Kontrollbericht zu Café A, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Café A
Straße des 17. Juni 152
10623 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Angefragt wurde das Ergebnis der Hygienekontrolle des o.g. studentischen Cafés über "Topf Secret". Die studentischen Cafés fallen jedoch nicht in den Überwachungsbereich der bezirklichen Hygieneaufsicht. Die gewünschten Informationen sind insofern also nicht vorhanden, da der Bezirk schlicht nicht zuständig ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Juli 2022
  • Frist
    6. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Café A, Berlin [#252603]
Datum
3. Juli 2022 22:17
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Café A Straße des 17. Juni 152 10623 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252603/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 03.07.2022 zum Betrieb, "Café A", letzte lebensm…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 03.07.2022 zum Betrieb, "Café A", letzte lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen
Datum
4. Juli 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
358,1 KB
Eingangsbestätigung und Nachfrage der Konkretisierung, da angefragter Betrieb unbekannt.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 03.07.2022 zum Betrieb, "Café A", letzte leb…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 03.07.2022 zum Betrieb, "Café A", letzte lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen [#252603]
Datum
1. August 2022 13:32
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
347,1 KB
Sehr << Anrede >> ich habe von Ihnen eine Eingangsbestätigung (siehe Anlage) zu einer Anfrage nach dem VIG erhalten. Sie stellten darin eine Nachfrage, da der Betrieb "Café A" an der angegeben Adresse nicht zugeordnet werden konnte. Es handelt sich dabei um ein studentisches Café in den Räumlichkeiten der Technischen Universität Berlin. Fallen diese nicht in den Zuständigkeitsbereich der Hygienekontrolle? Bitte verzeihen Sie die Überschreitung der von Ihnen gesetzten Frist bis zum 18.07.22. Durch meinen Urlaub habe ich Ihr Schreiben erst nach Fristablauf erhalten. Ich bitte Sie dennoch um eine entsprechende Prüfung. Falls die studentischen Cafés der TU Berlin nicht in Ihren Zuständigkeitsbereich fallen, wäre dies ebenfalls eine Erkenntnis. Vielen Dank und viele Grüße, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - cafe-a-chawi.pdf Anfragenr: 252603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252603/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 03.07.2022 zum Betrieb, "Café A", letzte leb…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 03.07.2022 zum Betrieb, "Café A", letzte lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen [#252603]
Datum
3. August 2022 08:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> das Café A ist ein von den Studierenden selbstverwaltetes Café, welches von uns nicht kontrolliert wird. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 03.07.2022 zum Betrieb, "Café A", letzte leb…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz vom 03.07.2022 zum Betrieb, "Café A", letzte lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen [#252603]
Datum
5. August 2022 12:00
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Auskunft! Damit wäre meine IFG-Anfrage geschlossen. Dies gilt auch für die Atomic-Anfrage. Abschließend noch eine Frage dazu: Wissen Sie zufällig, ob und wenn ja wer für die Hygienekontrollen in studentischen Cafés zuständig ist? Machen das die Unis? Gibt es sowas überhaupt? Eigentlich gehe ich gerne in diese Cafés, aber bei einigen wäre die Hygienekontrolle tatsächlich mal nötig, insbesondere was die Vollautomaten angeht... Ich wünsche Ihnen ein ruhiges Wochenende. Nochmal vielen Dank und viele Grüße, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252603 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252603/