Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:
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Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.
Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.
Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.
Kontrollbericht zu City Marktcafé, Neustadt an der Weinstraße
- Anfrage an:
- Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
- Genutztes Gesetz:
- Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage erfolgreich
- Zusammenfassung der Anfrage
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
City Marktcafé
Marktplatz 9
67433 Neustadt an der Weinstraße2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Korrespondenz
-
Frist – 24.04.2019
- 17. Feb 2019
- Mär 2019
- Apr 2019
- 30. Apr 2019
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Kontrollbericht zu City Marktcafé, Neustadt an der Weinstraße [#58297]
- Datum
- 17. Februar 2019 17:31
- An
- Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft per Briefpost
- Betreff
- Antrag gemäß §4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- Datum
- 17. Februar 2019
- Status
- Warte auf Antwort
Anhänge
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- Von
- Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
- Betreff
- Ihre Anfrage
- Datum
- 19. Februar 2019 15:11
- Status
- Warte auf Antwort
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Widerspruch der Datenweitergabe
Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:
- den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
- oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären
Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.
Antwort auf dem Postweg
Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage [#58297]
- Datum
- 22. Februar 2019 19:00
- An
- Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
- Betreff
- Ihre Mail vom 22.02.2019
- Datum
- 27. Februar 2019 15:42
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Ihre Mail vom 22.02.2019 [#58297]
- Datum
- 24. April 2019 09:01
- An
- Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft per Briefpost
- Betreff
- 1/1O/Fic - Ag; Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
- Datum
- 30. April 2019
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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