Bescheid_geschwaerzt.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Bundeswehrkantiene Fliegerhorst Laage, Laage

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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AWL TB Infrastruktur Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Wir. Dienen. Deutschland. DEI 1 Bundesamtfür Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen ; der Bundeswehr + ?7stfach 29 63 - 53019 Bonn Fontainengraben 200, 53123 Bonn Postfach 29 63, 53019 Bonn Herrn Telefon: +49 (0)228 5504 - Ww: Singerstraße 109 BAIUDBw DL | 1@bundeswehr.org 10179 Berlin Aktenzeichen DL I 1 - 48-01-01 BETREFF - Bearbeiter/-in Rat Bonn, 04. Juli 2019 Ihr Antrag nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG); hier: Bescheid BEZUG 1. Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) Ihr Antrag vom 15. Januar 2019; hier eingegangen am 11. März 2019 Sehr geehrter Herr Schröder, gemäß Bezug 2 begehren Sie die Herausgabe der Kontrollberichte zu lebensmittelrechtli- chen Betriebsüberprüfungen der Bundeswehrkantine Fliegerhorst Laage. Hierbei beziehen Sie sich auf das VIG. Es ergeht folgender Bescheid: 1. Die Auskunft, wann die letzten beiden Kontrollen der Bundeswehrkantine Fliegerhorst Laage stattgefunden haben und ob es bei den Kontrollen zu Beanstandungen im Be- 2. reich des Lebensmiittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) kam gebeich Ihnen in der beigefügten Anlage. gebeich Ihnen in der beigefügten Anlage. Im Übrigen lehne ich Ihren Antrag ab. 4. Die Bereitstellung der Auskunft ergeht gebührenfrei. Begründung: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umwelschutz und Dienstleistungen der Bundes- wehr ist für die Entscheidung über Ihren Antrag zuständig.
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Anspruchsgrundlage für Ihren geltend gemachter Anspruch auf Auskunft ist $ 1 Nr. 1 1.V. m. & 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG. Demnach haben Sie einen Anspruch auf freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Fut- termittelgesetzbuches. Zuständige Stelle ist jede Behörde im Sinne des $ 1 Absatz 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, die auf Grund anderer bundesrechtlicher oder landes- rechtlicher Vorschriften öffentlich-rechtliche Aufgaben oder Tätigkeiten wahrnimmt, die der Erfüllung der in & 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches genannten Zweckeo- der bei Verbraucherprodukten der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit nach den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes sowie der auf Grund des Produktsicherheits- gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen dienen, Gemäß $ 38 Absatz 2 LFGB obliegt die Durchführung des LFGB, der aufgrund dieses Ge- setzes erlassenen Rechtsverordnungen und der unmittelbar geltenden Rechtsakte der Eu- ropäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich dieses Ge- setzes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung den zuständigen Stellen und Sachverständigen der Bundeswehr. Das Bundesministerium der Verteidigung hat das Bundesamt für Infrastruktur, Umwelt- schutz und Dienstleistungen der Bundeswehr als zuständige Ansprechstelle in der Bundes- wehr im Sinne des VIG bestimmt. Dieses ist somit zuständige Stelle i.S. d. VIG. Die Überwachung des Verkehrs mit Lebensmitteln in der Bundeswehr wurde hingegen den Sachverständigen des Sanitätsdienstes der Bundeswehr übertragen. Die Durchführung der Inspektionen und die dabei gewonnenen Daten/Informationen/Erkenntnisse erfolgen somit im Militärischen Organisationsbereich der Bundeswehr.Militärische Dienststellen sind keine Behörden im Sinne des $ 1 Absatz 4 VwVfG und somit nicht auskunftspflichtig nach dem VIG. Darüberhinaus besteht kein Informationsanspruch nach dem VIG, soweit das Bekanntwer- den der Informationen nachteilige Auswirkungen auf militärische und sonstige sicherheits- empfindliche Belange der Bundeswehr haben kann ($ 3 Abs. 1 Nr. 1 a) aa)). Die Bundeswehrkantine Fliegerhorst Laage ist eine Verpflegungseinrichtung der Bundes- wehr (sogenannte Truppenküche).
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Diese Einrichtungist nicht jedermann zugänglich und nur einem bestimmten - im Bezug zur Bundeswehr - stehenden Personenkreis, zugänglich. Das Betreten der betreffenden Verpflegungseinrichtung ist durch seine Lage, nämlich inner- halb einer militärischen Liegenschaft, an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die die Sicherheit des militärischen Bereiches gewährleisten. Hier ist exemplarisch die Genehmi- gung der Dienststelle als Zutrittsberechtigung zu benennen. Militärische Sicherheit bezeichnet dabei den Zustand, der unter Anderem den Schutz von Tatsachen über militärische, zivile und militärisch genutzte zivile Objekte, Anlagen und Ein- richtungen gewährleistet. Die lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen werden in Prüfberichten festgehalten. Der Inhalt dieser Dokumente unterliegt jedoch, aufgrund der besonderen Lage desBetrie- bes und der in den Berichten enthaltenen Informationen, die indirekt auf militärisch sensible Informationen, z.B. zur Personalstärke oder zu Beschaffungswegen, schließen lassen kön- nen, einem außerordentlichen Schutz und darf nicht Unbefugten zugänglich gemacht wer- den. Sie erhalten daher die zusammengefassten Informationen die dem Bundesamtfür Infra- struktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr als zuständige Behörde ge- mäß 8 38 LFGB vorliegen. . Eine Übermittlung der Kontrollberichte des Sanitätsdienstes der Bundeswehr erfolgt jedoch aus den o.g. Gründen nicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch er- hoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Fontainengraben 200, 53123 Bonn schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag
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