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Kontrollbericht zu China Drive, Cham

Anfrage an: Landratsamt Cham

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
China Drive
Rodinger Straße 1e
93413 Cham

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. Februar 2019
  • Frist
    9. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Cham Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu China Drive, Cham [#55952]
Datum
6. Februar 2019 11:20
An
Landratsamt Cham
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: China Drive Rodinger Straße 1e 93413 Cham 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Cham
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 …
Von
Landratsamt Cham
Betreff
AW: Kontrollbericht zu China Drive, Cham [#55952]
Datum
11. Februar 2019 14:03
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir wunschgemäß den Eingang Ihrer Anfrage. Gemäß § 5 Abs. 2 S. 4 VIG sind wir verpflichtet, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Anspruch des Lebensmittelunternehmers auf Mitteilung Ihrer Daten ist zeitlich nicht begrenzt. So kann der Antrag des Unternehmers etwa auch zu einem Zeitpunkt gestellt werden, zu dem Sie die Informationen bereits erhalten haben. Eine Mitteilung an Sie liefe ins Leere, da eine Antragsrücknahme dann nicht mehr möglich ist. Sollten Sie folglich Ihren Antrag über den 20.02.2019 hinaus aufrechterhalten, werden wir mit der Bearbeitung fortfahren und auf Nachfrage des Lebensmittelunternehmers Ihren Namen und Ihre Anschrift übermitteln. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit simme ich zu, meinen Antrag über den 20.02.2019 hinaus aufzurechterhalten.…
An Landratsamt Cham Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu China Drive, Cham [#55952]
Datum
17. Februar 2019 19:20
An
Landratsamt Cham
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit simme ich zu, meinen Antrag über den 20.02.2019 hinaus aufzurechterhalten. Sollte der Lebensmittelunternehmer nach § 5 Abs. 2 S. 4 VIG ausdrücklich nach einer Offenlegung meiner Daten fragen, bin ich damit einverstanden, dass sie meinen Namen und Anschrift übermitteln. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 55952 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Cham
Sehr geehrtAntragsteller/in unter der Anschrift (Herr Antragsteller/in Antragsteller/in, Bürgermeister-Zimmermann…
Von
Landratsamt Cham
Betreff
AW: Kontrollbericht zu China Drive, Cham [#55952]
Datum
26. Februar 2019 14:08
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in unter der Anschrift (Herr Antragsteller/in Antragsteller/in, Bürgermeister-Zimmermann-Str. 1, 93413 Cham) konnte eine Postzustellung nicht erfolgen. Eine Abfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt hat ergeben, dass Sie unter der von Ihnen genannten Adresse in Cham nicht gemeldet sind. Um Ihren Antrag nach dem VIG zu bearbeiten, benötigen wir jedoch eine zustellfähige Anschrift. Ich gebe Ihnen hiermit die Gelegenheit, Ihre Angaben bis zum 05.03.2019 zu korrigieren (Versand der Information erfolgt ausschließlich postalisch an die Meldeadresse). Sollte dies nicht geschehen, so werden wir Ihren Antrag wegen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 Satz 3 VIG ablehnen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.