Kontrollbericht zu China-Restaurant Fu Long, Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
China-Restaurant Fu Long
Britzer Damm 18
12347 Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. August 2019
  • Frist
    1. Oktober 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu China-Restaurant Fu Long, Berlin [#165587]
Datum
30. August 2019 23:15
An
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

Antrag erneut stellen

Der Bezirk Neukölln bearbeitet nun Anträge. Sie sollten Ihren Antrag deswegen erneut stellen: Dazu klicken Sie einfach auf den Knopf hier drunter und schicken dann die vorformulierte Nachricht ab.

Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: China-Restaurant Fu Long Britzer Damm 18 12347 Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über das Internetportal "FragdenStaat" Sehr geehrteA…
Von
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt Berlin Neukölln
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) über das Internetportal "FragdenStaat"
Datum
4. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihrem Antrag vom 30.08.2019 auf Informationserteilung nach dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformationen, eingereicht über das Internetportal der Organisation "Foodwatch" mit der Bezeichnung "Frag-den-Staat.de", wird nicht entsprochen. Ihr Ersuchen bezog sich auf den Betrieb: China-Restaurant Fu Long, Britzer Damm 18, 12347 Berlin Bei der Herausgabe von Daten ist zu befürchten, dass die angeforderten Informationen durch Sie rechtswidrig auf der Internetplattform "Topf Secret" veröffentlicht werden. Das VIG sieht eine Veröffentlichung der behördlichen Informationen über das Internet durch die Verbraucher bzw. durch Foodwatch aber gerade nicht vor. Auf Grundlage des VIG erlangte behördliche Informationen sind ausschließlich für den Antragsteller bestimmt und dürfen nicht über das Internet veröffentlich werden. Zudem ermächtigt § 40 Absatz 1 a LFBG ausschließlich die zuständige Behörde zu der Veröffentlichung von Hygienemängeln unter den dort genannten Voraussetzungen. Dabei müssen die hohen verfassungsrechtlichen Hürden beachtet werden, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 21. März 2018 aufgezeigt hat. Weder bei Ihnen noch bei Foodwatch handelt es sich um die gesetzlich ermächtigten Behörden. Ich muss davon ausgehen, dass die zu der Verfügung gestellten Informationen über den Betrieb über dieses Portal an die Öffentlichkeit gelangen werden und über das Internet abrufbar sein werden. Ein solches Vorgehen ist als missbräuchlich gemäß § 4 Absatz 4 VIG einzustufen. Von hier sind Maßnahmen zu ergreifen, um Veröffentlichungen über "Topf Secret" zu unterbinden. Ihr Antrag wird daher abgelehnt. (...) Dieser Bescheid ist gemäß § 7 VIG gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zu der Niederschrift bei dem Bezirksamt Neukölln von Berlin - Ordnungsamt -, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin oder auf elektronischem Weg durch E-Mail mit qualifizierter Signatur an die Email-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Wiederspruchsfrist nur dann gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb dieser Frist eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen