Kontrollbericht zu City Marktcafé, Neustadt an der Weinstraße

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
City Marktcafé
Marktplatz 9
67433 Neustadt an der Weinstraße

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2019
  • Frist
    24. April 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu City Marktcafé, Neustadt an der Weinstraße [#58297]
Datum
17. Februar 2019 17:31
An
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: City Marktcafé Marktplatz 9 67433 Neustadt an der Weinstraße 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Antrag gemäß §4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG) Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingan…
Von
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Antrag gemäß §4 Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
17. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.g. Antrages vom 17.02.2019. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort, insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrages gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist um einen weiteren Monat verlängert. Sie verweisen in Ihrem Antrag auf § 5 Abs. 2 S.4 VIG, aufgrund dessen wir als auskunftspflichtige Stelle auch verpflichtet sind, auf Verlangen des Lebensmittelunternehmers diesem Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen. Sollte der Unternehmer dies verlangen bitten Sie um "Weiterbearbeitung des Antrages". Ob Sie mit dieser Formulierung der Weitergabe Ihres Namens und Ihrer Adresse auf Verlangen des Lebensmittelunternehmens zustimmen, ist nicht eindeutig ersichtlich. Wir bitten daher bis zum 06.03.2019 um die eindeutige Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag unter der Vorgabe, dass Ihr Name und Ihre Adresse auf Nachfrage an den LebensmiUelunternehmer weitergegeben werden, aufrechterhalten oder ob Sie Ihren Antrag zurücknehmen möchten. Aufgrund der Vielzahl (Stand 19.02.2019: 60 Anfragen) von VIG-Anfragen, die über das Online-Portal "FragDenStaat" hier eingegangen sind, werden wir höchstwahrscheinlich Ihren Antrag nicht fristgerecht gemäß § 5 Abs. 2 VIG beantworten können. Unter Ausnutzung aller zur Verfügung stehender Ressourcen werden wir die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs schnellstmöglich bearbeiten und bescheiden. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Ihre Anfrage Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.02.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mi…

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 17.02.2019. Eine Nachricht ist auf dem Postweg an Sie unterwegs. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage [#58297] Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre…
An Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage [#58297]
Datum
22. Februar 2019 19:00
An
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ich teile mit, dass ich meinen Antrag aufrecht erhalte und meine Adresse auf Nachfrage an den Lebensmittelunternehmer weitergegeben werden kann. Ich gehe aber davon aus, dass eine Offenlegung nur dann erfolgt, wenn der betroffene Dritte tatsächlich aktiv und auf eigene Veranlassung nachfragt. Für den Fall der Datenweitergabe belegen Sie bitte mir gegenüber die Nachfrage des Dritten. Für den Fall der Datenweitergabe nennen Sie mir unverzüglich den Zeitpunkt der Datenweitergabe. Für den Fall der Datenweitergabe an den Lebensmittelunternehmer weisen Sie diesen bitte darauf hin, dass dieser mir mitteilen möchte, ob und in wieweit er diese Daten nutzt und ggf. weiterverarbeitet. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Ihre Mail vom 22.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in nach den Bestimmungen des § 5 Abs.2 Satz 4 VIG sind wir verp…
Sehr geehrtAntragsteller/in nach den Bestimmungen des § 5 Abs.2 Satz 4 VIG sind wir verpflichtet Name und Anschrift auf Nachfrage offen zu legen. Da der Gesetzgeber die Datenweitergabe an diese Bedingung geknüpft hat, werden wir auch nur aufgrund einer entsprechenden Nachfrage Namen und Adressen offenlegen. Eine andere Option ergibt sich für uns nicht. Eine Pflicht der Verwaltung den Anfragenden über die Offenlegung der Daten zu informieren ergibt sich aus dem VIG nicht und ist unsererseits daher auch nicht angedacht. Da der Gesetzgeber dem Lebensmittelunternehmer das uneingeschränkte Recht einräumt, Namen und Adresse des Fragestellers zu erfahren, werden wir diesen auch nicht auffordern sich Ihnen gegenüber in gewünschter Weise zu äußern. Hierzu haben wir schlichtweg keine rechtliche Befugnis. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Kreisverwaltung Bad Dürkheim Abteilung Zentrale Aufgaben und Finanzen Referat Öffentlichkeitsarbeit, Gremienarbeit, Gleichstellung und Zentrales Controlling Ansprechpartner: Arno Fickus Philipp-Fauth-Straße 11 67098 Bad Dürkheim Telefon: 06322/961 1010 Telefax: 06322/961 81010 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> [https://www.kreis-bad-duerkheim.de/kv_bad_duerkheim/Aktuelles/Pressemeldungen/Landkreis,%20Kreisverwaltung%20allgemein/50%20Jahre%20Landkreis%20Bad%20D%C3%BCrkheim/LOGO_LK-D%C3%9CW_JUBI-klein.jpg] ---------------H A F T U N G S A U S S C H L U S S / D I S C L A I M E R------------- Diese Nachricht ist ausschließlich für den/die beabsichtigte/n Empfänger/in bestimmt. Sie enthält vertrauliche und gegebenenfalls rechtlich geschützte Informationen. Sollten Sie nicht der/die Adressat/in sein oder diese Nachricht irrtümlich erhalten haben, bitten wir Sie freundlichst, sie an den/die Absender/in zurückzusenden und sie einschließlich aller angefertigten Kopien zu vernichten. Die Weitergabe und das unerlaubte Kopieren dieser Nachricht ist nicht gestattet. This message is for the sole use of the intended recipient. It may contain confidential and possibly privileged information. If you are not the intended recipient or if you have received this message in error we kindly ask you to notify the sender and destroy this messages including all copies thereof. Any disclosure or unauthorized copying of this message is strictly forbidden. --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Mail vom 22.02.2019 [#58297] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontroll…
An Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail vom 22.02.2019 [#58297]
Datum
24. April 2019 09:01
An
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu City Marktcafé, Neustadt an der Weinstraße“ vom 17.02.2019 (#58297) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 58297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
1/1O/Fic - Ag; Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgese…
Von
Landkreis Bad Dürkheim - Abteilung Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
1/1O/Fic - Ag; Amtliche Lebensmittelüberwachung; Ihr Antrag auf Informationen nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Datum
30. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie beantragten den Zugang zu folgenden Informationen: 1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: City Marktcafé Marktplatz 9 67433 Neustadt an der Weinstraße 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich. Wir beantworten Ihre Anfrage wie folgt: 1. Die letzten beiden lebensmittelrechtlichen Betriebsprüfungen fanden am 30.05.2017 und am 04.02.2019 statt. 2. Ergebnisse der Kontrollen: 30.05.2017 Ohne Beanstandungen 04.02.2019 Bohrlöcher sind zu verschließen Defektes Dichtungsgummi am Kühlschrank ist zu erneuern Ergänzend können wir mitteilen, dass der Betrieb zeitnah die Beseitigung der geringfügigen Mängel gegenüber der Behörde nachgewiesen hat. Diese Auskunft erfolgt gem. § 7 VIG gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Abteilung 1 - Philipp-Fauth-Str. 11, 67098 Bad Dürkheim, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Frist wird auch durch Einlegung des Widerspruches bei der Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses gewahrt. Die schriftliche Einlegung des Widerspruchs kann auch unter der Anschrift Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Postfach 1562, 67089 Bad Dürkheim erfolgen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet auf der Homepage des Landkreises Bad Dürkheim (Impressum) aufgeführt sind. Bei schriftlicher Widerspruchserhebung ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf der Frist bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen