Kontrollbericht zu China Palast, Kleve

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
China Palast
Flutstraße 54
47533 Kleve

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. März 2019
  • Frist
    16. April 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu China Palast, Kleve [#61218]
Datum
14. März 2019 10:37
An
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: China Palast Flutstraße 54 47533 Kleve 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.03.2019 Guten …
Von
Kreisverwaltung Kleve Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu China Palast, Kleve [#61218]
Datum
15. März 2019 10:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
DSGVO-undVIG-ErklrungVordruck.pdf
21,7 KB
Amtliche Lebensmittelüberwachung Ihre Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 14.03.2019 Guten Tag, Ihre Anfrage vom 14.03.2019 ist bei mir eingegangen. Neben Ihrer Anfrage habe ich eine Vielzahl ähnlicher Anfragen erhalten. Alle diese Anfragen werde ich prüfen und bescheiden. Vor diesem Hintergrund ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehenen Regelfristen zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden können. Bitte sehen Sie daher von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage ab. Ich möchte Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass ich weiteren Schriftverkehr in dieser Sache ausschließlich in Papierform auf dem Postweg übersende. Zu diesem Zweck teilen Sie mir bitte Ihre Postanschrift mit, soweit noch nicht geschehen. Die weitere Bearbeitung kann nur erfolgen, wenn Sie Ihre vollständige Postanschrift übermitteln. Ich bitte Sie den beigefügten Vordruck auszufüllen und unterschrieben im Original an mich zurückzusenden. Mit diesem Vordruck erklären Sie sich mit der Speicherung Ihrer Personendaten nach den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung einverstanden. Ohne Speicherung Ihrer Daten ist eine Bearbeitung Ihrer Anfrage leider nicht möglich. Eine Erklärung per E-Mail ist nicht ausreichend. Die daraus entstehende Verzögerung ist durch mich nicht zu vertreten und kann daher zu einer entsprechend längeren Bearbeitungsdauer Ihres Antrages führen. Eine weitere Bearbeitung Ihres Antrages kann erst erfolgen, wenn die Erklärung bei mir eingeht. Ich weise Sie abschließend darauf hin, dass ich gegebenenfalls den betroffenen Betrieb schriftlich anzuhören habe, was dann eine Verlängerung der Bearbeitungsfrist auf zwei Monate zur Folge hätte (§ 5 Abs. 2 Satz 2 des Verbraucherinformationsgesetzes - VIG). Hierüber erhalten Sie ggf. gesondert schriftliche Information. Ihre Anfrage wird, unter der Voraussetzung, dass sie Ihre Postanschrift übermitteln und den beigefügten Vordruck unterschrieben zurücksenden, auf jeden Fall geprüft und beschieden. Mit freundlichen Grüßen