Kontrollbericht zu Chinarestaurant Ni Hao, Kelheim

Anfrage an: Landratsamt Kelheim

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Chinarestaurant Ni Hao
Schäfflerstraße 14
93309 Kelheim

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Unbekannt

  • Datum
    9. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Kelheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Chinarestaurant Ni Hao, Kelheim [#149675]
Datum
9. Juni 2019 11:48
An
Landratsamt Kelheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Chinarestaurant Ni Hao Schäfflerstraße 14 93309 Kelheim 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Kelheim
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 09.06.2019 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbra…
Von
Landratsamt Kelheim
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Chinarestaurant Ni Hao, Kelheim [#149675]
Datum
12. Juni 2019 10:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 09.06.2019 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Bezug auf den Lebensmittelbetrieb: Chinarestaurant Ni Hao Schäfflerstr. 14 93309 Kelheim beim Landratsamt Kelheim gestellt. Der Antrag ist beim Landratsamt Kelheim eingegangen und wird derzeit bearbeitet. Bei der ersten Prüfung des Antrages wurde festgestellt, dass ein Lebensmittelbetrieb mit der Bezeichnung: "Chinarestaurant Ni Hao" unter der von Ihnen angegebenen Anschrift nicht bzw. nicht mehr existiert. Soweit sich Ihre Anfrage auf den jetzt dort ansässigen Betrieb bezieht, bitten wir um eine kurze Bestätigung per E-Mail. Wir weisen Sie darauf hin, dass nach § 5 Abs. 1 VIG der Betroffene Betrieb vor der beantragten Bekanntgabe von Informationen regelmäßig anzuhören ist. Die Frist zur Bearbeitung Ihres Antrages verlängert sich in diesem Fall gem. § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG auf zwei Monate. Die Entscheidung über Ihren Antrag ist gem. § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG nicht nur Ihnen, sondern auch dem betroffenen Betrieb bzw. Betriebsinhaber bekanntzugeben. Der tatsächliche Informationszugang darf gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 VIG erst nach der Bekanntgabe der Entscheidung und Einräumung eines ausreichenden Zeitraumes zur Einlegung von Rechtsbehelfen erfolgen. Der Zeitraum soll gem. § 5 Abs. 4 Satz 3 VIG 14 Tage nicht überschreiten. Bei Fragen stehe ich gerne auch telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Landratsamt Kelheim
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 09.06.2019 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbra…
Von
Landratsamt Kelheim
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Chinarestaurant Ni Hao, Kelheim [#149675]
Datum
24. Juli 2019 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben am 09.06.2019 einen Antrag auf Erteilung einer Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) in Bezug auf den Lebensmittelbetrieb: Chinarestaurant Ni Hao Schäfflerstr. 14 93309 Kelheim beim Landratsamt Kelheim gestellt. Mit E-Mail v. 12.06.2019 wurde Ihnen mitgeteilt, dass der o.g. Betrieb nicht mehr existiert. Sie wurden zugleich zu einer Konkretisierung bzw. Änderung Ihres Antrages aufgefordert. Nachdem eine Rückmeldung von Ihnen nicht eingegangen ist, teilen wir Ihnen deshalb mit, dass Ihr Antrag nicht weiter verfolgt wird. Der Zweck des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG), Markttransparenz herzustellen sowie den Schutz der Verbraucher vor gesundheitsschädlichen Erzeugnissen sowie Täuschung zu verbessern, kann bei einem Betrieb, der nicht mehr existiert, nicht mehr erreicht werden. Sie können jederzeit einen neuen Antrag bezüglich des an o.g. Anschrift ansässigen Nachfolgebetriebes beim Landratsamt Kelheim stellen. Mit freundlichen Grüßen