Kontrollbericht zu Burger King, Kerpen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Burger King
Sindorfer Straße 30
50171 Kerpen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2019
  • Frist
    14. Mai 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Burger King, Kerpen [#130522]
Datum
11. April 2019 18:37
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Burger King Sindorfer Straße 30 50171 Kerpen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG, …
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Burger King, Kerpen [#130522]
Datum
12. April 2019 10:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG, dessen Eingang ich hiermit bestätige. Aufgrund der Fragestellung ist hier das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) einschlägig und für die Bearbeitung Ihres Antrages heranzuziehen. Damit ich Ihren Antrag bearbeiten kann, bitte ich zur Vervollständigung um die Angabe Ihrer vollständigen Anschrift gem. § 4 Abs. 1 des VIG. Da der Unternehmer über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Aufgrund der Vielzahl der eingehenden Anträge, kann diese Frist möglicherweise nicht eingehalten werden. Darüber hinaus kann der Betrieb gegen eine geplante Informationsgewährung den Rechtsweg beschreiten. In diesem Fall kann die Information erst nach Rechtskraft einer letzten zustimmenden Entscheidung erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und die evtl. Information erhalten Sie auf dem Postweg. Im Zusammenhang mit Ihrem Antrag weise ich darauf hin, dass Ihre Anonymität als Antragsteller nicht sichergestellt werden kann, da nach § 5 Abs. 2 VIG die gesetzliche Pflicht besteht, auf Nachfrage des Dritten, Name und Adresse des Antragstellers ohne Ihr Einverständnis herauszugeben. Sie haben der Datenweitergabe an den betroffenen Dritten ausdrücklich widersprochen. Dieses Vorgehen ist weder im VIG noch in der Datenschutzgrundverordnung für Sie vorgesehen. Nach Information über ihren Antrag hat der Dritte ein Recht, auf Nachfrage, Ihren Namen und Ihre Adresse zu erfahren. Der Gesetzgeber sieht keinen Grund vor, von der Weitergabe der personenbezogenen Daten abzusehen. Ich bin daher verpflichtet, Ihre Daten auf Wunsch ohne Verzögerung an den Dritten bekanntzugeben. Aufgrund dessen werden Sie gebeten, bis zum 18.04.2019 verbindlich zu bestätigen, dass Sie den Antrag auf Informationsgewährung auch in Kenntnis der dargestellten Rechtslage aufrechterhalten. Vor Eingang dieser Bestätigung erfolgt keine weitere Bearbeitung Ihres Antrages. Das weitere Verfahren gestaltet sich, den Eingang Ihrer Bestätigung und der vollständigen Anschrift vorausgesetzt, wie nachfolgend dargestellt. Zunächst wird der Dritte über Ihren Antrag informiert. Diesem wird damit Gelegenheit gegeben, mit kurzer Frist Stellung zu Ihrer Anfrage zu nehmen (Anhörung). Hierfür wird eine Frist von zwei Wochen gewährt werden. Im Anschluss wird über ihren Antrag entschieden. Auf Nachfrage des Dritten werden diesem Ihr Name und Ihre Anschrift offengelegt. Nach Bekanntgabe der Entscheidung wird dem Dritten eine Frist von zwei Wochen zur Einlegung von Rechtsbehelfen eingeräumt werden (§ 5 Abs. 4 VIG). Erst danach werden Ihnen die Informationen mit einem gesonderten Schreiben zur Verfügung gestellt. Sollte der Dritte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stellen, werden bis zum Abschluss des Verfahrens keine Informationen zur Verfügung gestellt. Sie werden dann ggfs. durch das Verwaltungsgericht beigeladen. Die Auskunftserteilung erfolgt vorliegend kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Hallo Herr Hering, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich stimme einer Weitergabe meiner Adressdaten zu. ... Mit …
An Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Burger King, Kerpen [#130522]
Datum
12. April 2019 13:23
An
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Herr Hering, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich stimme einer Weitergabe meiner Adressdaten zu. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 130522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bescheid vom 09.05.2019, zugestellt am 11.05.2019 wurde Ihr Antrag abschließend…
Von
Kreisverwaltung Rhein-Erft-Kreis - Amt für Verbraucherschutz, Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Kontrollbericht zu Burger King, Kerpen [#130522]
Datum
12. November 2019 14:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Bescheid vom 09.05.2019, zugestellt am 11.05.2019 wurde Ihr Antrag abschließend bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen