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Kontrollbericht zu Buon Gusto, Dortmund

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Buon Gusto
Harkortstraße 57a
44225 Dortmund

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Juli 2020
  • Frist
    22. August 2020
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Buon Gusto, Dortmund [#193117]
Datum
20. Juli 2020 10:57
An
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Buon Gusto Harkortstraße 57a 44225 Dortmund 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193117/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage (s.u.) ist bei mir ei…
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Buon Gusto, Dortmund [#193117]
Datum
21. Juli 2020 09:46
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage (s.u.) ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen müssen vom vorhandenen Personal zusätzlich zu den Kernaufgaben der Behörde geprüft und beschieden werden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Bereits jetzt möchte ich Ihnen mitteilen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Sollte Ihre Anfrage nicht bereits Ihre Postanschrift enthalten haben, teilen Sie mir diese bitte nachträglich mit. Bitte beachten Sie, dass Sie als Antragsteller*in in dem von Ihnen ausgelösten Verwaltungsverfahren Beteiligtenstatus haben und somit im Falle eines Rechtsstreits durch das Verwaltungsgericht (hier zuständig: VG Gelsenkirchen) beigeladen werden können. Dass die von Anträgen nach dem VIG betroffenen Unternehmen zur Abwendung der Herausgabe von Kontrollergebnissen Rechtsmittel einlegen, kommt regelmäßig vor. Sollten Sie vor diesem Hintergrund keine Weiterbearbeitung Ihres Antrags wünschen, teilen Sie dies bitte so schnell wie möglich mit. Anm.: E-Mails bitte ausschließlich an <<E-Mail-Adresse>> ! Mit freundlichen Grüßen
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Ihr Antrag nach § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) v…
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Buon Gusto, Dortmund [#193117]
Datum
25. August 2020 09:01
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Ihr Antrag nach § 2 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 20.07.2020; Betrieb: Trattoria Buon Gusto Sehr geehrteAntragsteller/in infolge Ihres o.g. Antrags hat der betroffene Betrieb von der Behörde die Offenlegung Ihrer Identität gefordert. Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG dem/der von Ihrer Anfrage betroffenen Lebensmittelunternehmer/in auf dessen/deren Verlangen hin Ihre Personalien (Name, Anschrift) zwingend mitzuteilen sind. Dem steht auch Art. 21 DSGVO nicht entgegen; dort heißt es in Abs. 1 Satz 2: "Der Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen." Letzteres trifft hier zu, da der durch § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG gewährte Rechtsanspruch des/der Beteiligten zu wahren ist. Des Weiteren weise ich Sie darauf hin, dass Sie als Antragsteller*in in dem von Ihnen ausgelösten Verwaltungsverfahren Beteiligtenstatus haben und somit im Falle eines Rechtsstreits durch das Verwaltungsgericht beigeladen werden können. Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag nach dem VIG dennoch aufrecht erhalten möchten. Erst wenn Sie dies bestätigt haben, kann die weitere Bearbeitung Ihres Antrags erfolgen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Buon Gusto, Dortmund“ vom 20.…
An Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Buon Gusto, Dortmund [#193117]
Datum
18. September 2020 13:17
An
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Buon Gusto, Dortmund“ vom 20.07.2020 (#193117) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 28 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193117/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in bereits in der E-Mail vom 21.07.20…
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Buon Gusto, Dortmund [#193117]
Datum
21. September 2020 07:43
Status
Warte auf Antwort
Stadt Dortmund Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Sehr geehrteAntragsteller/in bereits in der E-Mail vom 21.07.2020 und einer weiteren E-Mail vom 25.08.2020, die Sie aufgrund Ihres Antrags erhalten haben, ist Ihnen mitgeteilt worden: Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihr Antrag ist in Bearbeitung. Selbstverständlich ist die Lebensmittelüberwachung der Stadt Dortmund bemüht, die Anträge nach dem VIG möglichst zügig zu bescheiden. Allerdings können die von Foodwatch ("TopfSecret") via fragdenstaat.de in einem komprimierten Zeitraum generierten enormen Antragszahlen, die keinem sich natürlich entwickelnden und sukzessiv verlaufenden Antragsgeschehen entsprechen, vor dem Hintergrund der sonstigen von der Behörde zu erledigenden Aufgaben im Bereich Lebensmittelsicherheit und Verbraucherschutz leider tatsächlich nicht immer in der gesetzlich vorgeschriebenen Frist bewältigt werden. In diesem Zusammenhang erlaube ich mir den Hinweis, dass Nachfragen zum Bearbeitungsstand, die auch wieder beantwortet werden müssen, weitere zeitliche/personelle Kapazitäten der Behörde binden. Anm.: E-Mails bitte ausschließlich an <<E-Mail-Adresse>> ! Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Kontrollbericht
Von
Stadt Dortmund - Ordnungsamt - Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Kontrollbericht
Datum
29. September 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.