Kontrollbericht zu Chinese am Römerbad

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Chinese am Römerbad
82131
Gauting
Bayern

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Chinese am Römerbad [#158774]
Datum
17. Juli 2019 12:51
An
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Chinese am Römerbad 82131 Gauting Bayern 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages. Leider haben wir unter dem Namen Chinese …
Von
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Chinese am Römerbad [#158774]
Datum
18. Juli 2019 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrages. Leider haben wir unter dem Namen Chinese am Römerbad keinen Betrieb gelistet. Wir bitten Sie um konkretere Angaben zum Namen und um Angabe der vollständigen Adresse des Betriebes, da sonst keine Bearbeitung möglich ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zügige Nachfrage. Da war die Adreßangabe tatsächlich nicht klar…
An Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Chinese am Römerbad [#158774]
Datum
18. Juli 2019 08:57
An
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre zügige Nachfrage. Da war die Adreßangabe tatsächlich nicht klar. Es geht um folgendes Restaurant: Chinarestaurant An der Würm Reismühler Weg 7 82131 Gauting Mit freundlichen Grüßen A. Antragsteller/in Anfragenr: 158774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für die Berichtigung der Angaben zu dem Betrieb, deren Eingang wir hiermit bes…
Von
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Chinese am Römerbad [#158774]
Datum
18. Juli 2019 12:11
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Danke für die Berichtigung der Angaben zu dem Betrieb, deren Eingang wir hiermit bestätigen. Wir möchten Ihnen noch folgende Informationen geben: Da der Betrieb über Ihren VIG-Antrag informiert wird, beträgt die gesetzlich festgelegte Frist zwei Monate (siehe § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG). Ggf. kann diese Frist auf Grund der Vielzahl der eingegangenen Anfragen nicht eingehalten werden. Zudem kann der Betrieb gegen die geplante Informationsgewährung Klage einreichen. In diesem Fall kann die Information erst nach Entscheidung des Gerichts erfolgen. Den Bescheid über die Informationsgewährung und evtl. Information erhalten Sie aus haftungsrechtlichen Gründen auf dem Postweg. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr geehrteAntragsteller/in um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir korrekte Daten von Ihnen (siehe …
Von
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Chinese am Römerbad [#158774]
Datum
18. Juli 2019 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in um Ihren Antrag bearbeiten zu können, benötigen wir korrekte Daten von Ihnen (siehe § 4 Abs. 1 VIG). Ein Abgleich Ihrer angegeben Daten mit dem Meldeportal hat ergeben, dass Ihre Daten nicht ganz korrekt sind. Wir bitten um Berichtigung dieser. Der Betrieb hat auf Nachfrage das Recht, Ihre Daten bei uns zu erfragen, daher müssen diese richtig angegeben werden. Des Weiteren senden wir Ihnen die Kontrollberichte aus Haftungsgründen auf dem Postwege zu. Auch deshalb werden nur Anträge mit richtigen und korrekten Personen- und Adressdaten bearbeitet. Wir bitten um Berichtigung bis zum 25.07.2019. Eine Bearbeitung Ihres Antrages müssen wir gemäß § 4 Abs. 4 Satz 1 VIG sonst ablehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank. Dann verwenden Sie Andreas Antragsteller/in als Postempfänger. Mit fre…
An Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Chinese am Römerbad [#158774]
Datum
18. Juli 2019 14:41
An
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank. Dann verwenden Sie Andreas Antragsteller/in als Postempfänger. Mit freundlichen Grüßen A. Antragsteller/in Anfragenr: 158774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen mitgeteilt haben, können wir nur Anträge mit richtigem Namen und richt…
Von
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Chinese am Römerbad [#158774]
Datum
26. Juli 2019 13:10
