Kontrollbericht zu Casa Mexicana

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Casa Mexicana
Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 12, Nienburg/Weser

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. Januar 2019
  • Frist
    13. Februar 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die b…
An Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Casa Mexicana [#37498]
Datum
14. Januar 2019 18:42
An
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Casa Mexicana Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 12, Nienburg/Weser 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Herausgabe von Informatio…
Von
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Casa Mexicana [#37498]
Datum
16. Januar 2019 13:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) auf Herausgabe von Informationen ist hier eingegangen. Aufgrund der Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist für die Entscheidung auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VIG). Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag teile ich ergänzend mit, dass der von Ihnen angeführte Art. 21 DSGVO …
Von
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Casa Mexicana [#37498]
Datum
18. Januar 2019 12:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag teile ich ergänzend mit, dass der von Ihnen angeführte Art. 21 DSGVO keine Grundlage für einen Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Personendaten an den betroffenen Betrieb darstellt. Es handelt sich bei der Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 VIG um eine rechtliche Verpflichtung im Sinne des Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO, so dass Art. 21 DSGVO nicht greift. Sollte der betroffene Betrieb Ihre Daten anfordern, muss ich diese weitergeben. Bitte teilen Sie mir deshalb bis zum 25.01.2019 mit, ob Sie Ihren Antrag trotz dieses Umstands aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den ensprechenden Abschnitt im Verbraucherinformationsgesetz angeschaut: …
An Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Casa Mexicana [#37498]
Datum
18. Januar 2019 15:33
An
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe den ensprechenden Abschnitt im Verbraucherinformationsgesetz angeschaut: "Der Antrag ist in der Regel innerhalb von einem Monat zu bescheiden. Im Fall einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate; der Antragsteller ist hierüber zu unterrichten. Die Entscheidung über den Antrag ist auch der oder dem Dritten bekannt zu geben. Auf Nachfrage des Dritten legt die Stelle diesem Namen und Anschrift des Antragstellers offen." Wenn der Betrieb also nicht nachfragt, gilt weiterhin Art. 21 DSGVO. Sollte er nachfragen, müssen Sie meinen Namen und meine Anschrift nennen. Ich halte trotzdem an dieser Anfrage fest. Ich erwarte hier auch keinerlei Auffälligkeiten in der "Casa Mexicana"; ich gehe dort gerne Essen. Es geht hierbei vielmehr um mehr öffentliche Transparenz; siehe https://www.foodwatch.org/de/informieren/smiley-system/2-minuten-info/. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 37498 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
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Von
Landkreis Nienburg/Weser - FB Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Januar 2019
Status
Anfrage abgeschlossen