Kontrollbericht zu Cafe Kanel, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cafe Kanel
Schillerpromenade 25
12049 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Kontrollbericht zu Cafe Kanel, Berlin [#142266]
Datum
14. Mai 2019 20:41
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antrag erneut stellen

Der Bezirk Neukölln bearbeitet nun Anträge. Sie sollten Ihren Antrag deswegen erneut stellen: Dazu klicken Sie einfach auf den Knopf hier drunter und schicken dann die vorformulierte Nachricht ab.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cafe Kanel Schillerpromenade 25 12049 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Ablehnung Bezirksamt Neukölln von Berlin Abteilung Finanzen und Wirtschaft Ordnungsamt I Veterinärwesen und Lebens…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Ablehnung
Datum
22. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,2 MB
Bezirksamt Neukölln von Berlin Abteilung Finanzen und Wirtschaft Ordnungsamt I Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Bezirksamt Neukölln von Berl in, 12040 Berl in Mit Zustellungsurkunde Herrn Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e. V. Singerstraße 109 10179 Berlin Ablehnung Ihres Antrages auf InformationserteilunQ gern. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrter Herr Semsrott, Geschäftszeichen: (bitte immer angeben) Ord Vetleb L- VIG-141/2019 Bearbeiter/in: Dr. Bornemann Dienstgebäude: Juliusstr. 67-68, 12051 Berlin Zimmer: 3.04 Tel. : (030) 90239- 3443 intern: 9239 - 3443 Fax: (030) 90239 - 53732 <<E-Mail-Adresse>> {bei Nutzung der E-Mail Adresse erfolgt keine elektronische Zugangsöffnung gern. § 3a Abs. 2 Satz 1 VwVfG) http://www.berlin.de/ba-neukoelln/ Datum: 22.05.2019 Ihrem Antrag vom 14.05.2019 auf lnformationserteilung nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), eingereicht über das Internetportal der Organisation "Foodwatch" mit der Bezeichnung "Frag-den-Staat.de", wird nicht entsprochen. Ihr Ersuchen bezog sich auf den Betrieb: "Cafe Kanel", Schillerpromenade 25, 12049 Berlin Bei der Herausgabe von Daten ist zu befürchten, dass die angeforderten Informationen durch Sie rechtswidrig auf der Internetplattform "Topf Secret" (foodwatch/FragDenStaat) veröffentlicht werden. Das VIG sieht eine Veröffentlichung der behördlichen Informationen über das Internet durch die Verbraucher bzw. durch foodwatch/FragDenStaat aber gerade nicht vor. Auf Grundlage des VIG erlangte behördliche Informationen sind ausschließlich für den Antragsteller bestimmt und dürfen nicht über das Internet veröffentlicht werden. Zudem ermächtigt § 40 Abs. 1 a LFGB ausschließlich die zuständige Behörde zur Veröffentlichung von Hygienemängeln unter den dort genannten Voraussetzungen. Dabei müssen die hohen verfassungsrechtlichen Hürden beachtet werden, die das Bundesverfassungsgericht in Verkehrsanbindungen: Sprechzeiten: Bankverbindungen: Rathaus: U-Bahn (U7); Bus 104, 166 Lebensmittelüberwachung: Zahlungen bitte unbar an die Bezirkskasse Neukolln Di: 9-10 Uhr und Do: 15-18 Uhr Dienstgebäude: U-Bahn Grenzallee (U7), Bus 171 Veterinärwesen: Geldinstitut IBAN 01:14-15 Uhr und Do:11 :30-12:30 Uhr Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel Postbank Berlin <<E-Mail-Adresse>> Berliner Sparkasse (für Dokumente mit elektronischer Signatur. elektronische Zugangsöffnung gern. §3a Abs.1 VwVIG) Deutsche Bank OE 06 1001 0010 0003 3321 03 OE 10 1005 0000 1410 0038 05 OE 05 1007 0848 0513 0885 00 Seite 2 von 3 seinem Beschluss vom 21. März 2018 aufgezeigt hat. Weder bei Ihnen noch bei foodwatch/FragDenStaat handelt es sich um die gesetzlich ermächtigten Behörden. Ich muss davon ausgehen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen über den Betrieb über dieses Portal an die Öffentlichkeit gelangen werden und über das Internet abrufbar sein werden. Ein solches Vorgehen ist als missbräuchlich gemäß § 4 Absatz 4 VIG einzustufen. Von hier sind Maßnahmen zu ergreifen, um Veröffentlichungen über "Topf Secret" zu unterbinden. Ihr Antrag wird daher abgelehnt. Die vorgesehene Veröffentlichung ist als unzulässige Umgehung des § 40 Abs. 1 a LFGB und der Verfassungsmäßigkeit des Verbraucherinformationsgesetzes im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21.März 2018, 1 BvF 1/13 zu sehen. · Zwar handelt es sich vorliegend um kein staatliches Informationshandeln im Sinne einer unmittelbaren Veröffentlichung. Staatliches