Kontrollbericht zu Burgerholic, Gießen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Burgerholic
Asterweg 6
35390 Gießen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Burgerholic, Gießen [#170749]
Datum
20. November 2019 19:39
An
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Burgerholic Asterweg 6 35390 Gießen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170749 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170749 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Auftrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr …
Von
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Amtliche Lebensmittelüberwachung; Auftrag auf Zugang zu Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
21. November 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage/n vom 20.11.2019 ist/sind bei mir eingegangen. Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet bin, Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen, sobald der von der Anfrage betroffene Dritte dies verlangt. Es handelt sich dabei um eine rechtliche Verpflichtung zur Datenweitergabe i. S. d. Art. 6 Abs. 1 S. 1c Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Im Übrigen weise ich darauf hin, dass ich neben Ihrer/n Anfrage/n eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten habe. Es ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) vorgesehenen Fristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab. Die Korrespondenz erfolgt auf dem Postweg um Ihre Identität zu verifizieren. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund meiner Z…
Von
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
2. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund meiner Zuständigkeit gemäß § 1 Abs . 1 des Gesetzes zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens , der Lebensmittelüberwachung und des Verbraucherschutzes vom 21.03.2005 (GVBI I S. 229 f .) in der derzeit geltenden Fassung ergeht gemäß § 5 Abs. 2 u. 3 VIG folgender Bescheid: Ihrem Antrag auf Informationszugang betr. Burgerholic, Gießen, wird stattgegeben. Diese Entscheidung wird mit gleicher Post dem betroffenen Lebensmittelunternehmen bekanntgegeben. Ich werde Ihnen die gewünschten Informationen nach Ablauf von 14 Tagen nach Bekanntgabe an das Lebensmittelunternehmen postalisch übermitteln , wenn dieses nicht innerhalb dieses Zeitraums gerichtlich gegen diese Entscheidung vorgeht. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landkreis Gießen , Die Landrätin , Fachdienst Veterinärwesen und Verbraucherschutz, Gottfried-Arnold-Str. 8, 35398 Gießen, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrteAntragsteller/in mit Datum vom 02.…
Von
Landkreis Gießen - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
23. Januar 2020
Status
geschwärzt
2,0 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Datum vom 02.01.2020 hatte ich Ihrem Antrag auf Informationszugang betr. Burgerholic, Gießen, stattgegeben. Die Informationsgewährung nach § 6 Abs. 1 VIG erfolgt durch Obersendung der Abschriften bzw. von Auszügen aus den Kontrollberichten der angefragten lebensmittelrechtlichen Kontrollen. Diese beinhalten die ggf. festgestellten Mangel bezüglich der angefragten und vom Verbraucherinformationsgesetz umfassten Lebensmittelrechtlichen Vorschriften sowie die hierzu getroffenen amtlichen Maßnahmen. Mit freundlichen Grüßen

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