ihrer Daten an den Betriebsinhaber zurücknehmen, da der Betriebsinhaber gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 des Verbraucherinformationsgesetzes ein Recht darauf hat, Ihre Daten zu erhalten. Diesbezüglich bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie Ihren Widerspruch aufrechterhalten oder zurücknehmen, oder ob Sie aufgrund der oben genannten Tatsache Ihren Antrag vom 15. Januar 2019 komplett zurücknehmen möchten, bis zum 05. Februar 2019, gern auch per E-Mail. Sollten Sie auf dieses Schreiben nicht antworten oder den Widerspruch nicht zurücknehmen, mussich Ihren Antrag vom 15. Januar 2019 ablehnen. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Ihr Antrag vom 15. Januar 2019 nach § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Zwischenbescheid [#42485] Se…
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 15. Januar 2019 nach § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) Zwischenbescheid [#42485]
Datum
1. Februar 2019 16:45
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte meinen Antrag aufrecht erhalten. Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Ich nehme meinen Widerspruch bezüglich der Datenweitergabe in soweit zurück, dass Sie meine Daten an den Betrieb weiter geben dürfen, sofern dieser danach fragt. Bitte informieren Sie mich per E-Mail über diesen Vorgang. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag vom 15. Januar 2019 nach § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes(VIG) Zwischenbescheid zur Abgabe Ihres…
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag vom 15. Januar 2019 nach § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes(VIG) Zwischenbescheid zur Abgabe Ihres Antrags
Datum
15. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
gemäß § 38 Absatz 2 Satz 1 des Lebensmittel-,Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) obliegt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung die Durchführung dieses Gesetzes, der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungenund der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieses Gesetzes den zuständigen Stellen und Sachverständigen der Bundeswehr. Somit ist die amtliche Lebensmittelüberwachung des Landkreises Rostock für die Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften bzgl. der Bundeswehrkantine des Fliegerhorsts Laage unzuständig. Diesbezüglich habe ich Ihren Antrag vom 15. Januar 2019 nach § 1 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) bezüglich Daimler Benz Allee in einer Auskunft zur Bundeswehrkantine Fliegerhort Laage, Daimler Benz Allee in 18299 Laage, wegen Unzuständigkeit an das Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Rostock, Kopernikusstraße 1 in 18057 Rostock, abgegeben. Weiteren Schriftverkehr erhalten Sie von dort. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Abgabenachricht Ihren Antrag vom 15.01.2019 habe ich zuständigkeitshalber an die nachfolgend genannte Stelle zur B…
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Abgabenachricht
Datum
19. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
4,0 MB
Ihren Antrag vom 15.01.2019 habe ich zuständigkeitshalber an die nachfolgend genannte Stelle zur Bearbeitung weitergeleitet: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat DL11 Fontainengraben 200 53123 Bonn Sie erhalten von dort weitere Antwort.
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformatio…
Von
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG);
Datum
19. März 2019
Status
Warte auf Antwort
gemäß Bezug 2 begehren Sie die Herausgabe der Kontrollberichte zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen zu Bundeswehrkantine Fliegerhorst Laage, Daimler-Benz-Allee in Laage. Hierbei beziehen Sie sich auf das VIG. Die Bearbeitung der Anfragen nach dem VIG im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung obliegt dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr. Nach § 1 VIG haben Sie Anspruch auf freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Die Zusendung der gewünschten Dokumenteist jedoch aus folgenden Gründen nicht möglich: Der Antrag auf die begehrten Informationen muss gem. 8 4 Abs. 1 S. 1 VIG hinreichend bestimmt sein. Hinreichend bestimmt ist der Antrag, wenn die antragstellende Person, der betroffene Betrieb und der Zweck des Antrags erkennbar sind.An der angegebenen Anschrift Daimler-Benz-Allee in Laage befinden sich mehrere Einrichtungen, in denen Bundeswehrangehörige Lebensmittel konsumieren können. Keine der Einrichtungen trägt den Namen Bundeswehrkantine Fliegerhorst Laage. Ihr Antrag vom 15. Januar 2019 ist demnach nicht hinreichend bestimmt, da er nicht erkennen lässt, für welche der Einrichtungen unter der angegebenen Anschrift Sie die Herausgabe der Kontrollberichte zu lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen Sie begehren. Somit haben Sie keinen Anspruch auf die Herausgabe der begehrten Informationen, da IhrAntrag nicht hinreichend bestimmt ist.
