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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Cafe Emaille, Karlsruhe

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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y PNBA 2 Ge Karlsruhe Stadt Karlsruhe, 76124 Gegen Herrn Karlsruhe, Ordnungs- und Bürgeramt █████████████ Zustellungsurkunde ██████████ █████████████████████ ██ █████████████ █████ █████████████ █ █ █████████████ ██ █████ ████████ ███████ ████████ ███████ ███ ███████ ██████ █████████ █████████████████████████████████ ██ ████████████ ███████████ 2]. Mai 2019 Lebensmittelüberwachung; IhrAntrag auf Aktenauskunft über das Online-Portal „Topf Secret”von foodwatch und FragDenStaat vom 26. April2019 Betrieb: Cafe Emaille, Kaiserstraße 142-144, 76133 Karlsruhe Sehr geehrterHerr ████████████, entsprechend Ihrem Antrag vom 26.April2019 ergehtfolgende Verfügung: 1. Ihrem Antrag wird stattgegeben. Sehen Sie folgenddievon Ihnenangefragten Informationen: Seiteinem Betreiberwechsel im März 2019 fand ersteineKontrolle am 12.April2019 statt. Es wurdenkeine lebensmittelrechtlichen Verstößefestgestellt. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Sachverhalt: MitAntragvom 26.April 2019 haben Sie inBezugaufden Betrieb „CafeEmaille”, Kaiserstraße142-144, 76133 Karlsruheeine Anfrage nach dem | Verbraucherinformationsgesetz gestellt. DieFragenlauteten wie folgt: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen stattgefunden? 2. Kam es hierbeizu Beanstandungen?
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u) Der Betrieb wurde zu Ihrem Antrag angehört und über die an Sie zu übermittelnden Informationen unterrichtet. Eine Anfrage Ihrer persönlichen Daten durc h den Betreiber erfolgte bis heute noch nicht. Gemäß 8 4 Absatz 1 Satz 4 Nummer 2 Verbraucherinformationsgesetz (V IG)ist zuständig die nach Landesrecht zuständige Stelle. Nach $ 38 Absatz 1 und $ 39 Ab satz 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB) in Verbindung mit den 88 18 Absatz 4 und 19 Absatz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes (AGLMBG) ist demnach die Stadt Karlsruhe zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde. Nach 8 2 Absatz 1 Nummer 1 VIG hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes Anspruch auf freien Zugang zu allen Daten über von den nach Bundes- oder Landesrecht zuständigen Stellen festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen a) des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches und des Produktsicherheitsgesetzes, b) der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen c) unmittelbar geltender Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union im Anwendungsbereich der genannten Gesetze sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den in den Buchstaben a bis c genannten Abweichungen getroffen worden sind. Gemäß 8$ 7 Absatz 1 VIG werden für Amtshandlungen der Behörden nach diesem Gesetz vorbehaltlich des Satzes 2 kostendeckende Gebühren und Auslagen’erhoben. Der Zugang zu Informationen nach $ 2 Absatz 1 Nummer 1 ist bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 Euro kostenfrei, der Zugang zu sonstigen Informationen bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250 Euro. Rechtsbehelfsbelehrung: Si r e l te dt Zus Sta ch der na bei ng Ilu ts na Mo es ein alb | erh inn | nn ka | id he Besc | g un ch wa er üb el tt mi ns be Le ung eil Abt , amt ger Bür d un - nr beim Ordnungs n re de an r de je i be er od e, uh sr rl Ka 1 13 76 , und Veterinärwesen, Alter Schlachthof5 . en rd we n be ho er h uc pr rs de Wi Dienststelle der Stadt Karlsruhe, n te nn na ge der alb erh inn h uc pr rs de Wi der nn we t, hr wa ge ch ruchsfrist ist au Wi je uhe lsr Kar 7 24 76 , uhe lsr Kar m diu äsi spr ung ier Reg DE Reine eingelegt wurde. Hinweis: Die VIG-Auskunft dient zu Ihrem privaten Gebrauch. Die weitere Verwendungerhaltener Informationen durch die Verbraucherin und den Verbraucher wird durch das VIG nicht geregelt. Eine Weiterverwendung beziehungsweise Weitergabeder Informationen erfolgt daherin eigener Verantwortung, wobeiSie dabei das geltende Recht zu beachten haben. Im Hinblick auf die mit. der Informationsplattform „Topf-Secret” verbundene kontroverse Diskussion können wir Sie nur vorsorglich darauf hinweisen, dass Sie, wie beiallen Meinungsäußerungen überDritte, von diesen rechtlich auf Unterlassungin Anspruch
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e a g e n omm e n werd en künnen. Die Beantwortung der Rechtsfrage, ob derartige Anspr█che im Einzelfall gerechtfertigt sind, liegt nicht im Aufgabenbereich der Verwaltung undis t daher auch nicht Gegenstand der vorliegenden behürdlichen Auskunft. Im Rechtsverh„ltnis zwischen denBeteiligten liegt die rechtsverbindliche Kl„rung solcher Rechtsfragen bei den zust„ndigen Gerichten. Mit freundlichen Gr█ ”e n ß ßßßßß ß ß ß ß ß ß ß ßß ßß ß ß
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