Kontrollbericht zu cafe relax, Münchberg

Anfrage an: Landratsamt Hof

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
cafe relax
Ludwigstraße 11
95213 Münchberg

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu cafe relax, Münchberg [#121803]
Datum
6. April 2019 08:41
An
Landratsamt Hof
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: cafe relax Ludwigstraße 11 95213 Münchberg 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu cafe relax, Münchberg“ vom 06…
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu cafe relax, Münchberg [#121803]
Datum
19. Juni 2019 11:23
An
Landratsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu cafe relax, Münchberg“ vom 06.04.2019 (#121803) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 121803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu cafe relax, Münchberg“ vom 06…
An Landratsamt Hof Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu cafe relax, Münchberg [#121803]
Datum
19. Juni 2019 11:24
An
Landratsamt Hof
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu cafe relax, Münchberg“ vom 06.04.2019 (#121803) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 121803 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landratsamt Hof
Ihr Antrag nach dem VIG v. 06.04.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in es ist richtig, dass wir Ihren Antrag nicht be…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG v. 06.04.2019
Datum
19. Juni 2019 14:08
Status
Warte auf Antwort
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3,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in es ist richtig, dass wir Ihren Antrag nicht bearbeitet haben. Zur Verifizierung Ihrer Angaben haben wir Sie zweimal angeschrieben und zwar am 08.04.2019 und am 10.04.2019. In diesen beiden Schreiben haben wir Sie jeweils aufgefordert, uns Ihren vollständigen Namen und Ihre korrekte Anschrift bis zum 15.04.2019 bzw. 17.04.2019 mitzuteilen. In beiden Schreiben haben wir Sie zudem daraufhin gewiesen, dass wir, wenn Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen sollten, die Bearbeitung Ihres Antrages wegen des Verstoßes gegen § 4 Abs. 1 S. 3 VIG ablehnen werden. Das erste Schreiben konnte nicht zugestellt werden, das zweite Schreiben haben Sie am 12.04.2019 nachweislich erhalten. Trotzdem haben wir von Ihnen bislang keine Antwort erhalten. Deshalb haben wir Ihren Antrag nicht weiter bearbeitet. Ein Blick in Ihren Briefkasten und eine Reaktion ihrerseits zumindest auf unser Schreiben vom 10.04.2019 hätte hier durchaus Abhilfe schaffen können. Sollten Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen, bitten wir Sie um Verifizierung Ihrer Daten - wie im Schreiben vom 10.04.2019 gefordert - mit einer Frist bis zum 24.06.2019. Sollten wir bis dahin erneut keine Antwort von Ihnen erhalten, stellen wir die Bearbeitung Ihrers Antrages endgültig ein. Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt alle weitere Korrespondenz auf postalischem Weg. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Hof
Ihr VIG-Antrag v. 08.04.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 08.04.2019 wurde mit Schreiben vom 11.07…
Von
Landratsamt Hof
Betreff
Ihr VIG-Antrag v. 08.04.2019
Datum
18. Juli 2019 15:37
Status
Warte auf Antwort
image001.gif
3,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag vom 08.04.2019 wurde mit Schreiben vom 11.07.2019 abschließend bearbeitet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen