Kontrollbericht zu Café Wiechmann, Schiffdorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Café Wiechmann
Frelsdorfer Straße 1
27619 Schiffdorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    3. Februar 2020
  • Frist
    5. März 2020
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Café Wiechmann, Schiffdorf [#179127]
Datum
3. Februar 2020 20:13
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Café Wiechmann Frelsdorfer Straße 1 27619 Schiffdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179127 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
4. Februar 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
788,5 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#179127] Sehr geehrteAntragsteller/in Ich nehme zur Kenn…
An Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) [#179127]
Datum
10. Februar 2020 18:56
An
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ich nehme zur Kenntnis, dass sie meinen Antrag nicht für präzise genug halten und möchte dem – insbesondere dadurch, dass andere Landkreise wortgleichen Antrag für zulässig befunden haben – widersprechen. Da diese Differenzen sich wohl einfacher durch eine von mir vorgenommene Präzisierung lösen lassen, möchte ich meinen Antrag wie folgt genauer fassen: Ich begehre in Bezug auf die letzten beiden Betriebsprüfungen in oben genanntem Betrieb Informationen nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG zu allen Daten über festgestellte nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Abweichungen getroffen wurden. Des Weiteren möchte ich sie darauf hinweisen, dass, insofern sie im Kontrollbericht auch nebensächliche Informationen sehen, sie entsprechende auch Schwärzen könnten oder die von mir angefragten Dinge herausnehmen und alleinstehend übersenden könnten. Nach ihren Ausführungen möchte ich sie zusätzlich fragen, ob die Erkenntnisse des Beschlusses des OVG Lüneburg vom 16.01.2020 (OVG Lüneburg 2. Senat, Beschluss vom 16.01.2020, 2 ME 707/19 – http://www.rechtsprechung.niedersachsen.juris.de/jportal/portal/page/bsndprod.psml?doc.id=MWRE200000266&st=ent&doctyp=juris-r&showdoccase=1&paramfromHL=true) bereits in ihre Antragsprüfung eingeflossen sind und insbesondere auf Punkt 9 hinweisen, der meiner Auffassung nach den gesamten Kontrollbericht § 2 Abs. 1 Nr. 1 VIG unterstellt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antwort auf 39.11.31 / 39.121 Anfragenr: 179127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179127

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Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Kein Nachrichtentext
Von
Landkreis Cuxhaven - Veterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Mai 2020
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
831,5 KB