Kontrollbericht zu China Schloss, Tettnang

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
China Schloss
Karlstraße 3
88069 Tettnang

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Folgende Kontrollen und Mängel wurden festgehalten:

16.07.2019: Tiefkühler stellenweise nicht angeschrieben, Ware nicht abgedeckt, Reiskocher beschädigt und verschmutzt, Schneidbretter hat schwarze Ablagerungen, Geschirr vom Vortag verschmutzt, an der Theke sind die Spülmaschine und der Kühlschrank leicht verschmutzt.
17.12.2019: Fett von der Decke laufend (Küche), Trennung rein/unrein fehlt (Kühlraum), Spülbürsten altverschmutzt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Mai 2020
  • Frist
    7. Juni 2020
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Johann Schmid
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wann h…
An Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt Details
Von
Johann Schmid
Betreff
Kontrollbericht zu China Schloss, Tettnang [#186228]
Datum
8. Mai 2020 13:02
An
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: China Schloss Karlstraße 3 88069 Tettnang 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johann Schmid Anfragenr: 186228 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186228 Postanschrift Johann Schmid << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johann Schmid

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Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem…
Von
Landratsamt Bodenseekreis - Veterinäramt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu China Schloss, Tettnang [#186228]
Datum
11. Mai 2020 08:11
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
4,2 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Grundsätzlich obliegt es dem Antragsteller, über die Art der Informationsgewährung zu bestimmen. Allerdings ist es bei der Zugänglichmachung der von Ihnen beantragten Informationen über das Internet schwerer, die Geheimhaltungsinteressen des Dritten zu gewährleisten. Insofern werden wir Ihren Antrag schriftlich bearbeiten. Wir weisen darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Betriebes Ihr Name sowie Ihre Anschrift offen zu legen ist. Auf Nachfrage werden Ihr Name und Ihre Anschrift ohne weitere Mitteilung gegenüber dem Betrieb offengelegt. Mit freundlichen Grüßen