Kontrollbericht zu Café Affenbrot, Lübeck

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Café Affenbrot
Kanalstraße 70
23552 Lübeck

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Café Affenbrot, Lübeck [#254415]
Datum
22. Juli 2022 19:21
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Café Affenbrot Kanalstraße 70 23552 Lübeck 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/254415/upload/b678793412bb21d3cbb25ffbc18b7db3b205bb8f/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liege…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Café Affenbrot, Lübeck [#254415]
Datum
27. Juli 2022 00:21
Status
Warte auf Antwort
image001.png
13,5 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde der Hansestadt Lübeck. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Mit Ihrem Antrag haben Sie der Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten an einen Dritten ausdrücklich widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Zudem verarbeiten auch wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/gesundheit-verbraucherschutz/verbraucherschutz/Service/Datenschutz/documents/Ds_Antrag_Vig_Wsp.html Bitte lesen Sie sich die Datenschutzerklärung gründlich durch und teilen Sie uns im Anschluss mit, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Café Affenbrot, Lübeck“ vom…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Café Affenbrot, Lübeck [#254415]
Datum
24. August 2022 17:03
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Café Affenbrot, Lübeck“ vom 22.07.2022 (#254415) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Café Affenbrot, Lübeck“ vom 22.07.2022 (#254415…
An Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu Café Affenbrot, Lübeck [#254415]
Datum
23. Februar 2023 19:25
An
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Café Affenbrot, Lübeck“ vom 22.07.2022 (#254415) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 184 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten mit Ihrer VIG Anfrage ausdrücklich die Weitergabe Ihrer Daten a…
Von
Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein
Betreff
Kontrollbericht zu Café Affenbrot, Lübeck [#254415]; Ihre Erinnerungsmail vom 23.02.2023/07.03.2023
Datum
10. März 2023 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
3,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten mit Ihrer VIG Anfrage ausdrücklich die Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen. Nach § 11 LDSG SH steht Ihnen jedoch kein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 S. 1 der DSGVO zu, da eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet. Nach § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG hat die informationspflichtige Behörde einem zu beteiligenden Dritten auf dessen Nachfrage Namen und Anschrift des Antragstellers offen zu legen. Mit nachfolgender E-Mail vom 27.07.2022 wurde Sie seitens des Ministerium aufgefordert, sich die Datenschutzerklärung gründlich durchzulesen und im Anschluss mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag unter diesen Voraussetzungen aufrechterhalten möchten. Diese Erklärung liegt bis heute nicht vor, so dass Ihr Antrag nicht bearbeitet werden kann. Mit freundlichen Grüßen