Kontrollbericht zu Ciao Mama 😋, Wiefelstede

<< Adresse entfernt >>. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Ciao Mama 😋
Metjendorfer Landstraße 6B, 26215 Wiefelstede, Deutschland

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    22. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Christiane Klinker
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe …
An Landkreis Ammerland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
Christiane Klinker
Betreff
Kontrollbericht zu Ciao Mama 😋, Wiefelstede [#<< Adresse entfernt >>45045]
Datum
22. Mai 2019 19:09
An
Landkreis Ammerland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen: << Adresse entfernt >>. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Ciao Mama 😋 Metjendorfer Landstraße 6B, 262<< Adresse entfernt >>5 Wiefelstede, Deutschland 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § << Adresse entfernt >> des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. << Adresse entfernt >> VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. << Adresse entfernt >> VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christiane Klinker <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christiane Klinker << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Ammerland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Sehr geehrte Frau Klinker, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 22.05.20<< Adresse entfern…
Von
Landkreis Ammerland - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Ciao Mama 😋, Wiefelstede [#<< Adresse entfernt >>45045]
Datum
23. Mai 2019 10:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrte Frau Klinker, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags vom 22.05.20<< Adresse entfernt >>9 bezüglich Ihres Auskunftsersuchens zu dem Betrieb „Ciao Mama“, Metjendorfer Landstraße 6 b, 262<< Adresse entfernt >>5 Wiefelstede. Im weiteren Verfahren hat eine Anhörung des betroffenen Betriebes zu erfolgen, was nach § 5 Absatz 2 Satz 2 VIG eine Bearbeitungsfrist von zwei Monaten zur Folge hat. Neben Ihrem Antrag ist eine Vielzahl ähnlicher Anträge eingegangen. Alle Anträge werden geprüft und beschieden. Es ist jedoch nicht absehbar, ob die in § 5 Absatz 2 VIG vorgesehenen Regelfristen eingehalten werden können. Bitte sehen Sie von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags ab. Ich weise Sie darauf hin, dass ich gemäß § 5 Absatz 2 Satz 4 VIG verpflichtet bin, auf Antrag des betroffenen Betriebes Ihren Namen und Ihre Anschrift offenzulegen. Alle weiteren Nachrichten in dieser Angelegenheit werden per Brief auf dem Postweg versendet. Zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrags bitte ich Sie daher, mir innerhalb von zwei Wochen Ihre vollständige Postanschrift mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen