Kontrollbericht zu Büsch, Mönchengladbach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Büsch
Mittelstraße 7
41236 Mönchengladbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Büsch war extrem widerspenstig, ist sogar vor Gericht gegangen, hat aber zumindest den Prozess um die aufschiebende Wirkung jetzt verloren, so dass die Kontrollberichte jetzt herausgegeben werden konnten.
Zumindest mich hat Büsch als Kunden durch dieses unfassbare Verhalten verloren.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Büsch, Mönchengladbach [#178832]
Datum
1. Februar 2020 15:52
An
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Büsch Mittelstraße 7 41236 Mönchengladbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178832 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 01.02.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise darauf hin, dass weg…
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Büsch, Mönchengladbach [#178832]
Datum
4. Februar 2020 15:53
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 01.02.2020 ist bei mir eingegangen. Ich weise darauf hin, dass wegen der Beteiligung Dritter, d.h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Der Lebensmittelunternehmer hat gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG einen Anspruch darauf, Ihre persönlichen Daten zu erfahren. Sollte er im Rahmen des Verfahrens um Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift bitten, werde ich diese aufgrund Ihrer Einverständniserklärung ohne weitere Mitteilung weitergeben. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S…
An Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Büsch, Mönchengladbach [#178832]
Datum
4. Februar 2020 18:41
An
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178832
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der Bearbeitung Ihres Antrags vom 01.02.2020 wurde festgestellt, dass unter der …
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Büsch, Mönchengladbach [#178832]
Datum
5. Februar 2020 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in bei der Bearbeitung Ihres Antrags vom 01.02.2020 wurde festgestellt, dass unter der von Ihnen genannten Adresse kein Betrieb mit der Bezeichnung "Büsch" gemeldet ist. Ich bitte daher um Überprüfung und gegebenenfalls um Korrektur der mitgeteilten Anschrift. Stadt Mönchengladbach Fachbereich Verbraucherschutz und Tiergesundheit Am Mevissenhof 42   41068 Mönchengladbach Tel.: 02161/25-2831 Fax: 02161/25-2849 Unsere Familienkarte ist Dein Begleiter. Schau doch mal bei uns vorbei: https://youtu.be/FSNxoNY0Ie8 „Diese E-Mail enthält vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese EMail. Das unerlaubte Kopieren oder Scannen sowie die nicht autorisierte Weitergabe dieser Mail ist nicht gestatten. Bitte berücksichtigen Sie bei der Übermittlung von Informationen per E-Mail an uns als auch an andere Empfänger, dass unverschlüsselte Dokumente grundsätzlich nicht vor unberechtigter Einsicht geschützt sind; die Vertraulichkeit kann daher nicht gewährleistet werden. Darüber hinaus wird aus sicherheitstechnischen Gründen die Übermittlung von Officedateien mit Dateiformaten vor Version 2007(*.doc, *.xls, *.ppt, u.a.) und Dateianhänge mit Makros oder sonstigen ausführbaren Dateien durch die städtische Firewall blockiert und aussortiert.“
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die falsche Adresse. Es geht um die Büsch-Filiale im Edeka-K…
An Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Büsch, Mönchengladbach [#178832]
Datum
5. Februar 2020 11:25
An
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die falsche Adresse. Es geht um die Büsch-Filiale im Edeka-Komplex. Laut Google Maps hat Edeka die Adresse Mittelstraße 5 41236 Mönchengladbach Ich nehme an, dass Büsch die selbe Adresse hat, und hoffe, dass ich diesmal richtig liege. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 178832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/178832
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Antrag wird entsprochen
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag wird entsprochen
Datum
12. März 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Anfechtungsklage
Von
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Via
Briefpost
Betreff
Anfechtungsklage
Datum
27. März 2020
Status
geschwärzt
439,3 KB
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Büsch möchte wegen Corona das Verfahren ruhen lassen
Von
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Via
Briefpost
Betreff
Büsch möchte wegen Corona das Verfahren ruhen lassen
Datum
2. April 2020
Status
geschwärzt
305,9 KB
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Beschwerde von Büsch abgewiesen
Von
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Beschwerde von Büsch abgewiesen
Datum
11. November 2020
Status
geschwärzt
2,7 MB

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Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Stadt Mönchengladbach - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. November 2020
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
scn_0011_geschwaerzt.pdf
1,5 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.