Kontrollbericht zu China-Restaurant Bambus, Albstadt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
China-Restaurant Bambus
Unter Dem Malesfelsen 108
<< Adresse entfernt >>

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu China-Restaurant Bambus, Albstadt [#132681]
Datum
22. April 2019 23:28
An
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: China-Restaurant Bambus Unter Dem Malesfelsen 108 72458 Albstadt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Sehr geehrteAntragsteller/in beim Bearbeiten Ihres Antrags haben wir festgestellt, dass Ihre Anschrift unvollstä…
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu China-Restaurant Bambus, Albstadt [#132681]
Datum
9. Mai 2019 12:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in beim Bearbeiten Ihres Antrags haben wir festgestellt, dass Ihre Anschrift unvollständig ist - kein Ort angegeben. Bitte vervollständigen Sie Ihre Adresse, damit wir mit der Bearbeitung Ihres Antrags fortfahren können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anschrift lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt …
An Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Kontrollbericht zu China-Restaurant Bambus, Albstadt [#132681]
Datum
9. Mai 2019 14:56
An
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meine Anschrift lautet: Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 132681 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 22.04.2019 für den Betrieb …
Von
Landratsamt Zollernalbkreis - Veterinäramt
Betreff
Antwort: Kontrollbericht zu China-Restaurant Bambus, Albstadt [#132681]
Datum
13. Mai 2019 11:18
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antrag nach Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - Eingangsbestätigung per E-Mail, vom 22.04.2019 für den Betrieb China-Restaurant Bambus, Albstadt Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihres o.g. Antrags. Aufgrund Ihres Antrags sind die Rechte eines Dritten (Lebensmittelunternehmer des o.g. Betriebs) betroffen. Aus diesem Grund werden wir diesen dazu anhören. Daher verlängert sich die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags auf zwei Monate (§ 5 Abs. 2 S. 2 VIG). Aufgrund der Vielzahl der Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz kann eine fristgerechte Bearbeitung nicht garantiert werden. Wir bitten von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abzusehen. Die Entscheidung des Antrags erhalten Sie aus Datenschutzgründen auf dem Postweg. Für Individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der Behörde nach dem VIG werden ab einem bestimmten Betrag kostendeckend Gebühren und Auslagen erhoben. Im vorliegenden Fall wird die Auskunftserteilung voraussichtlich gebühren- und auslagenfrei sein. Antworten bitte an: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen