Kontrollbericht zu China-Restaurant Phönix, Stockelsdorf

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
China-Restaurant Phönix
Ahrensböker Straße 11
23617 Stockelsdorf

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Dezember 2023
  • Frist
    1. März 2024
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann haben die beiden letzten lebe…
An Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu China-Restaurant Phönix, Stockelsdorf [#295535]
Datum
25. Dezember 2023 18:14
An
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: China-Restaurant Phönix Ahrensböker Straße 11 23617 Stockelsdorf 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295535 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295535/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegange…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu China-Restaurant Phönix, Stockelsdorf [#295535]
Datum
27. Dezember 2023 11:18
Status
Warte auf Antwort
image001.png
10,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ist bei uns eingegangen. Die für die Beantwortung Ihrer Anfrage erforderlichen Informationen liegen bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde des Kreises Ostholstein. Wir haben Ihre Anfrage daher mit dieser Mail dorthin weitergeleitet. Bitte beachten Sie die folgenden wichtigen Hinweise: Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Durchführung des Antragsverfahrens erforderlich ist. Alle Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten und Ihren diesbezüglichen Rechten können Sie unter folgendem Link einsehen: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/GesundheitVerbraucherschutz/Verbraucherschutz/Service/Datenschutz/documents/Ds_Antrag_ohne_Wsp.html Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu China-Restaurant Phönix, Stockelsdorf“ vom 25.1…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Kontrollbericht zu China-Restaurant Phönix, Stockelsdorf [#295535]
Datum
30. Januar 2024 06:25
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu China-Restaurant Phönix, Stockelsdorf“ vom 25.12.2023 (#295535) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer Anfrage vom 25.12.2023 habe ich zunächst den Betrieb anges…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
WG: [EXTERN] Kontrollbericht zu China-Restaurant Phönix, Stockelsdorf [#295535]
Datum
30. Januar 2024 18:41
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihrer Anfrage vom 25.12.2023 habe ich zunächst den Betrieb angeschrieben. Dadurch verlängert sich die Frist auf zwei Monate. Leider habe ich versäumt, Sie hierüber zu informieren. Dieses bitte ich zu entschuldigen. Nach den Vorgaben des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) sollen Anträge in der Regel innerhalb eines Monats beschieden werden. Im Falle einer Beteiligung Dritter verlängert sich die Frist auf zwei Monate; der Antragsteller ist hierüber zu unterrichten (§ 5 Abs. 2 VIG). Ihre Anfrage werde ich innerhalb der Frist beantworten und komme unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Anfrage nach dem VIG Phoenix in Stockelsdorf Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag vom 25.12.2023 …
Von
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Betreff
Anfrage nach dem VIG Phoenix in Stockelsdorf
Datum
23. Februar 2024 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
2,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihrem Antrag vom 25.12.2023 habe ich entnommen, dass Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprechen. Nach den Vorgaben des Verbraucherinformationsgesetzes hat der Lebensmittelunternehmer das Recht, die Offenlegung des Namens und der Anschrift des Antragstellers zu verlangen. Daher bin ich gesetzlich dazu verpflichtet, auf Nachfrage des Betreibers Ihre persönlichen Daten (Name und Anschrift) bekanntzugeben (§ 5 Abs. 2 Satz 4 VIG). Ich beabsichtige, Ihnen die gewünschten Informationen zukommen zu lassen. Sollten Sie an Ihrem Antrag festhalten, werde ich Ihnen in den nächsten Tagen einen entsprechenden Bescheid zuschicken. Die Entscheidung über Ihren Antrag werde ich ebenfalls dem Betrieb mitteilen. Sollte der Betrieb daraufhin Ihren Namen und Anschrift erfragen, so hat dieser ein Recht auf eine Bekanntgabe. Zu Ihrer Information schicke ich Ihnen einen Link zu § 5 VIG: https://www.gesetze-im-internet.de/vig/__5.html Mit freundlichen Grüßen