Kontrollbericht zu Burgermeister, Nordhausen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Burgermeister
Hesseröder Straße 34
99734 Nordhausen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann …
An Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Burgermeister, Nordhausen [#60405]
Datum
7. März 2019 08:18
An
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Burgermeister Hesseröder Straße 34 99734 Nordhausen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Kontrollbericht zu Burgermeister [#60405] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.03.2019 ist bei uns ein…
Von
Landratsamt Nordhausen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
Kontrollbericht zu Burgermeister [#60405]
Datum
8. März 2019 08:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 07.03.2019 ist bei uns eingegangen. Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. All diese Anfragen werden durch uns geprüft und bearbeitet. Es ist allerdings noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 des Verbraucherinformationsgesetzes vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung Ihres Auskunftsersuchens eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Frage wird auf jeden Fall geprüft und weiter bearbeitet. Wir weisen darauf hin, dass es sich um die vierte Anfrage Ihrerseits bei unserer Behörde handelt. Sollten weitere Anfragen folgen, werden Sie unsererseits aufgefordert werden, Ihr persönliches Interesse genauer zu begründen. Sofern Ihre Anfrage nicht gebühren- und auslagenfrei bearbeitet werden kann, werden Sie vorab über die voraussichtlichen Gebühren und Auslagen informiert. A. Wilhelm Fachbereichsleiterin Landratsamt Nordhausen Fachbereich Veterinärwesen Behringstraße 3 99734 Nordhausen Dienstgebäude: Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen Tel.: +49 3631/ 90 84 51 Fax: +49 3631/ 90 84 50 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Internet www.landratsamt-nordhausen.de<<Name und E-Mail-Adresse>> Diese E-Mail enthält vertrauliche oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Das unerlaubte Kopieren und die unbefugte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestattet. P Bitte denken Sie an die Umwelt, bevor Sie diese E-Mail drucken!