Kontrollbericht zu Cafe Central, Lüneburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cafe Central
Schröderstraße
21335 Lüneburg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. März 2019
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Cafe Central, Lüneburg [#47585]
Datum
21. Januar 2019 21:26
An
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cafe Central Schröderstraße 21335 Lüneburg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 21.01.2019. Ich werde den …
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Cafe Central, Lüneburg [#47585]; Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung
Datum
22. Januar 2019 07:49
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 21.01.2019. Ich werde den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und meiner Beantwortung gemäß § 5 VIG anhören. Ich weise darauf hin, dass ich gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes gehalten bin Ihren Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht, Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Hierzu gebe ich Ihnen innerhalb einer Woche die Gelegenheit. Bisher ist Ihr Widerspruch unbegründet. Ich gehe davon aus, dass ich Ihren Antrag fristgerecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VIG beantworten kann und die Auskunftserteilung gebührenfrei ist. Die Beantwortung erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Bitte teilen Sie mir noch innerhalb einer Woche mit, ob Sie mit Ihrer Frage zu Ziffer 1 nur die durchgeführten Routinekontrollen meinen oder alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen wie z.B. auch Nachkontrollen oder Anlasskontrollen. Wenn Sie Rückfragen haben, rufen Sie mich gerne an. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2…
An Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Cafe Central, Lüneburg [#47585]; Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung [#47585]
Datum
25. Januar 2019 13:18
An
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Nach Art. 21 DSGVO widerspreche ich der Weitergabe meiner personenbezogenen Daten, denn es lieben keine zwingenden Gründe vor, meine Daten weiter zu geben; die betreffende Verarbeitung und Weitergabe meiner personenbezogenen Daten sind nicht zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich. Meine Frage zu Ziffer 1 bezieht sich auf alle lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 47585 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in sobald mir eine Nachfrage vorliegen sollte, werde ich Sie noch einmal anschreiben. E…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: AW: Antwort: Kontrollbericht zu Cafe Central, Lüneburg [#47585]; Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung [#47585]
Datum
25. Januar 2019 13:35
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Topf Secret Zu wenige Infos

Offenbar gibt die Behörde zu wenige Informationen heraus.

Kontrollarten

Die Behörde fragt Sie offenbar, ob Sie sämtliche Kontrollberichte anfragen möchten.

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105 Bytes


Sehr geehrtAntragsteller/in sobald mir eine Nachfrage vorliegen sollte, werde ich Sie noch einmal anschreiben. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch nach dem VIG seitens des Betriebes auf Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift. Ihre Widerspruchsbegründung nach der DSGVO ist daher nicht ausreichend und kann nur sich nur in Ihren persönlichen, besonderen Umständen begründen. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in das Anhörungsverfahren ist abgeschlossen. Eine Übersicht der bei der Kontrolle vom 11…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Cafe Central, Lüneburg [#47585]
Datum
19. Februar 2019 17:12
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in das Anhörungsverfahren ist abgeschlossen. Eine Übersicht der bei der Kontrolle vom 11.07.2018 sowie vom 16.07.2018 festgestellten Beanstandungen geht Ihnen in den nächsten Tagen postalisch zu. Die festgestellten Mängel sind lebensmittelrechtlich als nicht schwerwiegend einzustufen. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach VIG vom 21.01.2019; Betrieb: Café Central Lüneburg Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund Ihres o.g. Ant…
Von
Landkreis Lüneburg - Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach VIG vom 21.01.2019; Betrieb: Café Central Lüneburg
Datum
19. Februar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund Ihres o.g. Antrages übersende ich Ihnen die beigefügten Kontrollblätter der Kontrolle vom 11.07.2018 sowie der Kontrolle vom 16.07.2018. Die Auskunftserteilung ist kostenfrei. Die festgestellten Verstöße sind lebensmittelrechtlich als nicht schwerwiegend einzustufen. Ihren Antrag betrachte ich damit als abgeschlossen. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie mich gerne an. Mit freundlichen Grüßen