Kontrollbericht zu Burger King, Dettelbach

Anfrage an: Landratsamt Kitzingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Burger King
Mainfrankenpark 20
97337 Dettelbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    4. Oktober 2022
  • Frist
    8. November 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Kitzingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Burger King, Dettelbach [#260180]
Datum
4. Oktober 2022 02:27
An
Landratsamt Kitzingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Burger King Mainfrankenpark 20 97337 Dettelbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 260180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260180/ Postanschrift << Adresse entfernt >> << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Kitzingen
frag den staat Anfrage vom 04.10.2022 Sehr geehrte/r << Adresse entfernt >>, Ihre o. g. Anfrage ist …
Von
Landratsamt Kitzingen
Betreff
frag den staat Anfrage vom 04.10.2022
Datum
4. Oktober 2022 14:19
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrte/r << Adresse entfernt >>, Ihre o. g. Anfrage ist bei uns eingegangen. Jede Anfrage muss auf Missbrauch überprüft werden. Die von Ihnen angegebene Adresse bezieht sich auf eine Gewerbeimmobilie. Bitte geben Sie Ihre Wohnadresse und Ihren vollständigen Namen an, damit die Bearbeitung Ihres Antrages beginnen kann. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: frag den staat Anfrage vom 04.10.2022 [#260180] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle…
An Landratsamt Kitzingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: frag den staat Anfrage vom 04.10.2022 [#260180]
Datum
4. Oktober 2022 17:26
An
Landratsamt Kitzingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre schnelle Rückmeldung. Ich war der Annahme, dass diese Adresse auch rechtens ist, da ich über diese Briefe oder Pakete entgegen nehmen kann. Nach meinem Kenntnisstand, wird nur eine Adresse benötigt, in der Post auch entgegen genommen werden kann. Sofern dies nicht möglich ist, bitte ich um Rückmeldung, dann würde ich Ihnen meine private Wohnadresse zukommen lassen. Den vollständigen Namen habe ich Ihnen auch in der Adresse beigefügt. --- Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 260180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260180/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Kitzingen
AW: frag den staat Anfrage vom 04.10.2022 [#260180] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre…
Von
Landratsamt Kitzingen
Betreff
AW: frag den staat Anfrage vom 04.10.2022 [#260180]
Datum
5. Oktober 2022 08:49
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Wie Sie selbst mitgeteilt haben, können Sie unter der angegebenen Adresse Briefe und Pakete entgegennehmen. Da es sich aber offensichtlich nicht um Ihre Wohnadresse handelt, bitte ich Sie, diese mir auch noch mitzuteilen. Gem. § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG hat der Betroffen auf Nachfrage ein Recht, auf Offenlegung des Namens und der Adresse des Antragstellers. Dem Betroffenen muss die Möglichkeit zur Einlegung von Rechtsmitteln erteilt werden, wenn er der Weitergabe der Kontrollberichte nicht zustimmt. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: frag den staat Anfrage vom 04.10.2022 [#260180] Sehr << Anrede >> vielen Dank nochmals für die A…
An Landratsamt Kitzingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: frag den staat Anfrage vom 04.10.2022 [#260180]
Datum
6. Oktober 2022 15:32
An
Landratsamt Kitzingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank nochmals für die Aufklärung. Ich habe die Postadresse nochmal angepasst. Dies ist nun meine Wohnadresse, wo ich dementsprechend natürlich auch postalisch erreichbar bin. Sofern diese nicht richtig übermittelt wurde, würde ich um Rückmeldung Ihrerseits bitten, damit ich diese Ihnen nochmal zukommen lassen kann. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 260180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260180/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: frag den staat Anfrage vom 04.10.2022 [#260180] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachrich…
An Landratsamt Kitzingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: frag den staat Anfrage vom 04.10.2022 [#260180]
Datum
9. Oktober 2022 01:41
An
Landratsamt Kitzingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihren Brief habe ich erhalten. Ich entschuldige mich für die Unannehmlichkeiten und den Aufwand, den Sie betrieben haben, jedoch würde ich gerne die Anfrage auf die Daten widerrufen, sofern dies noch möglich ist. Außerdem würde ich Sie bitten, die Daten, was auch meine Adresse betrifft, nicht mehr weiter zu geben und meinen Antrag zu schließen. Ich widerrufe also folgendes: "1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Burger King Mainfrankenpark 20 97337 Dettelbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. " Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 260180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260180/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Kitzingen
AW: frag den staat Anfrage vom 04.10.2022 [#260180] Sehr << Antragsteller:in >> die Rücknahme Ihres …
Von
Landratsamt Kitzingen
Betreff
AW: frag den staat Anfrage vom 04.10.2022 [#260180]
Datum
11. Oktober 2022 11:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Rücknahme Ihres Antrages auf Erteilung von Auskünften nach dem VIG ist bei uns eingegangen. Da die Anhörung des angefragten Betriebes bereits am Freitag erfolgt ist, kann ich nicht mehr verhindern, dass der Betrieb Auskunft über den Anfragenden erlagen will. Ich habe den Betrieb informiert, dass der Antragsteller seinen Antrag zurückgezogen hat und deshalb keine weitere Bearbeitung mehr erfolgt. Ob der Betrieb trotzdem erfahren will, wer angefragt hat, kann ich nicht beurteilen. Ohne Nachfrage durch den Betrieb, werden wir Ihre Daten nicht herausgeben. Mit besten Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: frag den staat Anfrage vom 04.10.2022 [#260180] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht…
An Landratsamt Kitzingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: frag den staat Anfrage vom 04.10.2022 [#260180]
Datum
11. Oktober 2022 13:16
An
Landratsamt Kitzingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Dann würde ich Sie in diesem Fall bitten, mich zu informieren, sobald der Betrieb nach meinen Daten angefragt hat. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 260180 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260180/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>