Kontrollbericht zu Café Treff in MOMOs Welt, Ravensburg

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Café Treff in MOMOs Welt
Alfons-Maurer-Straße 29
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Juli 2021
  • Frist
    14. September 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Infor…
An Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Café Treff in MOMOs Welt, Ravensburg [#224530]
Datum
8. Juli 2021 14:22
An
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr Antragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Café Treff in MOMOs Welt Alfons-Maurer-Straße 29 << Adresse entfernt >> 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224530/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Eingangsbestätigung Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.07.2021. Eine Nachricht ist auf dem …
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
12. Juli 2021 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Anfrage vom 08.07.2021. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] LANDRATSAMT RAVENSBURG Veterinäramt [geschwärzt] 88189 Ravensburg [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] vet@rv.de<mailto:vet@rv.de> https://www.rv.de/Veterinaeramt/
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz[...]
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz[...]
Datum
12. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
932,7 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz[...] [#224530] Sehr geehrte Damen und…
An Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz[...] [#224530]
Datum
16. September 2021 12:25
An
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Café Treff in MOMOs Welt, Ravensburg“ vom 08.07.2021 (#224530) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224530 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224530/
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Ihre Anfrage vom 16.09.2021 Sehr Antragsteller/in der Bescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg z…
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 16.09.2021
Datum
23. September 2021 11:59
Status
Warte auf Antwort
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54,9 KB


Sehr Antragsteller/in der Bescheid geht Ihnen in den nächsten Tagen auf dem Postweg zu. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz[...]
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz[...]
Datum
27. September 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,2 MB

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Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz[...]
Von
Landratsamt Ravensburg - Gesundheitsamt
Via
Briefpost
Betreff
Lebensmittelüberwachung - Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz[...]
Datum
12. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
667,0 KB