Kontrollbericht zu Casino Goerzwerk, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Casino Goerzwerk
Goerzallee 299
14167 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2022
  • Frist
    9. Januar 2024
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Casino Goerzwerk, Berlin [#246521]
Datum
18. April 2022 10:46
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Casino Goerzwerk Goerzallee 299 14167 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246521/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Bestätigung zur Auskunftserteilung VIG-Antrag Casino Goerzwerk Auf Nachfrage des von Ihrer Anfrage betroffenen Bet…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Via
Briefpost
Betreff
Bestätigung zur Auskunftserteilung VIG-Antrag Casino Goerzwerk
Datum
28. April 2022
Status
Warte auf Antwort
Auf Nachfrage des von Ihrer Anfrage betroffenen Betriebes bin ich nach§ 5 Abs. 2 Satz 4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) verpflichtet, diesem lhr~n Namen und Ihre Anschrift offen zu legen. Aus diesem Grund bitte ich Sie um Bestätigung, dass der Auskunftsantrag von Ihnen gestellt wurde. Dies ist notwendig, da im Rahmen der Bearbeitung der Anträge bereits mehrere Fälle bekannt· geworden sind, in denen die Auskunftsanträge durch Unbekannte und nicht durch die in den Anträgen als Antragsteller genaflnten Personen gestellt wurden. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Weitergabe der oben genannten personenbezogenen Daten, ist daher vorab sicherzustellen, dass nur die Daten von tatsächlichen Antragstellern weitergegeben werden.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bestätigung zur Auskunftserteilung VIG-Antrag Casino Goerzwerk [#246521] Sehr << Anrede >> vielen …
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bestätigung zur Auskunftserteilung VIG-Antrag Casino Goerzwerk [#246521]
Datum
5. Mai 2022 19:36
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort auf mein Antrag. Ich bin doch sehr verwundert, weshalb Sie meinen Antrag nochmals bestätig haben möchten. Dies entspricht keineswegs gängiger Verwaltungspraxis und stellt eine m.E. zusätzliche und unnötige Erschwernis dar. Die Begründung, dass es teils zu falschen Anträgen kam, ist sicher rechtlich nicht haltbar und stellt alle Antragssteller unter Generalverdacht. Ich möchte Sie daher bitten, mir die entsprechende Rechtsgrundlage zu nennen und mir die entsprechenden Dokumente hierzu zu übersenden oder deren öffentliche QUellen zu benennen. Unabhängig davon dürfte diese Rückmeldung als Bestätigung ja ausreichend sein. Bitte bestätigen Sie mir daher den Eingang. Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 246521 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246521/
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
AW: Bestätigung zur Auskunftserteilung VIG-Antrag Casino Goerzwerk [#246521] Sehr << Antragsteller:in >&g…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Betreff
AW: Bestätigung zur Auskunftserteilung VIG-Antrag Casino Goerzwerk [#246521]
Datum
10. Mai 2022 12:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich bestätige Ihnen den Eingang der Mail und betrachte Ihre Rückmeldung vom 05.05.2022 als Bestätigung zur Auskunftserteilung. Sie stellten am 18.04.2022 über die von foodwatch betriebene Plattform einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Mit Schreiben vom 28.04.2022 wurde der Eingang Ihres Antrags bestätigt. Ihnen wurde im Zuge dessen mitgeteilt, dass es für die weitere Bearbeitung notwendig ist, zu klären, ob der über die oben genannte Plattform gestellte Antrag auch wirklich von Ihnen in Person gestellt wurde. Das ist durchaus gängige Verwaltungspraxis, da den Fachbereichen diverse Anträge über die Plattform mit angegebenen Namen und Anschriften von anderen Personen erreichten, die nie einen solchen Antrag gestellt haben. Diese missbräuchliche Verwendung von personenbezogenen Daten ist auch in Anbetracht der durch das VIG geforderten Transparenz nicht zu ignorieren. Es besteht infolgedessen die Pflicht der Behörde, die personenbezogenen Daten jedes Einzelnen zu schützen und im Falle einer Offenlegung nur die Daten an den Unternehmer herauszugeben, die eben wirklich von der antragstellenden Person stammen. Ich verweise diesbezüglich auf die Bestimmungen des § 5 Abs. 2 S. 4 VIG. Ich weise Sie vorsorglich darauf hin, dass eine Übermittlung des Bescheids nicht wie im Antrag angegeben an die von foodwatch generierte E-Mail-Adresse erfolgt. Foodwatch ist nicht der Antragsteller dieser Anfragen und hat daher auch keinerlei Rechte den Bescheid mit den anliegenden Kopien der Kontrollberichte zu erhalten. Gemäß § 41 Abs. 1 S. 1 VwVfG wird der Verwaltungsakt nur demjenigen bekannt gegeben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Bei foodwatch handelt es sich lediglich um eine Plattform, durch die