Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH

1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:

Celler Fleisch-Handel GmbH
Wernerusstraße 43
29227 Celle

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.

Ergebnis der Anfrage

Die Behörde gibt nur stark geschwärzte Berichte heraus. Teilweise sind mehr als 50% der festgehaltenen Verstöße geschwärzt.

Dabei behauptet sie – unzutreffend –, dass die geschwärzten Bereiche nicht in den Anwendungsbereich des VIG fallen. Tatsächlich enthalten die von der Behörde geschwärzten Bereiche jedoch etwa Vertöße wegen mangelhafter Lebensmittelkennzeichnungen.

Aus diesem Grund wurde die Anfrage zunächst als abgelehnt bewertet.

Nach einem Widerspruch hat die Behörde die ungeschwärzten Berichte herausgegeben.

Beide Berichtsvarianten (von der Behörde geschwärzt/ungeschwärzt) finden sich als Anhänge zur Anfrage. Aus diese Weise können sich Interessierte ein eigenes Bild zum Umfang unzulässiger Behördenschwärzungen machen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. November 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret: Mission Fleisch“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret: Mission Fleisch“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Mission Fleisch“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
1. November 2021 17:34
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben in den vergangenen 5 Jahren lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Celler Fleisch-Handel GmbH Wernerusstraße 43 29227 Celle 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe der entsprechenden Kontrollberichte an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Nachfrage Kontrollberichte PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Cel…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage Kontrollberichte
Datum
17. Januar 2022
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
PER FAX Sehr geehrte Damen und Herren, meine VIG-Anfrage "Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH" vom 01.11.2021 (#232145) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Bescheid
geschwärzt
846,5 KB
Bescheid
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Bescheid vom 19.01.2022 enthält versehentlich den Namen eines anderen Frageste…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
6. Februar 2022 16:39
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Bescheid vom 19.01.2022 enthält versehentlich den Namen eines anderen Fragestellers. Bitte teilen Sie mir mit, was Sie unter den im Bescheid genannten andersartigen Beanstandungen/Verstößen und Informationen verstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
7. Februar 2022 12:18
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in Das Versehen mit den Namen bitte ich zu entschuldigen. Die unkenntlich gemachten Bereiche in den Kontrollberichten werden sich auf personenbezogene und durch das VIG nicht definierte Anwendungsbereiche beziehen, das heißt, wenn es keinen direkten oder indirekten Bezug zu einem Erzeugnis gibt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> die Formulierung "wenn es keinen direkten oder indirekten Bezug zu einem Erzeu…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
7. Februar 2022 12:33
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die Formulierung "wenn es keinen direkten oder indirekten Bezug zu einem Erzeugnis gibt" ist mir zu abstrakt. Bitte nennen Sie mir konkrete Beispiele hierfür. Mit freundlichen Grüßen und Dank vorab, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
7. Februar 2022 15:10
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in § 1 Nr. 1 VIG, definiert den Anwendungsbereich des VIG. Dieser besagt, dass durch dieses Gesetz Verbraucherinnen und Verbraucher freien Zugang zu den bei informationspflichtigen Stellen vorliegenden Informationen über Erzeugnisse im Sinne des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (Erzeugnisse) erhalten damit der Markt transparenter gestaltet und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessert wird. Verstöße, die kein unsicheres Erzeugnis protokollieren und auch sonst keinen Bezug zu einem Erzeugnis haben, sind somit nicht vom Informationsanspruch des VIG erfasst und müssen geschwärzt werden. Beispielsweise könnte sich das bei einem baulichen Mangel ergeben, der keinen Bezug zu einem Erzeugnis hat. Eine defekte Gummidichtung an einer Tür wird zwar korrekterweise im Bericht aufgeführt. Hier muss jedoch einzelfallabhängig entschieden werden, ob dieser Verstoß eine direkte oder indirekte Auswirkung auf ein Erzeugnis hat, dieser also im Anwendungsbereich des VIG liegt und daher ggf. zu schwärzen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> verbergen sich hinter geschwärzten Bereichen Anordnungen zur Beseitigung eines Mang…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
15. Februar 2022 13:42
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> verbergen sich hinter geschwärzten Bereichen Anordnungen zur Beseitigung eines Mangels? Bezogen auf Ihr Beispiel mit der defekten Gummidichtung an einer Tür beispielsweise die Anordnung "Die defekte Gummidichtung ist zu erneuern" (oder eine vergleichbare Formulierung)? Enthalten geschwärzte Bereiche eine Rechtsgrundlage? Enthalten geschwärzte Bereiche eine Fristsetzung? Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 232145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232145/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
17. Februar 2022 15:43
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in bedauerlicherweise konnte der Bescheid an den Lebensmittelunternehmer, den ich am selben Tag versendete wie Ihren, nicht zugestellt werden. Um Ihre Klagefristen und die des Lebensmittelunternehmers wahren zu können, erhalten Sie in Kürze einen neuen Bescheid. Der Bescheid vom 19.01.2022 ist als gegenstandlos anzusehen. Ihre in dieser E-Mail gestellten Fragen werde ich mit der Übersendung der Kontrollberichte beantworten. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Neuer Bescheid.
Neuer Bescheid.
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
4. März 2022 09:54
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in in Kürze erhalten Sie eine E-Mail mit den Kontrollberichten. Bitte befolgen Sie die anhängende Anleitung, da der Zugang zu den beigefügten Dateien aus Datenschutzgründen verschlüsselt sein wird. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
4. März 2022 09:55
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in wie in meinem Bescheid vom 16.02.2022 angekündigt, übersende ich Ihnen anliegend die Kontrollberichte. Am 15.02.2022 baten Sie um Auskunft, ob die geschwärzten Bereiche der Kontrollberichte folgendes enthalten: - Anordnungen zur Beseitigung eines Mangels - eine Rechtsgrundlage - eine Fristsetzung. Die Kontrollberichte sind einheitlich aufgebaut. Die geschwärzten Verstöße beinhalten die gleiche Struktur wie die nicht geschwärzten Verstöße des jeweiligen Berichts. Ich hoffe, Ihnen mit diesen sachdienlichen Hinweisen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Gabler, Steffen möchte die Nachricht "Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]" zurückruf…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
Rückruf: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
4. März 2022 09:57
Status
Warte auf Antwort
Gabler, Steffen möchte die Nachricht "Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]" zurückrufen.
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
[cid:Outlook-Icons-LEVEL] Sicherer Link - Anhänge (12,8 MB): Kontrollbericht Celler Fleisch-Handel_03.06.2021.pdf…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
WG: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
4. März 2022 09:58
Status
Warte auf Antwort
Outlook-Icons-LEVEL116.png
3,0 KB


