Kontrollbericht zu BURGER KING / SCHLOSS BURGER GmbH, Frankfurt am Main

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
BURGER KING / SCHLOSS BURGER GmbH
Liebfrauenstraße 1
60313 Frankfurt am Main

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Juli 2020
  • Frist
    2. September 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben di…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu BURGER KING / SCHLOSS BURGER GmbH, Frankfurt am Main [#193983]
Datum
31. Juli 2020 21:52
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: BURGER KING / SCHLOSS BURGER GmbH Liebfrauenstraße 1 60313 Frankfurt am Main 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193983/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 31.07.2020 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wi…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu BURGER KING / SCHLOSS BURGER GmbH, Frankfurt am Main [#193983]
Datum
7. August 2020 08:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 31.07.2020 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen. Es ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt absehbar, dass die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage nicht eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu BURGER KING / SCHLOSS BURGER …
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu BURGER KING / SCHLOSS BURGER GmbH, Frankfurt am Main [#193983]
Datum
21. September 2020 23:28
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu BURGER KING / SCHLOSS BURGER GmbH, Frankfurt am Main“ vom 31.07.2020 (#193983) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193983/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu BURGER KING / SCHLOSS BURGER …
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu BURGER KING / SCHLOSS BURGER GmbH, Frankfurt am Main [#193983]
Datum
26. Oktober 2020 13:16
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu BURGER KING / SCHLOSS BURGER GmbH, Frankfurt am Main“ vom 31.07.2020 (#193983) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 55 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193983/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Antrag vom 31.07.2020 widersprachen Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer p…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu BURGER KING / SCHLOSS BURGER GmbH, Frankfurt am Main [#193983], Az. 32.61- 30 a VIG 224/20 Mes
Datum
18. November 2020 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in Ihrem Antrag vom 31.07.2020 widersprachen Sie ausdrücklich der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten. Die Abteilung Veterinärwesen des Frankfurter Ordnungsamtes ist jedoch gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet, auf Anfrage dem Betrieb Ihren Namen und Anschrift mitzuteilen. Ein Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 Datenschutzgrundverordnung besteht nicht. Wir fordern Sie daher auf, uns bis zum 04.12.2020 mitzuteilen, ob Sie der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten zustimmen, so dass der Antrag weiterbearbeitet werden kann. Sollten wir bis zur genannten Frist keine Rückmeldung erhalten, werten wir Ihren Antrag als zurückgenommen und das Verfahren wird eingestellt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S…
An Stadt Frankfurt - Veterinärwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu BURGER KING / SCHLOSS BURGER GmbH, Frankfurt am Main [#193983], Az. 32.61- 30 a VIG 224/20 Mes [#193983]
Datum
18. November 2020 09:42
An
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193983 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193983/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Kein Nachrichtentext
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Dezember 2020
Status
Warte auf Antwort

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Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach VIG über die Pl…
Von
Stadt Frankfurt - Veterinärwesen
Betreff
AW: Kontrollbericht zu BURGER KING / SCHLOSS BURGER GmbH, Frankfurt am Main [#193983], Az. 32.61-30a VIG 224/20 Mes
Datum
4. Januar 2021 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsgewährung gemäß § 6 Abs. 1 S. 1 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Ihre Anfrage nach VIG über die Plattform Frag den Staat im Rahmen der „TopfSecret“-Aktion, Betrieb: „Burger King“, Liebfrauenstraße 1, 60313 Frankfurt am Main Sehr geehrteAntragsteller/in bezugnehmend auf unseren Grundbescheid vom 04.12.2020 senden wir Ihnen beiliegend die Kopien der angefragten Kontrollberichte zu. Rechtlicher Hinweis Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationsgewährung nur für den Privatgebrauch erfolgt und von hier aus eine Veröffentlichung im Internet nicht legitimiert werden kann. Sollten Sie dennoch die Information weiterleiten, sind Sie dafür im Rahmen der allgemeinen Gesetze selbst gegenüber dem betroffenen Lebensmittelunternehmer verantwortlich. Mit freundlichen Grüßen