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinform…
An Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG); [#42485]
Datum
1. April 2019 13:24
An
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, da es sich um ein militärisches Gelände handelt, kann ich leider meinen Antrag nur so weit präzisieren. Taktisches Luftwaffengeschwader73 Steinhoff Daimler-Benz-Allee 2a 18299 Laage Die Koordinaten der Kantine sollten etwa N 53.92831, E 12.30371 sein. Näher kann ich meinen Antrag nicht stellen, da mir auch eine Auskunft nach genaueren Adressangaben oder einer Karte aus Sicherheitsrelevanz selbstverständlich abgelehnt wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag nach dem VIG
Von
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG
Datum
30. April 2019
Status
Warte auf Antwort
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Ihr Antrag nach dem VIG Ihr Zeichen: DL I 1 – 48-01-01 [#42485] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für …
An Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem VIG Ihr Zeichen: DL I 1 – 48-01-01 [#42485]
Datum
6. Mai 2019 09:29
An
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit erkläre ich mich ausdrücklich einverstanden, dass meine persönlichen Daten zum Zweck dieses Antrages an den Betrieb weiter gegeben werden dürfen. Bitte hören Sie den Betrieb an und machen Sie mir die Information zugänglich. Vielen Dank für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 42485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Ihr Antrag nach dem VIG [Ihr Zeichen: DL I 1 – 48-01-01] [#42485] Sehr geehrte<< Anrede >> meine …
An Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem VIG [Ihr Zeichen: DL I 1 – 48-01-01] [#42485]
Datum
13. Juni 2019 13:45
An
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Verbraucherinformationsanfrage „Kontrollbericht zu Bundeswehrkantine Fliegerhorst Laage, Laage“ vom 15.01.2019 (#42485) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Nachdem ich am 6. Mai zugestimmt habe, dass meine persönlichen Daten zum Zweck der Anhörung des Betriebes weiter gegeben werden dürfen habe ich keine Antwort mehr erhalten. Die Frist bei Anhörung des Betriebes verlängert sich um ein Monat. Wenn bis du diesem Punkt kein Widerspruch des Betriebes, in diesem Falle des Bundeswehrstützpunktes eingegangen ist, sind Sie verpflichtet mir diesen Kontrollbericht zu Verfügung zu stellen. Ich verweise hierbei auf das VIG § 5 insbesondere Absatz 2 und 4. Ich bitte Sie dies umgehend zu tun oder mich über den zwischenzeitigen Stand der Anfrage zu informieren. Gerne auch elektronisch als Antwort auf diese Mail. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 42485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Schröder c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
Mein Antrag nach dem VIG [Ihr Zeichen: DL I 1 – 48-01-01] [#42485] Sehr geehrte<< Anrede >> Am 30. Ap…
An Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
Mein Antrag nach dem VIG [Ihr Zeichen: DL I 1 – 48-01-01] [#42485]
Datum
27. Juni 2019 17:26
An
Landkreis Rostock - Veterinär- und - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> Am 30. April 2019 haben Sie mich postalisch gebetet mein Einverständnis zur Weitergabe meiner persönlichen Daten an den Betrieb zu geben. Zwei Mails an Sie (<<E-Mail-Adresse>>) blieben bisher unbeantwortet. Daher schreibe ich ihnen an die Poststelle, da ich mit beim abtippen der Mailadresse vom Brief nicht ganz sicher war. Ich wiederhole daher auch mein Einverständnis zur Weitergabe meiner persönlichen Daten an den Fliegerhorst Laage zum Zweck des Antrages nach dem VIG. Desweiteren bitte ich um unverzügliche Mitteilung über den Stand meiner Anfrage und Zusendung der letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen. Über eine Eingangsbestätigung freue ich mich. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 42485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Schröder c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
WG: Mein Antrag nach dem VIG [Ihr Zeichen: DL I 1 – 48-01-01] [#42485] Sehr geehrter Herr Schröder, die Prüfung I…
Von
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Betreff
WG: Mein Antrag nach dem VIG [Ihr Zeichen: DL I 1 – 48-01-01] [#42485]
Datum
4. Juli 2019 13:02
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Schröder, die Prüfung Ihres Antrages ist nun abgeschlossen, so dass Sie in den nächsten Tagen einem Bescheid erhalten. Ich weise vorsorglich erneut darauf hin, dass die auf Grundlage des VIG von Ihnen erlangten behördlichen Informationen für Sie, als Antragsteller, bestimmt sind und das VIG eine Veröffentlichung nicht vorsieht. Aufgrund der Tatsache, dass der Antrag unter Ihrem Namen über die Internetplattform „fragdenstaat.de“ gestellt wurde, vermuten wir, dass eine Veröffentlichung der unter Ihrem Namen beantragten Informationen oder Unterlagen auf der Internetplattform bezweckt wird. Bei einer Veröffentlichung obliegt es Ihnen die Grenzen des Datenschutzes zu wahren. In diesem Zusammenhang fordere ich Sie auf bis zum 8. Juli 2019, die personenbezogenen Daten in dem Schreiben, welches unter folgendem Link zu finden ist https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-bundeswehrkantiene-fliegerhorst-laage-laage/306861/anhang/2019-04-30-bundeswehr-dl-topfsecret_geschwaerzt.pdf , insbesondere die Angaben zu meiner Person (Name und die telefonische Erreichbarkeit) unkenntlich zu machen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Antwort: AW: Ihr Antrag nach dem VIG [Ihr Zeichen: DL I 1 – 48-01-01] [#42485] Sehr geehrter Herr Schröder, es is…
Von
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Betreff
Antwort: AW: Ihr Antrag nach dem VIG [Ihr Zeichen: DL I 1 – 48-01-01] [#42485]
Datum
15. Juli 2019 10:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schröder, es ist eine Entscheidung zu Ihrem Antrag getroffen worden. Der Bescheid konnte jedoch laut dem Vermerk der Deutschen Post AG: "Empfänger unter dieser Anschrift nicht zu ermitteln", nicht zugestellt werden. Ein Verwaltungsakt ist demjenigen bekanntzugegeben, an den er sich richtet . Das VIG sieht vor, dass jede natürliche Person einen Antrag gemäß VIG stellen kann. Daraus ergibt sich, dass der Bescheid an Sie als Antragsteller persönlich versandt werden muss. Ein Versand an die angegebene Adresse von Knowledge Foundation Deutschland e.V. ist aus diesen Gründen nicht zulässig und wird auch nicht erfolgen. Ich bitte Sie dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr bis zum 23. Juli 2019 ihre private Anschrift bekannt zu geben. Sollte ich bis zu diesem Zeitpunkt keine Rückmeldung von Ihnen erhalten betrachte ich Ihren Antrag als erledigt. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Schröder
Sebastian Schröder
AW: Antwort: AW: Ihr Antrag nach dem VIG [Ihr Zeichen: DL I 1 – 48-01-01] [#42485] Sehr geehrte<< Anrede >…
An Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Details
Von
Sebastian Schröder
Betreff
AW: Antwort: AW: Ihr Antrag nach dem VIG [Ihr Zeichen: DL I 1 – 48-01-01] [#42485]
Datum
20. Juli 2019 10:29
An
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich wundere mich, dass der Bescheid unter der Adresse nicht zugestellt werden konnte. Darum bitte ich Sie diesesmal meine private Adresse zu verwenden: Sebastian Schröder << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Vielen Dank für ihre Mühe. Gerne können Sie mir den Bescheid auch per Mail als Anhang schicken. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Schröder Anfragenr: 42485 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Schröder c/o Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Ihr Antrag nach dem VIG
Von
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG
Datum
22. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen

Dokumente