[cid:Outlook-Icons-LEVEL] Sicherer Link - Anhänge (12,8 MB): Kontrollbericht Celler Fleisch-Handel_03.06.2021.pdf<https://secutransfer.lkcelle.de/deliveryshare/shareRedirect.html?mail=70ef1a29-1771-49f0-936d-bf6c336d3f18&level=0&owner=07f15e0e-5c75-465b-89c7-eb954bd765c5> | Kontrollbericht Celler Fleisch-Handel_15.12.2017.pdf<https://secutransfer.lkcelle.de/deliveryshare/shareRedirect.html?mail=70ef1a29-1771-49f0-936d-bf6c336d3f18&level=0&owner=07f15e0e-5c75-465b-89c7-eb954bd765c5> | Kontrollbericht Celler Fleisch-Handel_16.11.2016.pdf<https://secutransfer.lkcelle.de/deliveryshare/shareRedirect.html?mail=70ef1a29-1771-49f0-936d-bf6c336d3f18&level=0&owner=07f15e0e-5c75-465b-89c7-eb954bd765c5> | Kontrollbericht Celler Fleisch-Handel_02.06.2021.pdf<https://secutransfer.lkcelle.de/deliveryshare/shareRedirect.html?mail=70ef1a29-1771-49f0-936d-bf6c336d3f18&level=0&owner=07f15e0e-5c75-465b-89c7-eb954bd765c5> | Kontrollbericht Celler Fleisch-Handel_02.09.2021.pdf<https://secutransfer.lkcelle.de/deliveryshare/shareRedirect.html?mail=70ef1a29-1771-49f0-936d-bf6c336d3f18&level=0&owner=07f15e0e-5c75-465b-89c7-eb954bd765c5> Läuft am 03.04.2022 um 09:58 Uhr ab ________________________________ Herunterladen <https://secutransfer.lkcelle.de/deliveryshare/shareRedirect.html?mail=70ef1a29-1771-49f0-936d-bf6c336d3f18&level=0&owner=07f15e0e-5c75-465b-89c7-eb954bd765c5> Der Absender hat für Sie Dateien zum Download zur Verfügung gestellt. Klicken Sie auf den Button, um den Link in Ihrem Browser zu öffnen und die Dateien gesichert herunterzuladen. Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in wie in meinem Bescheid vom 16.02.2022 angekündigt, übersende ich Ihnen anliegend die Kontrollberichte. Am 15.02.2022 baten Sie um Auskunft, ob die geschwärzten Bereiche der Kontrollberichte folgendes enthalten: - Anordnungen zur Beseitigung eines Mangels - eine Rechtsgrundlage - eine Fristsetzung. Die Kontrollberichte sind einheitlich aufgebaut. Die geschwärzten Verstöße beinhalten die gleiche Struktur wie die nicht geschwärzten Verstöße des jeweiligen Berichts. Ich hoffe, Ihnen mit diesen sachdienlichen Hinweisen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch PER FAX Landkreis Celle Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Celle Sehr geehrte Da…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch
Datum
15. März 2022
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
PER FAX Landkreis Celle Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Celle Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 16.02.2022 und Ihre "Auskunft" vom 04.03.2022 zu meiner VIG-Anfrage zu "Celler Fleisch-Handel GmbH" lege ich Widerspruch ein. Begründung: Die von Ihnen geschwärzten Teile der Kontrollberichte enthalten Informationen, welche unter den Anwendungsbereich § 1 VIG fallen. Ihre Behauptung, dass geschwärzte Verstöße keine lebensmittelrechliche Relevanz haben und das Vorhandensein von Schwärzungen widersprechen sich. Wie Sie ausführen, sind ungeschwärzte und geschwärzte Bereiche identisch aufgebaut: 1. Beschreibung des Mangels 2. Anordnung zur Beseitigung des Mangels 3. Rechtsgrundlage 4. Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels Jeder Punkt für sich belegt, dass die von Ihnen geschwärzten Teile sehr wohl anfragerelevante Mängel betreffen. Warum? Wenn die von Ihnen geschwärzten Teile keine Lebensmittelhygiene beträfen, wären sie kein Bestandteil des Berichtes. Damit fallen sie automatisch in den in §1 VIG definierten Anwendungsbereich. Beispiele für tatsächlich nicht VIG-relevante "Mängel" wären: - Haaransatz von Mitarbeiterin X ist schlecht gefärbt. - Mitarbeiter Y hat eine Tätowierung auf dem Oberarm. - Wandfarbe der Personalumkleide gefällt der Prüferin nicht. Für keinen dieser "Mängel" könnte Ihre Behörde einen Verstoß dokumentieren und die Beseitigung anordnen: Es fehlt insbesondere eine entsprechende Rechtsgrundlage. Schon deshalb sind in Ihren Berichten auch keine "Mängel" oder "Verstöße" enthalten, die nicht VIG-relevant sind. Das betrifft auch die von Ihnen geschwärzten Verstöße. Beispiele für VIG-relevante Mängel sind: - Verarbeitung von Lebensmitteln deren MHD abgelaufen ist. - Lagerung von nicht oder falsch gekennzeichneten Lebensmitteln. - Offene Dübellöcher, zersprungene Fliesen, allgemein Baumängel - Defekte oder schimmelnde Silikonabdichtungen. - Verrostetes