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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Kontrollbericht zu Chickenland, Kassel

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Kassel documenta Stadt Oberbürgermeister Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit Lebensmittelüberwachung und Tierschutz Stegerwaldstraße 26a 34123 Kassel Zimmer 103 Sprechzeiten nach Vereinbarung Telefon 0561 787 3328 Fax 0561 787 3335 IBAN DE16 5205 0353 0000 0110 99 BIC HELADEFIKAS Behördennummer 115 Rechtshinweise zur elektronischen Kommunikation im Impressum unter www.kassel.de‘ \ Kassel documenta Stadt Amtliche Lebensmittelüberwachung 28. August 2019 Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) lvon2 Hier: Betrieb „Chickenland“, Untere Königsstr. 85, 34117 Kassel SteTe in Umsetzung meines Bescheides vom 22. Juli 2019 erteile ich Ihnen folgende Auskunft: Die beiden letzten Betriebsüberprüfungen haben am 16.10.2017 und am 07.01.2019 Stattgefunden. Es wurden folgende Bereiche auf Einhaltung der Anforderungen nach Artikel 4 Abs. 2 i. V. m. Anhang Il der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene überprüft: - - Verkauf Betriebsstätte ( allgemein ) - Imbiss - Kennzeichnung - Eigenkontrollsystem Es wurden folgende Feststellungen getroffen: 1. Bauhygiene . - Die Deckenverkleidung war nicht vollständig geschlossen. - Die Fußbodenfliesen sind stellenweise rissig schadhaft. - Ander Untertischkühlungstür war die Dichtung schadhaft.
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Kasse] documenta Stadt 2von2 2. Arbeitshygiene 2. Kennzeichnung - Es fehlte die Allergenkennzeichnung. Bei der Nachkontrolle am 18. Juli 2019 waren alle Mängel bis auf die fehlende Allergenkennzeichnung behoben. Nach fachlicher Einschätzung durch das Überwachungspersonal handelt es sich hier um Mängel. Dem Lebensmittelunternehmer wurde Gelegenheit gegeben, die notwendigen Anpassungen fristgerecht vorzunehmen. Die Informationen werden nicht in Form der Herausgabe der Kontrollberichte zugänglich gemacht, sondern als Zusammenfassung der Feststellungen bei den Betriebsüberprüfungen und abschließende Wertung.Diese Art der Informationsgewährung erfüllt das berechtigte Interesse des Verbrauchers an den behördlich festgestellten nicht zulässigen Abweichungen von Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches im Sinne des VIG, wonach die Informationen für die Verbraucherinnen und Verbraucher verständlich dargestellt werden sollen (86 Abs. 1 Satz4 VIG). Hinweise: Mit den mitgeteilten Informationen wird nur der zurückliegende Kontrollzeitpunkt abgebildet. Es kann daraus kein Rückschluss auf den Fortbestand etwaig bemängelter Umstände gezogen werden. Eine etwaige Veröffentlichung meiner, nur Ihnen als Antragsteller zugänglich gemachten behördlichen Informationen, liegt allein in Ihrem Verantwortungsbereich. Meine Zuständigkeit ist gemäß 81 Absatz 1 Gesetz zum Vollzug von Aufgaben auf den Gebieten des Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung i.V.m. 82 Abs. 2 Nr. 1 VIG gegeben. Freundliche Grüße
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