Kontrollbericht zu Coffee Fellows, Erfurt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Coffee Fellows
Willy-Brandt-Platz 12
99084 Erfurt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2019
  • Frist
    6. April 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Coffee Fellows, Erfurt [#55577]
Datum
4. Februar 2019 17:55
An
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Coffee Fellows Willy-Brandt-Platz 12 99084 Erfurt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrter [XXX], ich habe Ihre Mail/Ihr Schreiben bezüglich…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
8. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

819,4 KB
Sehr geehrter [XXX], ich habe Ihre Mail/Ihr Schreiben bezüglich einer Informationsgewährung zu folgendem Lebensmittelunternehmer Coffee Fellows Willy-Brandt-Platz 12 99084 Erfurt am 04.02.19 erhalten. Ich betrachte diese Mail/dieses Schreiben als Antrag auf Informationsgewährung nach § 2 des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). Die Beantwortung Ihres Antrages erfolgt aus Datenschutzgründen nur postalisch. Ich werde den betroffenen Lebensmittelunternehmer sowie ggf. weitere betroffene Dritte zu Ihrem geltend gemachten Informationsanspruch gemäß § 5 Abs. 1 VIG in Verbindung mit § 28 ThUrVwVfG anhören. Ich weise Sie gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VIG darauf hin, dass sich die Entscheidungsfrist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 VIG bei einer Beteiligung (Anhörung) des betroffenen Lebensmittelunternehmers auf 2 Monate verlängert. Bei Anträgen, die komplexere Sachverhalte und mehrere Betriebe betreffen, müssen Sie mit entsprechend längeren Bearbeitungszeiten rechnen. Nachdem ggf. eine Antwort des Betroffenen vorliegt, werde ich über Ihren Antrag entscheiden. Soweit ich Ihrem Informationsgesuch entspreche, werde ich den o.g. betroffenen Lebensmittelunternehmer oder sonst betroffenen Dritten hiervon nach § 5 Abs. 2 Satz 3 VIG durch Bescheid in Kenntnis setzen. Die Informationsgewährung erfolgt dann in der Regel in der beantragten Form etwa 14 Tage nach Bekanntgabe dieses Bescheides - spätestens vor Ablauf der gesetzlichen Frist. Andernfalls erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid, der die Gründe der Ablehnung Ihres Antrages erhält. Hierbei können ggf. kostendeckende Gebühren und Auslagen für die Amtshandlungen im Rahmen des VIG erhoben werden. Sofern unser Amt nicht über die von Ihnen gewünschte Information verfügt, informieren wir Sie hierüber. Soweit uns eine Stelle bekannt ist, der die gewünschte Information vorliegt, leiten wir Ihren Antrag an diese Stelle weiter und unterrichten Sie über die Weiterleitung. Hinweis: Bei den gestellten Anträgen über das Portal "Frag den Staat" kam es bereits zur missbräuchlichen Nutzung personenbezogener Daten von Antragstellern, die über eine Antragstellung in Ihrem Namen keine Kenntnis erlangten. Weiterhin weise ich Sie ausdrücklich darauf hin, dass ich gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG verpflichtet bin, auf Nachfrage Ihren Namen sowie Ihre Adresse dem betroffenen Lebensmitteluntemehmer sowie ggf. weiteren betroffenen Dritten offenzulegen. Ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO kann im vorliegenden Fall nicht in Anspruch genommen warden, da sich die Ermächtigung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c DSGVO ergibt. Daher bitte ich bis spätestens zum 22.02.2019 um schriftliche Bestätigung Ihrerseits, ob Sie Ihren Antrag aufrechterhalten und die Belehrung über die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Kontaktdaten zur Kenntnis genommen haben. Sie können hierzu die im Schreiben genannte E-Mail Adresse oder das Fax nutzen. Sollte keine schriftliche Rückmeldung Ihrerseits bis zu o.g. Termin erfolgen, wird das Verfahren nach dem VIG eingestellt. Die anliegenden Informationen zum Datenschutz Ihrer personenbezogenen Daten nach der DSGVO bitte ich zu beachten. Diese können Sie im Sekretariat des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes in der Johannesstraße 173, 99084 Erfurt sowie unter folgenden Link oder QR-Code einsehen. http://www erfurt.de/ef114390 Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte[XXX], vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sofern der angef…
An Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz
Datum
14. Februar 2019
An
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Status
Sehr geehrte[XXX], vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sofern der angefragte Betrieb eine Nachfrage gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG stellt, stimme ich der Weitergabe meines Namens und meiner Anschrift an den Betrieb zu. Meinen Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO nehme ich in diesem Falle zurück. Mit freundlichen Grüßen,
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbaucherinformationsgesetz (VIG) vom 04.02.2019 Sehr geehrter [XXX], ich nehme…
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbaucherinformationsgesetz (VIG) vom 04.02.2019
Datum
14. März 2019
Status
Warte auf Antwort
1,1 MB
Sehr geehrter [XXX], ich nehme Bezug auf Ihr Informationsersuchen nach dem VIG vom 04.02.2019, mit dem Sie Informationen zu folgendem Lebensmittelunternehmer Coffee Fellows Willy-Brandt-Platz 12 99084 Erfurt begehren. Soweit in den erfragten Unterlagen personenbezogene Daten von Personen enthalten sind, die weder Bearbeiter im Sinne des § 5 Abs. 4 IFG noch Gutachter, Sachverständige oder in vergleichbarer Weise eine Stellungnahme in einem Verfahren einnehmende Person nach § 5 Abs. 3 IFG1 sind, verstehe ich Ihren Antrag dahingehend, dass der Zugang zu diesen peronenbezogenen Daten im Sinne des § 3 Satz 1 Nr. 2 lit. a.) VIG nicht erfasst ist. Es ergeht folgender Bescheid: 1. Dem Antrag wird stattgegeben. 2. Der Informationszugang erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen postalisch an Sie durch Übersendung einer Kopie der beantragten Kontrollberichte. Voraussichtlicher Postausgang ist der 01.04.2019. 3. Zum selben Zeitpunkt erfolgt die Offenlegung Ihres Namens sowie Ihrer Anschrift gegenüber dem Lebensmittelunternehmer ebenfalls auf dem Postweg. 4. Der Bescheid ergeht für Sie gebührenfrei. [... Weiterer Text siehe Anhang ...]

