Kontrollbericht zu Burger King, Duisburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Burger King
Kuhstraße 33
47051 Duisburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Juni 2024
  • Frist
    7. August 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: …
An Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Burger King, Duisburg [#310277]
Datum
2. Juni 2024 21:06
An
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Guten Tag, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Burger King Kuhstraße 33 47051 Duisburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 310277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/310277/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
[E-Mail Eingangsbestätigung] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmi…
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
[E-Mail Eingangsbestätigung]
Datum
2. Juni 2024 21:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmittelueberwachung“ bei der Stabsstelle Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung Duisburg eingegangen. Dieses Postfach wird täglich mehrfach eingesehen, Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet und der oder die zuständige Sachbearbeiter/in wird sich, soweit erforderlich, umgehend bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [E-Mail Eingangsbestätigung] [#310277]
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Burg…
An Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [E-Mail Eingangsbestätigung] [#310277]
Datum
23. August 2024 15:10
An
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Burger King, Duisburg“ vom 02.06.2024 (#310277) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Regelfrist nach § 5 (2) S. 1 VIG und die erweiterte Frist nach § 5 (2) S. 2 VIG, für deren Anwendung offenbar mangels Tätigkeit noch überhaupt kein Grund besteht, mittlerweile um mehrere Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
[E-Mail Eingangsbestätigung] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmi…
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
[E-Mail Eingangsbestätigung]
Datum
23. August 2024 15:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmittelueberwachung“ bei der Stabsstelle Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung Duisburg eingegangen. Dieses Postfach wird täglich mehrfach eingesehen, Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet und der oder die zuständige Sachbearbeiter/in wird sich, soweit erforderlich, umgehend bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Oktober 2024
Status
Warte auf Antwort
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Oktober 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Schreiben vom 7.10.2024, Ihr Zeichen: DU-0033924/ 02.06.2024 [#310277] Sehr << Anrede >> vielen D…
An Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihr Schreiben vom 7.10.2024, Ihr Zeichen: DU-0033924/ 02.06.2024 [#310277]
Datum
28. Oktober 2024 20:10
An
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr o.g. Schreiben. Es bleibt für mich nur die Rückfrage offen, ob vielleicht die angehängte, leeren Kontrollberichte ein Versehen waren? Ich hatte ja nur für den Fall von Abweichungen die Berichte beantragt, insofern weiß ich jetzt nicht, ob es keine Abweichungen gab und sie trotzdem Berichte gesendet haben, oder ob es Abweichungen gab, Sie deswegen Berichte senden wollten, diese aber nicht korrekt gedruckt wurden. Nach meinen Erfahrungen in der Lokalität kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es keine Beanstandungen gab. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 310277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/310277/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
[E-Mail Eingangsbestätigung] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmi…
Von
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
[E-Mail Eingangsbestätigung]
Datum
28. Oktober 2024 20:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Mail ist im Funktionspostfach „Lebensmittelueberwachung“ bei der Stabsstelle Verbraucherschutz, Lebensmittelüberwachung Duisburg eingegangen. Dieses Postfach wird täglich mehrfach eingesehen, Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet und der oder die zuständige Sachbearbeiter/in wird sich, soweit erforderlich, umgehend bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: [E-Mail Eingangsbestätigung] [#310277] DU-0033924/02.06.2024 Guten Tag, ich würde mich um eine kurze Antwort…
An Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [E-Mail Eingangsbestätigung] [#310277]
Datum
4. Januar 2025 09:41
An
Stadt Duisburg - Lebensmittelüberwachungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
DU-0033924/02.06.2024 Guten Tag, ich würde mich um eine kurze Antwort auf meine Rückfrage freuen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 310277 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/310277/