Kontrollbericht zu Coopers, Winsen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Coopers
Bahnhofsplatz 2
21423 Winsen (Luhe)

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. September 2021
  • Frist
    26. Oktober 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

Lars Winkler
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt Details
Von
Lars Winkler
Betreff
Kontrollbericht zu Coopers, Winsen [#229089]
Datum
24. September 2021 20:28
An
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Coopers Bahnhofsplatz 2 21423 Winsen (Luhe) 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Ich bitte darum, personenbezogene Daten von Behörden- oder Betriebspersonal (wie Namen und Unterschriften) in den Dokumenten vor Übermittlung zu schwärzen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Der Anspruch auf Zugang zu den beantragten Informationen ist mittlerweile höchstrichterlich bestätigt. So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 29. August 2019 (Az. 7 C 29.17) den Informationsanspruch nach dem VIG gestärkt und ausgeführt, dass es Ziel des Verbraucherinformationsgesetzes ist, eine umfassende und zeitnahe Verbraucherinformation zu gewährleisten. Zuletzt hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (u.a. in VGH 10 S 1891/19) in gleich sieben Entscheidungen zu „Topf Secret“ klargestellt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher einen Anspruch auf die Ergebnisse der lebensmittelrechtlichen Kontrollen in Betrieben haben und auch eine mögliche Veröffentlichung der erlangten Informationen dem nicht entgegensteht. Es entspricht nach Auffassung des VGH der ausdrücklichen Zwecksetzung des § 1 VIG, den Markt transparenter zu gestalten. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall erkläre ich mich mit der Datenweitergabe einverstanden und bitte um Weiterbearbeitung des Antrags. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lars Winkler Anfragenr: 229089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229089/ Postanschrift Lars Winkler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lars Winkler
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Eingangsbestätigung Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 24.09.2021. Bevor ich Ihnen Auskünft…
Von
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
27. September 2021
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

geschwärzt
799,2 KB
Hiermit bestätige ich den Eingang Ihres o.a. Antrages vom 24.09.2021. Bevor ich Ihnen Auskünfte erteile, werde ich den von Ihnen benannten Betrieb gemäß § 5 VIG anhören. Ich gehe davon aus, dass ich Ihren Antrag dann fristgerecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VIG innerhalb von zwei Monaten bescheiden kann. Die Auskunftserteilung ist im derzeitigen Umfang gebührenfrei.
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Sehr geehrter Herr Winkler, zu Ihrem o.g. Antrag nach dem VIG ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag gebe i…
Von
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Oktober 2021
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Winkler, zu Ihrem o.g. Antrag nach dem VIG ergeht folgende Entscheidung: 1. Ihrem Antrag gebe ich statt. 2. Die Auskunftserteilung erfolgt kostenfrei. 3. Sie erhalten die gewünschten Informationen nach Rechtskraft dieses Bescheides.
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Ihr Antrag nach dem VIG zu den Betrieben „Coopers, Bahnhofsplatz 2, 21423 Winsen (Luhe)“ zu Ihrer Anfrage teile ic…
Von
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem VIG zu den Betrieben „Coopers, Bahnhofsplatz 2, 21423 Winsen (Luhe)“
Datum
17. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen mit, dass am 08.08.2017 und 18.02.2019 Kontrollen stattfanden. Die Niederschriften der Kontrollen füge ich in Kopie bei. Kontrolle 2017: gerüngfügige Mängel und Mängelbeseitigungen Kontrolle 2019: mehrere Mängelbeseitigungen

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Lars Winkler
AW: Ihr Antrag nach dem VIG zu den Betrieben „Coopers, Bahnhofsplatz 2, 21423 Winsen (Luhe)“ [#229089] Sehr <&l…
An Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt Details
Von
Lars Winkler
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem VIG zu den Betrieben „Coopers, Bahnhofsplatz 2, 21423 Winsen (Luhe)“ [#229089]
Datum
25. November 2021 21:25
An
Landkreis Harburg - Kreisveterinäramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank auch für diese Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Lars Winkler Anfragenr: 229089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229089/ Postanschrift Lars Winkler << Adresse entfernt >>