Kontrollbericht zu Capitano, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Capitano
Eichhorster Weg
13435 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    16. März 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Capitano, Berlin [#37092]
Datum
14. Januar 2019 17:28
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Capitano Eichhorster Weg 13435 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist eingegangen. Nach Prüfun…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
RE: Kontrollbericht zu Capitano, Berlin [#37092]
Datum
17. Januar 2019 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) ist eingegangen. Nach Prüfung stelle ich fest, dass der Betrieb zum 31.12.2018 abgemeldet wurde und nicht wie zuvor fortgeführt wird. Es erfolgte zum 01.01.2019 ein Betreiberwechsel. Beim neuen Betreiber wurden noch keine Kontrollen durchgeführt. Bitte teilen Sie mir bis zum 24.01.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag in Bezug auf den vormaligen Betreiber aufrechterhalten wollen, da dieser über Ihren Antrag nach dem VIG zu informieren wäre und als Beteiligter anzuhören wäre. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 14.01.2019 wird weiter bearbeitet. Ich weise Sie darauf hin, dass geg…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Betreff
RE: Kontrollbericht zu Capitano, Berlin [#37092]
Datum
29. Januar 2019 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag vom 14.01.2019 wird weiter bearbeitet. Ich weise Sie darauf hin, dass gegebenenfalls eine schriftliche Anhörung des betroffenen Betriebs erfolgen wird, was eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate zur Folge hat (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG)). Neben Ihrer Anfrage haben wir eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werden wir prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ihre Anfrage wird auf jeden Fall geprüft und beschieden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen gesendet im Auft…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anfrage zurückgezogen: Kontrollbericht zu Capitano, Berlin [#37092]
Datum
21. Februar 2019 16:55
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Reinickendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit ziehe ich meinen Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen gesendet im Auftrag Anfragenr: 37092 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>