Kontrollbericht zu Cadfe Kramer, Euskirchen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cadfe Kramer
Bahnhofstraße
53879 Euskirchen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Januar 2019
  • Frist
    26. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Euskirchen - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Cadfe Kramer, Euskirchen [#48954]
Datum
24. Januar 2019 08:37
An
Kreisverwaltung Euskirchen - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cadfe Kramer Bahnhofstraße 53879 Euskirchen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Euskirchen - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage gemäß VIG Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage vom 24.01.2019 ist bei mi…
Von
Kreisverwaltung Euskirchen - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Anfrage gemäß VIG
Datum
29. Januar 2019 15:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage vom 24.01.2019 ist bei mir eingegangen. Ich weise Sie darauf hin, dass aufgrund der Beteiligung Dritter, d. h. Anhörung des betroffenen Betriebs, sich die Bearbeitungsfrist auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetz (VIG)). Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen des Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Abschließend möchte ich bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich mir vorbehalte, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Des Weiteren teilen Sie uns bitte bis zum 05.02.2019 ( tel:05022019) Ihre vollständige Postanschrift mit an <<E-Mail-Adresse>> oder per Post an Kreis Euskirchen - Der Landrat Abteilung 39 - Lebensmittelüberwachung Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen, um Ihre Anfrage entsprechend bearbeiten zu können. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Euskirchen - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
Ihre Anfrage gemäß VIG Sehr geehrte Damen und Herren, mit Mail vom 29.01.2019 wurde Ihnen der Eingang ihrer Anfra…
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Mail vom 29.01.2019 wurde Ihnen der Eingang ihrer Anfrage bestätigt. Gleichzeitig wurden Sie gebeten, mir bis zum 05.02.2019 ihre vollständige Anschrift mitzuteilen. Da mich bisher keine entsprechende Mitteilung erreicht hat, ist Ihnen mitzuteilen, dass von einer weiteren Bearbeitung ihres Begehrens abgesehen wird. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Euskirchen - Veterinärwesen & Lebensmittelüberwachung
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Sehr geehrte Damen und Herren, mit Mail vom 29.01.2019 wurde Ihnen der Eingang ihrer Anfrage bestätigt. Gleichzeitig wurden Sie gebeten, mir bis zum 05.02.2019 ihre vollständige Anschrift mitzuteilen. Da mich bisher keine entsprechende Mitteilung erreicht hat, ist Ihnen mitzuteilen, dass von einer weiteren Bearbeitung ihres Begehrens abgesehen wird. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, mit Mail vom 29.01.2019 wurde Ihnen der Eingang ihrer Anfrage bestätigt. Gleichzeitig wurden Sie gebeten, mir bis zum 05.02.2019 ihre vollständige Anschrift mitzuteilen. Da mich bisher keine entsprechende Mitteilung erreicht hat, ist Ihnen mitzuteilen, dass von einer weiteren Bearbeitung ihres Begehrens abgesehen wird. Mit freundlichen Grüßen
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