ein Unternehmen vorgefertigte Anträge für die Bürger zur Verfügung stellt. Die Anträge werden demnach nur von dem Beteiligten, also dem Antragsteller selbst, gestellt. Folglich erhält auch nur die antragstellende Person anschließend den Bescheid an die angegebene Anschrift. Des Weiteren baten Sie laut Ihrem Antrag um Übermittlung der Informationen auf elektronischem Wege sowie um Antwort in elektronischer Form. Aufgrund des Umstands, dass Ihr Antrag lediglich die von foodwatch generierte E-Mail-Adresse enthält, werden Sie im Falle der Aufrechterhaltung Ihres Antrags gebeten, der hiesigen Behörde Ihre eigene E-Mail-Adresse mitzuteilen. Grund hierfür ist, dass der hiesige Fachbereich nicht über die Möglichkeit einer elektronischen Kommunikation im Sinne von § 3 a VwVfG verfügt. Im Anschluss daran wird der entsprechende Bescheid dem betroffenen Unternehmen bekannt gegeben. Nach Ablauf der Frist zur Einlegung von Rechtsbehelfen durch das betroffene Unternehmen erfolgt dann die Übermittlung der Informationen (hier die Mitteilung, wann die beiden letzten Betriebsüberprüfungen stattfanden und ggf. die Herausgabe der Kontrollberichte) an Ihre E-Mail-Adresse. Ich bitte Sie zu beachten, dass die hiesige Behörde ausschließlich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung handelt und nicht nach dem, was ein Unternehmen im Internet oder über Plattform foodwatch veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Bescheid 1. Dem Antrag vom 18.04.2022 auf Informationen wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang wird durch Au…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
22. August 2022
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag vom 18.04.2022 auf Informationen wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang wird durch Auskunftserteilung in elektronischer Form eröffnet. Dieser erfolgt frühestens 14 Tage nach Zugang des Bescheids bei dem von der Informationsgewährung betroffenen. Unternehmen. 3. In dem Fall der Einlegung von Rechtsbehelfen durch das von der Informationsgewährung betroffene Unternehmen, wird die Informationsgewährung vorläufig ausgesetzt. 4. Der Zugang zu den Informationen erfolgt gebühren- und auslagenfrei.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid [#246521]
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Casi…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid [#246521]
Datum
9. Oktober 2022 08:35
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Casino Goerzwerk, Berlin“ vom 18.04.2022 (#246521) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 107 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Bescheid vom 22.08.2022 [#246521] - noch immer nicht übersandte Kontrollberichte [#246521]
Guten Tag, gemä…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Bescheid vom 22.08.2022 [#246521] - noch immer nicht übersandte Kontrollberichte [#246521]
Datum
21. Dezember 2023 11:44
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, gemäß Bescheid vom 22.08.2022 zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Casino Goerzwerk, Berlin“ vom 18.04.2022 (#246521) habe ich trotz rechtskräftigem Bescheid noch immer keinen Informationzugriff durch Übersendung der betreffenden Kontrollberichte erhalten. Ich geben Ihnen hiermit eine letzte Frist von 14 Tagen, mir die geforderten Unterlagen per E-Mail oder Briefpost zuzusenden. Andernfalls werde ich Untätigkeitklage sowie Klage zur Durchsetzung des Bescheides erheben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Bescheid vom 22.08.2022 [#246521] - noch immer nicht übersandte Kontrollberichte [#246521]
Guten Tag, mei…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Bescheid vom 22.08.2022 [#246521] - noch immer nicht übersandte Kontrollberichte [#246521]
Datum
12. Januar 2024 16:46
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine E-Mail-Adresse liegt Ihnen bereits vor. Sie lautet <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Antrag nach dem VIG in Sachen Casino Goerzwerk Sehr << Antragsteller:in >> mit Bescheid vom 22.08.202…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Steglitz-Zehlendorf
Betreff
Antrag nach dem VIG in Sachen Casino Goerzwerk
Datum
25. Januar 2024 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> mit Bescheid vom 22.08.2023 wurde Ihrem Antrag vom 18.04.2023 auf Informationen in Sachen "Kontrollbericht zu Casino Goerzwerk" stattgegeben. Das betroffene Unternehmen legte hiergegen keine Rechtsbehelfe ein. Die Informationen werden Ihnen daher wie folgt gewährt. 1.) Die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im Betrieb "Casino Goerzwerk, Goerzallee 299, 14167 Berlin" fanden am 08.10.2020 und am 24.11.2020 statt. 2.) Im Rahmen der Kontrollen kam es zu Beanstandungen. Sie erhalten die entsprechenden Kontrollberichte anliegend zu Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen