Kontrollbericht zu clubhouse H, Neckartenzlingen

1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb:
clubhouse H
Hammetweil 10
72654 Neckartenzlingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Ergebnis der Anfrage

Der Betrieb „Golf Club Hammetweil GmbH & Co.KG, Hammetweil 10, 72654 Neckartenzlingen“ wurde am 27.03.2019 und am 07.06.2019 kontrolliert.
Bei der Kontrolle am 27.03.2019 wurden Mängel in der allgemeinen Betriebshygiene (an der Decke im Lager warein leichter Wasserschaden, das Ventilatorgitter war verflust, die Eiswürfelmaschine an der Theke war vereist und der Tiefkühlschrank war vereist) festgestellt.
Bei der Kontrolle am 07.06.2019 wurden keine Mängel festgestellt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. August 2019
  • Frist
    11. September 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgende…
An Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu clubhouse H, Neckartenzlingen [#163249]
Datum
9. August 2019 10:58
An
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Die Zeitpunkte aller lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen der letzten fünf Jahre in folgendem Betrieb: clubhouse H Hammetweil 10 72654 Neckartenzlingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Plochingen, den 20.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 09…
Von
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu clubhouse H, Neckartenzlingen [#163249]
Datum
20. August 2019 11:33
Status
Warte auf Antwort
Plochingen, den 20.08.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Antrags vom 09.08.2019. Mit freundlichen Grüßen
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Bescheid 1. Dem Antrag auf Informationen gemäß Verbraucherinformationsgesetz wird stattgegeben. 2. Der Information…
Von
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid
Datum
4. September 2019
Status
Warte auf Antwort
1. Dem Antrag auf Informationen gemäß Verbraucherinformationsgesetz wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang erfolgt unverzüglich schriftlich, nach Bestandskraft des Bescheides an den beteiligten Dritten. 3. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei.
<< Anfragesteller:in >>
AW: Bescheid 24-581.32:01509 clubhouse H, Neckartenzlingen [#163249] Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Bescheid 24…
An Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Bescheid 24-581.32:01509 clubhouse H, Neckartenzlingen [#163249]
Datum
9. November 2019 12:04
An
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Bescheid 24-581.32:01509 vom 04.09.2019 sollte inzwischen seit über einem Monat bestandskräftig sein. Eine Auskunft hat mich aber noch nicht erreicht. Daher frage ich höflich nach, wie der aktuelle Stand des Verfahrens ist. Die Frist für meine Informationsfreiheitsanfrage „Kontrollbericht zu clubhouse H, Neckartenzlingen“ vom 09.08.2019 (#163249) haben Sie mittlerweile um 60 Tage überschritten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 163249 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/163249 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Auskunft Der Betrieb „Golf Club Hammetweil GmbH & Co.KG, Hammetweil 10, 72654 Neckartenzlingen“ wurde am 27.03…
Von
Landkreis Esslingen - Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft
Datum
3. Januar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Betrieb „Golf Club Hammetweil GmbH & Co.KG, Hammetweil 10, 72654 Neckartenzlingen“ wurde am 27.03.2019 und am 07.06.2019 kontrolliert. Bei der Kontrolle am 27.03.2019 wurden Mängel in der allgemeinen Betriebshygiene (an der Decke im Lager warein leichter Wasserschaden, das Ventilatorgitter war verflust, die Eiswürfelmaschine an der Theke war vereist und der Tiefkühlschrank war vereist) festgestellt. Bei der Kontrolle am 07.06.2019 wurden keine Mängel festgestellt.