Handeln liegt jedoch auch grundsätzlich bereits in der behördlichen Herausgabe der Informationen an die antragstellenden Privatpersonen. Amtliche Informationen konimen einem Eingriff in die Berufsfreiheit aber jedenfalls dann gleich, wenn sie direkt auf die Marktbedingungen konkret individualisierter Unternehmen zielen, indem sie die Grundlagen von Konsumentscheidungen zweckgerichtet beeinflussen und die Markt- und Wettbewerbssituation zum Nachteil der betroffenen Unternehmen verändern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018- 1 BvF 1/13-, juris). Das Schutzbedürfnis eines Unternehmens vor einer aktiven staatlichen Veröffentlichung unrichtiger Informationen ist ungleich größer als in den Fällen der antragsveranlassten individuellen Einsichtsgewähr. Denn die Öffentlichkeitsinformation, die - wie etwa eine produktbezogene Warnung - auf Initiative des Staates erfolgt, ist ihrer Intention nach auf eine unmittelbare Unterrichtung des Marktes gerichtet. Der Staat nimmt in diesem Fall selbst am öffentlichen Kommunikationsprozess teil und wirkt unmittelbar auf ihn ein. Er selbst wählt dabei die Informationen aus, die er bekannt geben will. Die Informationen sollen für die Verbraucherinnen und Verbraucher verständlich dargestellt werden(§ 6 Abs. 1 Satz 4 VIG). Informationen, die der Staat in einem solchen Sinne direkt an alle Markteilnehmer richtet, finden eine breite Beachtung. Sie wirken sich auf die Wettbewerbsposition eines am Markt tätigen Unternehmens mit einer deutlich größeren Intensität aus als die Informationsgewährung an einen einzelnen Antragsteller (vgl. zum Ganzen BVerwG, B.v. 15.6.2015- 7 B 22.14- juris Rn. 12 und BayVGH, Urteil vom 16. Februar 2017- 20 BV 15.2208 -, Rn. 54, juris ). Bei einer staatlichen Informationsweitergabe an einen Antragsteller, der seinen Antrag über die Plattform "Topf Secret" stellt, die aufgrund der zu erwartenden Veröffentlichung auf der Plattform in ihren Auswirkungen einer unmittelbaren staatlichen Information sehr nahe kommt, kann hierdurch beim Leser der Eindruck eines behördlichen Informationshandeins entstehen. Weiterhin ist zu berücksichtigen ist, dass der Staat - im Gegensatz zu einer eigenen Veröffentlichung der Informationen im Internet, vgl. § 6 Abs. 1 Satz 3 VIG - nach Herausgabe der Informationen an den Antragsteller auf den öffentlichen Kommunikationsprozess auf der von foodwatch/FragDenStaat betriebenen Plattform gerade nicht mehr einwirken kann. Da der Behörde eine Entfernung von Informationen aus dem Internet eben dann nicht mehr möglich ist, wäre die Veröffentlichung von Informationen über (inzwischen beseitigte) Mängel im betroffenen Betrieb auch eine Verletzung des Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, Beschluss Seite 3 von 3 vom 21 . März 2018- 1 BvF 1/13 -, juris und VG Würzburg, Beschluss vom 08. Januar 2018- W 8 S 17.1396-, juris). Eine Abwägung der gegenläufigen Interessen des Antragstellers und des Betriebes fällt vorliegend zugunsten des Betriebes aus. Nach Auffassung der Behörde überwiegt hier das Interesse des Betriebes an einer Nichtherausgabe der Informationen, insbesondere da eine Herausgabe der Kontrollberichte an den Antragsteller und damit die entsprechende Kenntnisnahme durch den Antragsteller und ggf. die Veröffentlichung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte und der Informationszugang für den betroffenen Betrieb zu erheblichen Nachteilen führen kann. Eine Herausgabe würde somit vollendete Tatsachen schaffen. Demgegenüber ist kein vorrangiges Interesse des Antragstellers an der Übermittlung der beantragten Informationen ersichtlich. Schwere und unzumutbare Nachteile aufgrund der Nicht-Zugänglichmachung der Informationen drohen für den Antragsteller damit gerade nicht. Dieser Bescheid ist gemäß § 7 VIG gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Bezirksamt Neukölln von Berlin -Ordnungsamt-, Kari-Marx-Str. 83, 12040 Berlin oder auf elektronischem Weg durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur an die Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> berlin.de zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Widerspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Widerspruch gegen Ihren Bescheid [#142266] Sehr geehrte<< Anrede >> anbei finden Sie vorab per E-Mail…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Widerspruch gegen Ihren Bescheid [#142266]
Datum
20. Juni 2019 17:29
