Kontrollbericht zu Café Extrablatt, Unna

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Café Extrablatt
Markt 1
59423 Unna

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. Februar 2019
  • Frist
    9. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Café Extrablatt, Unna [#55941]
Datum
6. Februar 2019 10:30
An
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Café Extrablatt Markt 1 59423 Unna 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 53.7 / 00 90-30-54/19 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit b…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
6. Februar 2019 17:34
Status
Warte auf Antwort
53.7 / 00 90-30-54/19 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang und die Beabeitung Ihres Antrags vom 06.02.2019. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Aktenzeichen geführt. Ich weise darauf hin, dass sich aufgrund der Verfahrensbeitiligung eines Dritten die Frist zur Bescheidung Ihres Antrags auf zwei Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 53.7 / 00 90 30 -54/19 Sehr geehrtAntragsteller/in der verf…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
18. Februar 2019 17:57
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

53.7 / 00 90 30 -54/19 Sehr geehrtAntragsteller/in der verfahrensbeteiligte Dritte ersucht hier auf Grundlage von § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG die Offenlegung Ihres Namens und Ihrer Anschrift. Da ich in Ermangelung schutzwürdiger Interessen die Offenlegung beabsichtige, bitte ich zunächst unter Angabe meines Zeichens bis zum 26.02.2019 um Mitteilung Ihrerseits, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang aufrecht erhalten wollen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages erfolgt erst nach Ihrer Bestätigung, dass das Informationsbegehren weiter verfolgt werden soll. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass ein Widerspruch auf Grundlage von Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gegen die Weitergabe Ihrer Daten nicht zulässig ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#55941] Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für I…
An Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#55941]
Datum
23. Februar 2019 10:11
An
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, erkläre ich mich mit der Offenlegung meines Namens und meiner Anschrift einverstanden. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Weiterbearbeitung meines Antrags. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55941 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) 53.7 / 00 90 30 -54/19 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren An…
Von
Kreis Unna - Sachgebiet Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
12. März 2019 15:57
Status
53.7 / 00 90 30 -54/19 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihren Antrag habe ich zwischenzeitlich beschieden. Den diesbezüglichen Bescheid habe ich zunächst nach Maßgabe des § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG dem verfahrensbeteiligten Dritten bekanntgegeben. Sobald der Bescheid gegenüber dem verfahrensbeteiligten Dritten Bestandskraft erlangt hat, werde ich Ihnen den Bescheid zukommen lassen und den Informationszugang gewähren. Ich bitte insoweit noch um ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen