Kontrollbericht zu China-Restaurant Lotosblüte, Neuenhagen bei Berlin

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
China-Restaurant Lotosblüte
Carl-Schmäcke-Straße 16
15366 Neuenhagen bei Berlin

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    22. Juli 2022
  • Frist
    24. August 2022
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu China-Restaurant Lotosblüte, Neuenhagen bei Berlin [#254218]
Datum
22. Juli 2022 17:58
An
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: China-Restaurant Lotosblüte Carl-Schmäcke-Straße 16 15366 Neuenhagen bei Berlin 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 5 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie darauf hin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 254218 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/254218/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
AZ: 39.14.03 Bearbeiter: Frau Lehmann Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige Ihnen den Erhalt der E-Mail. …
Von
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: Kontrollbericht zu China-Restaurant Lotosblüte, Neuenhagen bei Berlin [#254218]
Datum
25. Juli 2022 12:57
Status
Warte auf Antwort
AZ: 39.14.03 Bearbeiter: Frau Lehmann Sehr geehrte Damen und Herren, ich bestätige Ihnen den Erhalt der E-Mail. Sie wurde an den Fachdienst Lebensmittelüberwachung zur Bearbeitung weitergeleitet. Anmerkung: Bis auf Widerruf können keine E-Mails mit Anhängen in einem MS-Office-Format (doc, docm, docx, xls, xlsx) empfangen bzw. versendet werden. Senden Sie bitte E-Mail-Anhänge im rtf- oder pdf-Format. Mit freundlichen Grüßen

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Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
WG: 39.14.03 / 2022/ 0007 Bearbeiter: SB LM AZ.: 39.14.03/2022/07 Sehr << Antragsteller:in >> viele…
Von
Landkreis Märkisch-Oderland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
WG: 39.14.03 / 2022/ 0007
Datum
2. August 2022 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Bearbeiter: SB LM AZ.: 39.14.03/2022/07 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für die Mitteilung. Am 22.07.2022 stellten Sie einen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz zum Betrieb China-Restaurant Lotosblüte, Carl-Schmäcke-Straße 16 in 15366 Neuenhagen bei Berlin. In Ihrer E-Mail vom 30.07.2022 teilten Sie mir mit, dass Sie Ihren Antrag auf Informationszugang nach §§ 1, 2 Abs. 1 VIG zurückziehen. Ihr Name sowie Ihre Adresse wurde nicht an den Lebensmittelunternehmer weitergegeben. Das Verfahren wurde aufgrund Ihrer E-Mail vom 30.07.2022 eingestellt. Des Weiteren verweise ich auf die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie auf das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (BbgDSG), dass ebenfalls die Namen der Behördenmitarbeiter auf der Plattform fragdenstaat.de unkenntlich zu machen sind. Anmerkung: Bis auf Widerruf können keine E-Mails mit Anhängen in einem MS-Office-Format (doc, docm, docx, xls, xlsx) empfangen bzw. versendet werden. Senden Sie bitte E-Mail-Anhänge im rtf- oder pdf-Format. Mit freundlichen Grüßen