Kontrollbericht zu Chinaimbiss Lotus II, Borken

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Chinaimbiss Lotus II
Otto-Hahn-Straße 6
46325 Borken

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. April 2019
  • Frist
    25. Mai 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Ingo Schmidt
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel Details
Von
Ingo Schmidt
Betreff
Kontrollbericht zu Chinaimbiss Lotus II, Borken [#132601]
Datum
21. April 2019 21:12
An
Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Chinaimbiss Lotus II Otto-Hahn-Straße 6 46325 Borken 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ingo Schmidt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ingo Schmidt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ingo Schmidt
Ingo Schmidt
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Chinaimbiss Lotus II,…
An Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel Details
Von
Ingo Schmidt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Chinaimbiss Lotus II, Borken [#132601]
Datum
25. Mai 2019 08:34
An
Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu Chinaimbiss Lotus II, Borken“ vom 21.04.2019 (#132601) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ingo Schmidt Anfragenr: 132601 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ingo Schmidt << Adresse entfernt >>

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Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel
Kontrollbericht Chinaimbiss Lotus II, Borken Sehr geehrter Herr Schmidt, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags …
Von
Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel
Betreff
Kontrollbericht Chinaimbiss Lotus II, Borken
Datum
5. Juni 2019 15:02
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

image001.png
7,2 KB


Sehr geehrter Herr Schmidt, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags auf Informationserteilung nach dem VIG für den Betrieb Chinaimbiss Lotus II, Otto-Hahn-Str. 5 in 46325 Borken. Leider ist mir Ihre Anfrage intern nicht zugleitet worden. Daher beginne ich erst heute mit der Bearbeitung. Ich bitte dies zu entschuldigen. Ich weise darauf hin, dass sich die Bearbeitungszeit wegen der Beteiligung Dritter, u.a. Anhörung des betroffenen Betreibers, auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 VIG). Vor dem Hintergrund mehrerer gleichlautender Anfragen zu den verschiedensten Betrieben ist noch nicht absehbar, ob die in § 5 Abs. 2 VIG vorgesehene Regelfrist zur Beantwortung jeder Anfrage eingehalten werden kann. Ich behalte mir vor, Ihnen die beantragte Auskunft in Papierform auf dem Postweg zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen