Kontrollbericht zu Cafe Tamino, Horb am Neckar

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Cafe Tamino
Schillerstraße 27
72160 Horb am Neckar

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Dezember 2019
  • Frist
    19. Januar 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die…
An Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Cafe Tamino, Horb am Neckar [#172539]
Datum
20. Dezember 2019 20:28
An
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Cafe Tamino Schillerstraße 27 72160 Horb am Neckar 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172539 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Freudenstadt, den 23.12.2019 Az: 34-509.5 Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Kontrollbericht zu Caf…
Von
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Kontrollbericht zu Cafe Tamino, Horb am Neckar [#172539]
Datum
23. Dezember 2019 17:24
Status
Warte auf Antwort
Freudenstadt, den 23.12.2019 Az: 34-509.5 Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Kontrollbericht zu Cafe Tamino, Horb a.N. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.12.2019. Sie werden Mitte Januar 2020 eine Nachricht auf dem Postweg erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Freudenstadt, den 08.01.2020 Az: 34-509.5 Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Kontrollbericht zu Caf…
Von
Landkreis Freudenstadt - Veterinär- und Verbraucherschutzamt
Betreff
Kontrollbericht zu Cafe Tamino, Horb am Neckar [#172539]
Datum
8. Januar 2020 17:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Freudenstadt, den 08.01.2020 Az: 34-509.5 Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz - Kontrollbericht zu Cafe Tamino, Horb a.N. Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 20.12.2019. Eine Prüfung unserer Unterlagen hat ergeben, dass eine Gaststätte namens Cafe Tamino unter der von Ihnen genannten Adresse nicht existiert. Mit freundlichen Grüßen