Arbeitsmaterial. - Mangelhafte Strukturierung von Arbeitsbereichen. - Nicht leicht reinigungsfähige Bereiche. - Unvollständige Reinigungs- und Desinfektionspläne. - Fehlendes Schädlingsmonitoring. - Fehlende oder mangelhafte Allergenkennzeichnung. - Personal ohne geeignete Ausbildung/Einweisung. - Keine Handreinigung zwischen Geldkassieren und Lebensmittelberührung. - Tauben im Verkaufsraum. - Nagerbefall an den Mülltonnen. - Wiederholt festgestellte Mängel. - Verhängte Bußgelder. Sie argumentieren, dass Verstöße, die kein unsicheres Erzeugnis protokollieren und auch sonst keinen Bezug zu einem Erzeugnis haben, nicht vom Informationsanspruch des VIG erfasst und geschwärzt werden müssen. Sie führen als Beipiel hierfür eine defekte Türdichtung an. Wenn dieser Defekt tatsächlich keinen Bezug zu Lebensmittelhygiene hat, warum wird er dann als Verstoß notiert? Die Reparatur angeordnet? Eine Frist gesetzt? Eine Rechtsgrundlage genannt? Jeder von Ihnen erfasste Verstoß (Beseitigungsanordnung, Rechtsgrundlage und Fristsetzung sind nicht einmal erforderlich) führt zu einem Informationsrecht nach dem VIG. Anders formuliert: Wenn ein von Ihnen festgehaltener Verstoß kein unsicheres Erzeugnis protokolliert und auch sonst keinen Bezug zu einem Erzeugnis hat, gehört er nicht in eine Niederschrift über eine amtliche Kontrolle. Der Anwendungsbereich des VIG möchte den Markt transparenter gestalten und hierdurch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitsschädlichen oder sonst unsicheren Erzeugnissen und Verbraucherprodukten sowie vor Täuschung beim Verkehr mit Erzeugnissen und Verbraucherprodukten verbessern. Wenn in den von Ihrer Behörde herausgegebenen Kontrollberichten teilweise mehr als 50% der festgehaltenen Verstöße geschwärzt sind, sind Sie Teil der Täuschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Warum verhindert Ihre Behörde einen unverfälschten Blick auf die von Ihnen überprüften Lebensmittelbetriebe? Was möchten Sie mit Ihren Schwärzungen verschleiern? Ich fordere Sie auf, mir alle Kontrollberichte wie beantragt ungefiltert und ohne Schwärzungen zur Verfügung zu stellen. Dass die Beantwortung von VIG-Anfragen teils über Jahre verschleppt wird, spricht ganz grundsätzlich gegen den Willen Ihrer Behörde, Anträge ordnungsgemäß zu bescheiden. Abgesehen davon, wurden ausdrücklich alle Beanstandungen angefordert – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen einstuft. Mit freundlichen Grüßen,
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
22. März 2022 11:34
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in Ihr Schreiben ist am 16.03.2022 per Fax eingegangen und wird geprüft. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: AW: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
21. April 2022 12:48
Status
Warte auf Antwort
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr Antragsteller/in Ihnen wird in Kürze ein entsprechender Bescheid zugestellt. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Neuer Bescheid, mit dem Hinweis, dass meine Einlassungen vom 15.03.2022 (gemeint ist der Widerspruch) berücksichti…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. April 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Neuer Bescheid, mit dem Hinweis, dass meine Einlassungen vom 15.03.2022 (gemeint ist der Widerspruch) berücksichtigt wurden.
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Nach dem Widerspruch wurden die z. T. stark geschwärzten Kontrollberichte in ungeschwärzter Form bereit gestellt. …
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
10. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Nach dem Widerspruch wurden die z. T. stark geschwärzten Kontrollberichte in ungeschwärzter Form bereit gestellt. Wie sich herausstellt, waren entgegen bisheriger Behördenaussagen sehr wohl lebensmittelhygienerelevante Bereiche geschwärzt. Auskunft: - Kontrollbericht 16.11.2016: 13 Feststellungen - Kontrollbericht 15.12.2017: 6 Feststellungen - Kontrollbericht 02.06.2021: 39 Feststellungen - Kontrollbericht 03.06.2021: Nachkontrolle - Kontrollbericht 02.09.2021: 23 Feststellungen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr << Antrags…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
10. Mai 2022 13:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
ftapianleitungsichererlinkstufe1.pdf
216,3 KB
image001.jpg
3,8 KB


Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Az.: 594-07-17-1 Sehr << Antragsteller:in >> in Kürze erhalten Sie eine E-Mail mit den Kontrollberichten. Bitte befolgen Sie die anhängende Anleitung, da der Zugang zu den beigefügten Dateien aus Datenschutzgründen verschlüsselt sein wird. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
[cid:Outlook-Icons-LEVEL] Verschlüsselte Anhänge - Anhänge (6,4 MB): Kontrollbericht Celler Fleisch-Handel_16.11.…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
10. Mai 2022 13:41
Status
image001.jpg
3,8 KB
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Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
[cid:Outlook-Icons-LEVEL] Sicherer Link - Anhänge (6,4 MB): Outlook-Icons-LEVEL316.png<https://secutransfer.lk…
Von
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Celler Fleisch-Handel GmbH [#232145]
Datum
10. Mai 2022 13:43
Status
image001.jpg
3,8 KB
outlook-icons-level116.png
3,0 KB


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Frage PER FAX Landkreis Celle Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Celle Sehr geehrte Damen un…
An Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz Details
Von
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Via
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Betreff
Frage
Datum
18. Mai 2022
An
Landkreis Celle - Amt für Veterinärangelegenheiten & Verbraucherschutz
Status
PER FAX Landkreis Celle Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz Celle Sehr geehrte Damen und Herren, zunächst einmal Danke für die Bereitstellung der nun ungeschwärzten Kontrollberichte zu meiner VIG-Anfrage "Celler Fleisch-Handel GmbH". Bezüglich der in meinem Widerspruch vom 15.03.2022 vorgebrachten Argumentation besteht nun Einigkeit: Mit Ausnahme personenbezogener Daten sind ALLE in einem Kontrollbericht enthaltenen Daten VIG-relavant und dürfen nicht geschwärzt werden. Soll ich nun meine Anfragen zu - Celler Land Frischgeflügel GmbH & Co. KG, Trannberg 1, 29323 Wietze - Fleischerei Detlef Fischer, Steinförder Straße 10, 29323 Wietze unter diesem Aspekt erneut stellen oder erstellen Sie von sich aus neue Bescheide (und stellen ungeschwärzte Informationen bereit)? Mit freundlichen Grüßen,