Kontrollbericht zu Celeste, Bad Schwalbach

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Celeste
Adolfstraße 67
65307 Bad Schwalbach

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Juli 2019
  • Frist
    17. August 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Heidrun Holzapfel
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt Details
Von
Heidrun Holzapfel
Betreff
Kontrollbericht zu Celeste, Bad Schwalbach [#158475]
Datum
14. Juli 2019 23:11
An
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Celeste Adolfstraße 67 65307 Bad Schwalbach 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Heidrun Holzapfel <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heidrun Holzapfel << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Heidrun Holzapfel
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Frau Holzapfel, die beiden letzten Kontrollen be…
Von
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
15. Juli 2019 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
PictureDeviceIndependentBitmap1.jpg
2,4 KB


Sehr geehrte Frau Holzapfel, die beiden letzten Kontrollen bei Celeste in Bad Schwalbach waren am 21.06.2019 und am 29.06.2018. In beiden Kontrollen kam es nicht zu Beanstandungen. Mit freundlichen Grüßen

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Heidrun Holzapfel
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#158475] Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dan…
An Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt Details
Von
Heidrun Holzapfel
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz [#158475]
Datum
15. Juli 2019 09:24
An
Rheingau-Taunus-Kreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für Ihre prompte Antwort! Mit freundlichen Grüßen Heidrun Holzapfel Anfragenr: 158475 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Heidrun Holzapfel << Adresse entfernt >>