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
282,7 KB
Sehr geehrte<< Anrede >> anbei finden Sie vorab per E-Mail mein Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 22.05.2019. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - widerspruch.pdf Anfragenr: 142266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Ihr Widerspruch Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mich auf den Widerspruch vom 24.06.2019. Da ich Ihrem W…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Widerspruch
Datum
3. Juli 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich beziehe mich auf den Widerspruch vom 24.06.2019. Da ich Ihrem Widerspruch nicht abhelfen kann, habe ich den Vorgang an das Bezirksamt Neukölln von Berlin - Widerspruchsstelle- zur weiteren Veranlassung übersandt. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Widerspruch [#142266] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbe…
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Widerspruch [#142266]
Datum
6. Oktober 2019 08:51
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Cafe Kanel, Berlin“ vom 14.05.2019 (#142266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 111 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 142266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Antw: [SPAM] AW: Ihr Widerspruch [#142266] Sehr geehrte Damen und Herren, der E- Mail Empfänger ist uns leider ni…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Betreff
Antw: [SPAM] AW: Ihr Widerspruch [#142266]
Datum
7. Oktober 2019 06:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, der E- Mail Empfänger ist uns leider nicht bekannt und die E- Mail kann deshalb nicht weitergeleitet werden. Bitte teilen Sie uns den Namen, die Abteilung oder die Vorgangsnummer für die Weiterleitung mit. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antw: [SPAM] AW: Ihr Widerspruch [#142266] Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsan…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antw: [SPAM] AW: Ihr Widerspruch [#142266]
Datum
7. Oktober 2019 06:26
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Cafe Kanel, Berlin“ vom 14.05.2019 (#142266), Ord Vetleb L- VIG-141/2019, wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 112 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 142266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Ihre Sachstandsanfrage vom 07.10.2019, VIG-141/2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre Informationsanfrage vo…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Betreff
Ihre Sachstandsanfrage vom 07.10.2019, VIG-141/2019
Datum
9. Oktober 2019 08:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, auf Ihre Informationsanfrage vom 14.05.2019 wurde Ihnen mit Schreiben vom 22.05.2019 ein Ablehnungsbescheid zugesandt. Sie legten daraufhin am 24.06.2019 mit Schreiben vom 20.06.2019 fristgemäß Widerspruch ein. Aufgrund dessen wurde der Vorgang am 03.07.2019 an die Widerspruchsstelle zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet. Dies wurde Ihnen am selben Tag schriftlich mitgeteilt, ebenso, dass Sie von dort ein weiteres Schreiben hinsichtlich der Entscheidung über Ihren Widerspruch erhalten werden. Ihr Vorgang wurde dort derzeit noch nicht abschließend bearbeitet. Ihre Sachstandsanfrage habe ich an die Widerspruchsstelle weiter geleitet. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Antrag auf lnformationserteilung Sehr geehrter Herr Semsrott, aufgrund des Urteils vom 29.08.2019 des Bundesverwa…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf lnformationserteilung
Datum
27. Januar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
572,0 KB
Sehr geehrter Herr Semsrott, aufgrund des Urteils vom 29.08.2019 des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 7 C 29.17) "Zugang zur Produktionsinformationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz" helfe ich Ihrem Widerspruch vom 20.06.2019 gegen die Ablehnung des Informationsantrages vom 22.05.2019 ab. Sie beantragten eine Auskunft für den Betrieb: "Cafe Kanel", Schillerpromenade 25, 12049 Berlin Gemäß § 5 Abs. 1 Verbraucherinformationsgesetz habe ich den I die Gewerbetreibendein zu Ihrem Auskunftsersuchen gehört. Sobald die Frist zur Stellungnahme von zwei Wochen abgelaufen ist, werde ich über die weitere Verfahrensweise eine Entscheidung treffen. Sie erhalten unaufgefordert weitere Nachricht von mir.
