Kontrollbericht zu Burger King, Tübingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Burger King
Europaplatz 17
72072 Tübingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu Burger King, Tübingen [#61026]
Datum
12. März 2019 22:27
An
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Burger King Europaplatz 17 72072 Tübingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Mitteilung über die weitere Bearbeitung Ihres An…
Von
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Burger King, Tübingen [#61026]
Datum
13. März 2019 15:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Mitteilung über die weitere Bearbeitung Ihres Antrag erhalten Sie per Post. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags …
Von
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Verbraucherinformationsgesetz
Datum
14. März 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1023,1 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags vom 12.03.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie über den genannten Betrieb folgende Informationen nach§ 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG aus den beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen: • alle Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie • Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort, insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist auf 2 Monate verlängert. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Zwischenbescheid
Von
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Zwischenbescheid
Datum
8. April 2019
Status
Warte auf Antwort

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Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
VIG Sehr geehrter Herr Semsrott, wir verweisen auf unser Schreiben vom 08.04.2019 und erteilen hiermit die beantr…
Von
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
VIG
Datum
24. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, wir verweisen auf unser Schreiben vom 08.04.2019 und erteilen hiermit die beantragte Auskunft: Datum der letzten Kontrolle: 22.01.2019 Aufzählung der Abweichungen: Ausgabebereich: • Der Bereich um die Becherspender weist leichte Verunreinigungen auf. Küchenbereich: • Im Inneren eines Kunststoffbehälters sind Wasser- bzw. Kalkflecken ersichtlich. • Die Fliesen hinter dem Waschbecken sind teilweise verunreinigt und verfettet. • Der Brausekopf der Galgenbrause am Spülbecken ist verunreinigt. • ln einer Öffnung bei der Burgar-Zubereitung haben sich Verunreinigungen angesammelt. • Ein Kunststoffbehältnis zum Mixen von Getränken ist leicht verunreinigt. • An der Deckenlampe über dem Waschbecken fehlt eine Abdeckung. • Am Wandbereich neben den Reinigungsutensilien sind Klebereste ersichtlich. Kühlhaus: • Die Türdichtung des Kühlhauses ist eingerissen und stellenweise verunreinigt. • Kunststoffbehälter für Lebensmittel sind verunreinigt. • Ein Metallregal ist verunreinigt. • Das Lüftergitter im Kühlhaus ist verunreinigt. • Der Bodenbereich, insbesondere in den Ecken hinter dem Metall regal, sowie der Wandbereich sind stellenweise verunreinigt. Lagerbereich: • Im Lagerbereich stehen betriebsfremde Gegenstände in der Nähe von (verpackten) Lebensmitteln. • Im Bereich unter den Regalen sind Verunreinigungen ersichtlich. Büro: • Am geöffneten Fenster ist kein Fliegengitter angebracht. Maßnahmen: Mängelbericht Datum der vorletzten Kontrolle: 24.10.2018 Aufzählung der Abweichungen: Kühlhaus: • Ein Metallregal ist verunreinigt. Küchenbereich: • leichte Verunreinigungen am Wandbereich bei der Getränkeschankanlage sind ersichtlich. Maßnahmen: Mündliche Belehrung