brief.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Burger King, Straubing“
Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
- hier finden Sie häufige Fragen & Antworten
- lesen Sie das Rechtsgutachten der Kanzlei Geulen & Klinger und einen Vermerk
- fragen Sie in unserem Forum nach
- kontaktieren Sie uns direkt
Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Kontrolle Fachbereich Lebensmittel/FLHY - Ergebnisprotokoll Stadt Straubing ieee / ██████████ (Standort) IttlingerStr. 154 nee 94318 Straubing ichwerpunkt(e): ‘ontrollierte Lebensmittelbetriebsart(en): Speisegaststatte jesamtergebnis: Verstof 1. Die Verdampferlamellen waren verunreinigt (verstaubt). Des Weiteren léstesichdieFarbe stellenweise. Kohiraum VerstoRgegenArt.4 Abs.2 i.V.m. Anh. Il Kap.|Nr.1Verordnung (EG)Nr.852/2004UberLebensmittelhygiene 2. DieOberflache derEiswirfelmaschine ist beschadigt undnicht glattflachig. Art. 4 Abs.2 Anh. II Kap.V Nr.1a/b; 4 Abs.2 i.V.m. gegen Art. Versto Nr. (EG) 852/2004 V erordnung Nr. 2b VO EG Anh. l i Kap. I ll i.V.m. 852/2004UberLebensmittelhygiene Bereichmit im unteren Tischder stand aufeinem Softeismaschine Die _ Klebeband umwickeltwar. Kiuche Verkaufsraum ‘Verstof gegenArt. 4 Abs.2 i.V.m. Anh. IlKap.V Nr.1a/b; Art. 4 Abs.2 iV.m. Anh.tl Kap. IllNr.2b VO EG 852/2004 Verordnung (EG) Nr. - 852/2004 UberLebensmittelhygiene ‘|Status: mundliche Belehrung