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Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 04.02.19 Sehr geehrter [XXX], ich nehme …
Von
Stadtverwaltung Erfurt - Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) vom 04.02.19
Datum
9. April 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
anschreiben.pdf
257,0 KB
kontrollbericht.pdf
779,1 KB
Sehr geehrter [XXX], ich nehme Bezug auf Ihr Informationsersuchen nach dem VIG vom 04.02.19, mit dem Sie Informationen zu folgendem Lebensmittelunternehmer Coffee Fellows Willy-Brandt-Platz 12 99084 Erfurt begehren. Gemäß Bescheid vom 14.03.2019 wurde Ihrem Antrag auf Informationszugang zu o.g. Lebensmittelunternehmer stattgegeben. Sie erhalten den beantragten Kontrollbericht vom 01.06.2016 in Kopie. Weitere Kontrollberichte stehen nicht zur Verfügung. Zum selben Zeitpunkt erfolgt die Offenlegung Ihres Namens sowie Ihrer Anschrift gegenüber dem Lebensmittelunternehmer auf dem Postweg. Mit den mitgeteilten Informationen wird nur der zurückliegende Kontrollzeitpunkt abgebildet. Es kann daraus kein Rückschluss auf den Fortbestand etwaig bemangelter Umstände gezogen werden. Die Verantwortung für eine ggf. durch Sie erfolgte Veröffentlichung der Informationen und die sich daraus ergebenden juristische Konsequenzen liegen allein bei Ihnen als Antragssteller. Personenbezogene Daten wurden aus datenschutzrechtlichen Gründen unkenntlich gemacht. Mit freundlichen Grüßen,

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