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wie wir Ihnen mitgeteilt haben, können wir nur Anträge mit richtigem Namen und richtiger Adresse bearbeiten. Dies dient der Sicherstellung, dass auch die richtige anfragende Person die Informationen erhält. Bei Ihrer Anfrage ist dies nicht der Fall. Unter dem Namen Andreas Antragsteller/in gibt es zwei Wohnortadressen. Sollten Sie uns bis zum 01.08.2019 den zweiten Wohnsitz und welcher davon der gemeldete Hauptwohnsitz ist mitteilen, werden wir den Antrag gerne weiterbearbeiten. Ansonsten müssen wir den Antrag wegen Zweifel an der Richtigkeit der vorliegenden Personalien ablehnen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Daten zum Antragsteller wie im VIG gefordert liegen Ihnen vollständig vor: Andre…
An Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33 Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Chinese am Römerbad [#158774]
Datum
27. Juli 2019 14:31
An
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Daten zum Antragsteller wie im VIG gefordert liegen Ihnen vollständig vor: Andreas Antragsteller/in, << Adresse entfernt >> in << Adresse entfernt >>. Dorthin schicken Sie die Auskunft, gerne auch per Post, wenn es hezutzutage noch nicht digital geht. Bitte erteilen Sie mir zudem auf Grundlage von Art. 15 DSGVO Auskunft über die genaue Rechtsgrundlage, mit der Sie im Rahmen des VIG im Melderegister Auskünfte abfragen und Daten bei sich verarbeiten. Im VIG ist keine diesbezügliche Rechtsgrundlage genannt. Das VIG sieht Name und Anschrift vor - diese liegen Ihnen vor (siehe oben) und damit ist der Antrag für Sie klar und bearbeitbar. Die Zustellung per Post und eine Identifizierung ist damit auch sichergestellt. Es ist im VIG ansonsten weder eine Voraussetzung des Wohnsitzes genannt noch ein Abgleich mit dem Melderegister. Teilen Sie mir zudem mit, welche pers.-bez. Daten Sie aus dem Melderegister verarbeiten und wie lange Sie als Verantwortlicher diese Daten speichern sowie die genauen Empfänger der Daten aus dem Melderegister. Mit freundlichen Grüßen Andreas Antragsteller/in (Antragsteller) Anfragenr: 158774 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Sehr geehrteAntragsteller/in leider war Ihre unten stehende E-Mail zunächst als Spam erkannt worden. Wir möchte…
Von
Landratsamt Starnberg - Veterinärwesen und gesundheitlicher Verbraucherschutz - Fachbereich 33
Betreff
AW: [SUSPECTED SPAM] AW: Kontrollbericht zu Chinese am Römerbad [#158774]
Datum
2. August 2019 09:33
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in leider war Ihre unten stehende E-Mail zunächst als Spam erkannt worden. Wir möchten uns zu dieser wie folgt äußern: Nach § 5 Abs. 2 VIG muss das Landratsamt dem Betrieb auf Anfrage Ihren Namen und Ihre Anschrift mitteilen. Die Prüfung Ihrer Angaben erfolgt in der Regel unbürokratisch über einen Abgleich Ihrer Angaben mit dem Einwohnermelderegister. Wenn die Angaben übereinstimmen, gibt es für uns keinen Grund für weitere Überprüfungen. Bei Ihrer Anfrage war das nicht der Fall. Im Antragsformular stand ein anderer Vorname. Da hätten wir im Übrigen bereits schon die Möglichkeit gehabt, Ihren Antrag als missbräuchlich gestellt, abzulehnen. Mit E-Mail vom 18.07.2019 teilten Sie uns dann den Namen Andreas mit. Wir können dann aber auch nicht einfach Andreas nehmen. Wir müssen sicherstellen, dass Sie tatsächlich die Person sind, in deren Namen der Antrag gestellt wurde. Es bestehen unter dem Namen Andreas Antragsteller/in zwei Wohnsitze. Wir hatten Ihnen mit unserer E-Mail vom 26.07.2019 eine sehr einfache Möglichkeit aufgezeigt, wie Sie die Zweifel ausräumen können. Leider haben Sie diese Möglichkeit nicht in Anspruch genommen. Die Aussage, dass sie postalisch über Andreas Antragsteller/in, << Adresse entfernt >> in << Adresse entfernt >> erreichbar sind, bedeutet nicht, dass Herr Andreas Antragsteller/in auf Grund der zweiten Adresse tatsächlich der Antragssteller ist. Wir können daher Ihren Antrag, wie bereits mit E-Mail vom 26.07.2019 mitgeteilt, nur ablehnen. Die Grundlage ergibt sich aus § 4 Abs. 4 Satz 1 VIG. Die Grundlage zur Überprüfung der Daten ergibt sich aus dem VIG, da es schon vorgekommen ist, das Antragssteller Fantasienamen und -adressen angegeben haben. Empfänger der Daten sind wir als Behörde. Die Daten werden nicht elektronisch bei uns gespeichert. Es gibt auch keinen Ausdruck im Papierform. Eine Speicherung im Vorgang zu Ihrer Anfrage gibt es daher auch nicht. Im Übrigen verfahren andere Landratsämter hinsichtlich der VIG-Anfragen auch so. Mit freundlichen Grüßen