Kontrollbericht zu Café Konditorei Roder, Burladingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Café Konditorei Roder
Josef-Mayer-Straße 18
72393 Burladingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

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  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    26. Februar 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben …
An Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Café Konditorei Roder, Burladingen [#48311]
Datum
27. Januar 2019 14:29
An
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Café Konditorei Roder Josef-Mayer-Straße 18 72393 Burladingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 28.01.2019 für den Betrieb …
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Café Konditorei Roder, Burladingen [#48311]
Datum
5. Februar 2019 12:21
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 28.01.2019 für den Betrieb Cafe Konditorei Roder, Burladingen Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Sie haben der Datenweitergabe an Dritte gemäß Art. 21 DSGVO widersprochen. Ein Widerspruchsrecht der betroffenen Person besteht aber nur aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben. Hierzu machen Sie keine Ausführungen. Es ist deshalb davon auszugehen, dass ein Widerspruchsrecht gerade nicht besteht, sodass der gesetzliche Regelfall aus § 5 Abs. 2 Verbraucherinformationsgesetz eingreift und bei einer Entscheidung über Ihren Antrag auf Nachfrage des Dritten (Lebensmittelunternehmer) Ihr Name und Ihre Anschrift diesem bekanntzugeben sind. Wir geben Ihnen hiermit Gelegenheit, Ihren Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu begründen oder Ihren Antrag zurückzunehmen. Sollten wir von Ihnen bis spätestens 12.02.2019 nichts anderes hören, werden wir Ihren Antrag bearbeiten und auf Nachfrage des Lebensunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift diesem entsprechend der gesetzlichen Regelung offenlegen. Aufgrund Ihres Antrags sind die Rechte eines Dritten (Lebensmittelunternehmer des o.g. Betriebs) betroffen. Aus diesem Grund werden wir diesen dazu anhören. Daher verlängert sich die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags auf zwei Monate (§ 5 Abs. 2 S. 2 VIG). Aufgrund der Vielzahl der Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht garantiert werden. Wir bitten von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Entscheidung des Antrags erhalten Sie aus Datenschutzgründen auf dem Postweg. Für Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Behörde nach dem VIG werden ab einem bestimmten Betrag kostendeckend Gebühren und Auslagen erhoben. Im vorliegenden Fall wird die Auskunftserteilung voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein. Antworten bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) per E-Mail, vom 28.01.2019 für den Betrieb Cafe Konditorei Roder,…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Café Konditorei Roder, Burladingen [#48311]
Datum
8. Februar 2019 12:06
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) per E-Mail, vom 28.01.2019 für den Betrieb Cafe Konditorei Roder, Josef-Mayer-Str. 18, 72393 Burladingen Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG hat der Lebensmittelunternehmer als beteiligter Dritter die Offenlegung Ihres Namen und Ihrer Anschrift beantragt. Mit Antrag vom 29.01.2019 haben Sie ebenfalls für den Betrieb Starkes Cafe, Hechingen, einen Antrag nach dem VIG gestellt. Mit diesem Antrag haben Sie uns mitgeteilt, dass Sie um Information bitten, sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine Offenlegung beantragen. Auch wenn Sie dies im Antrag für den Betrieb Schweizer in Bisingen nicht angegeben haben, gehen wir davon aus, dass Sie auch in diesem Fall um Information bitten. Hiermit geben wir Ihnen Gelegenheit, uns bis spätestens 15.02.2019 mitzuteilen, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und damit mit der Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Anschrift an den Lebensmittelunternehmer einverstanden sind. Für den Fall, dass Sie sich bis zum o.g. Termin nicht äußern, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Natürlich können Sie uns, ebenfalls bis zum o.g. Termin, die Rücknahme Ihres Antrags mitteilen. Antworten bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Café Konditorei Roder, Burl…
An Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu Café Konditorei Roder, Burladingen [#48311]
Datum
27. Februar 2019 16:54
An
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Café Konditorei Roder, Burladingen“ vom 27.01.2019 (#48311) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 48311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 27.02.2019, in der Sie die Überschreitung der Bearb…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu Café Konditorei Roder, Burladingen [#48311]
Datum
4. März 2019 12:55
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 27.02.2019, in der Sie die Überschreitung der Bearbeitungsfrist Ihres Antrags beanstanden, weisen wir Sie darauf hin, dass wir Ihnen in der Empfangsbestätigung vom 05.02.2019 (siehe unten) bereits mitgeteilt haben, dass sich die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags gemäß § 5 Abs. 2 S. 2 VIG wegen der Anhörung eines beteiligten Dritten auf zwei Monate verlängert. Daher bitten wir Sie, den Status Ihres Antrags auf der Internetseite "fragdenstaat.de" entsprechend wieder zu ändern. Mit freundlichen Grüßen