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie hatten am 14.05.2019 über das Internetportal der Organisation "Food…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
1. April 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, Sie hatten am 14.05.2019 über das Internetportal der Organisation "Foodwatch" mit der Bezeichnung "Frag-den-Staat.de" ein Auskunftsersuchen nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) eingereicht. Ihr Ersuchen bezog sich auf den Betrieb "Cafe Kanel", Schillerpromenade 25, 12049 Berlin Nachdem d. Gewerbetreibende über den Antrag informiert wurde und die vierzehntägige Frist verstrichen ist, erhalten Sie die beiden Kontrollblätter. Dieser Bescheid ist gemäß § 7 VIG gebührenfrei.
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag auf lnformationserteilung [#142266] -- vorab per E-Mail -- Sehr geehrte<< Anrede >> hierm…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag auf lnformationserteilung [#142266]
Datum
8. April 2020 17:52
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- vorab per E-Mail -- Sehr geehrte<< Anrede >> hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom 1. April 2020 Widerspruch ein, soweit mir in Bezug auf die Kontrolle vom 27.06.2018 kein Zugang zu Informationen nach § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG gewährt wird. Offenbar wurden bei der Kontrolle nicht zulässige Abweichungen i.S.d. § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VIG festgestellt. Diese haben Sie mir jedoch nicht zugesandt, sondern sämtliche diesbezügliche Informationen auf dem Kontrollblatt unkenntlich gemacht. Ich fordere Sie auf, mir unverzüglich die beantragten Informationen zu übersenden und damit sich und auch uns die weitere Arbeit zu ersparen. Andernfalls werde ich meinen Informationsanspruch gerichtlich durchsetzen. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 142266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/142266 Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 08.04.2020, in der Sie fristgerecht, jed…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
15. April 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich nehme Bezug auf Ihre E-Mail vom 08.04.2020, in der Sie fristgerecht, jedoch nicht formgerecht Widerspruch einlegten. Von Amts wegen wird Ihr Vorgang dennoch einer erneuten Prüfung vollzogen, da neue Erkenntnisse über den Umfang der mitzuteilenden Informationen vorliegen. Künftig bitte ich Sie aber zu beachten, dass für die Gültigkeit eines Widerspruches Ihre Unterzeichnung zwingend notwendig ist. Wie Sie bereits festgestellt haben, enthält das Ihnen zugesandte Schreiben vom 01 .04.2020 sehr reduzierte Informationen über die festgestellten Abweichungen gem. § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 VIG. Grund hierfür waren Missverständnisse, die bei der Abstimmung verschiedener Bereiche im Hinblick auf die Umsetzung der aktuellen Gerichtsentscheidungen auftraten. Aus diesem Grund erfolgt nun- eine erneute Abstimmung mit dem Rechtsamt des Bezirks hinsichtlich der Tiefe an mitzuteilenden Informationen. Ich möchte Sie daher um Verständnis bitten, dass der Abstimmungsprozess noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Nach dessen Abschluss werde ich unaufgefordert auf Sie mit einem weiteren Schreiben zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Zwischennachricht Sehr geehrter Herr Semsrott, aufgrund neuer Erkenntnisse im Verfahren der Informationsgewährung…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Zwischennachricht
Datum
29. April 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, aufgrund neuer Erkenntnisse im Verfahren der Informationsgewährung gern. Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Bezug auf den mitzuteilenden Umfang der Informationen in einem ähnlich gelagerten Fall, findet derzeit eine erneute Prüfung Ihres Antrages statt. Es wurde festgestellt, dass die ursprünglichen Informationen, die beabsichtigt wurden auszuhändigen, den Anspruch der Verbraucher unzulänglich erfüllen. Aus diesem Grund erfolgt nun die Erstellung umfangreicherer Neuausdrucke der begehrten Kontrollberichte. Dem Betreiber ist daher erneut Gelegenheit zu geben, sich zu Ihrem Auskunftsersuchen zu äußern. Nach Abschluss des Verfahrens werde ich unaufgefordert auf Sie mit einem weiteren Schreiben zurückkommen. Ich danke Ihnen bereits vorab für Ihr Verständnis und Ihre Geduld.

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Antwort und Kontrollberichte Nachdem d. Gewerbetreibende über den Antrag informiert wurde und die vierzehntägige F…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Antwort und Kontrollberichte
Datum
8. Juli 2020
Status
Nachdem d. Gewerbetreibende über den Antrag informiert wurde und die vierzehntägige Frist verstrichen ist, erhalten Sie die beiden Kontrollblätter.

Dokumente