Kontrollbericht zu Café-Bistro Vitaly, Diepholz

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Café-Bistro Vitaly
Gänsemarkt 6
49356 Diepholz

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Mai 2022
  • Frist
    23. Juli 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Café-Bistro Vitaly, Diepholz [#249355]
Datum
17. Mai 2022 23:02
An
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Café-Bistro Vitaly Gänsemarkt 6 49356 Diepholz 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249355/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung
Von
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
24. Mai 2022
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Bescheid <<E-Mail-Adresse>>
Von
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
27. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
<<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> mit Bescheid vom 27.05.2022 teilten Sie mir mit, dass ich die angefragten Kontrollb…
An Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 39.20.02 Bod - Kontrollbericht zu Café-Bistro Vitaly, Diepholz [#249355]
Datum
5. Juni 2022 16:05
An
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> mit Bescheid vom 27.05.2022 teilten Sie mir mit, dass ich die angefragten Kontrollberichte in den Räumlichkeiten Ihrer Behörde einsehen könne. Damit weichen Sie von der von mir gewüschten Art der Beauskunftung ab. Hierfür benötigen Sie einen wichtigen Grund, den Sie darzulegen haben, § 6 Abs. 1 Satz 2 VIG. Das haben Sie bislang nicht getan. Ich bitte Sie erneut, mir die Kontrollberichte zuzusenden. Bitte berücksichtigen Sie bei Ihrer Entscheidung, dass eine Anreise zu Ihnen eine 6,5-stündige Zugfahrt pro Strecke für mich bedeuten würde und damit nicht zumutbar ist. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249355/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrte Damen und Herren, ab Donnerstag, 09.06.2022 stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung. Ihre EMail wird n…
Von
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
Automatische Antwort: 39.20.02 Bod - Kontrollbericht zu Café-Bistro Vitaly, Diepholz [#249355]
Datum
5. Juni 2022 16:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ab Donnerstag, 09.06.2022 stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung. Ihre EMail wird nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen senden Sie bitte eine EMail an <<E-Mail-Adresse>>. Freundliche Grüße
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> da Sie sich für ein Lokal im Landkreis Diepholz interessieren, wurde hier…
Von
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: 39.20.02 Bod - Kontrollbericht zu Café-Bistro Vitaly, Diepholz [#249355]
Datum
9. Juni 2022 15:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> da Sie sich für ein Lokal im Landkreis Diepholz interessieren, wurde hier davon ausgegangen, dass Sie erwägen, in den Landkreis Diepholz zu reisen und ggfs. in dem angefragten Lokal zu speisen. Eine Akteneinsicht wäre somit vor Ort denkbar und hätte ermöglicht werden können. Die beantragte Auskunft wird Ihnen auf dem Postwege zugeschickt werden. Bitte teilen Sie freundlicherweise Ihr Auskunftsinteresse zu dem Betrieb mit, da hierzu Rückfragen entstanden sind. Freundliche Grüße
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Auskunft
Von
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
9. Juni 2022
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Sie haben recht, ich erwäge, in den Landkreis Diepholz zu reisen und ggfs. in dem a…
An Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 39.20.02 Bod - Kontrollbericht zu Café-Bistro Vitaly, Diepholz [#249355]
Datum
10. Juni 2022 17:11
An
Landkreis Diepholz - Fachdienst 39 Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie haben recht, ich erwäge, in den Landkreis Diepholz zu reisen und ggfs. in dem angefragten Lokal zu speisen. Das ist jedoch noch ungewiss und wird gewiss an einem Wochenende stattfinden. Ich gehe davon aus, dass eine Einsichtnahme an einem Samstag oder Sonntag nicht möglich sein wird. Zudem möchte ich meine Urlaubszeit nicht in den Räumlichkeiten einer Behörde verbringen. Dafür haben Sie sicherlich Verständnis. Da § 2 Abs. 1 VIG ein Jedermannsrecht normiert, für dessen Geltendmachung keinerlei irgendwie geartete Interessen vorliegen müssen, wird eine Darlegung derselben unterblieben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249355/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>