Kontrollbericht zu Coyote Cafe, Tübingen

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Coyote Cafe
Schleifmühleweg 95
72070 Tübingen

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Januar 2019
  • Frist
    20. März 2019
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

→ Selbst eine Anfrage stellen

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Coyote Cafe, Tübingen [#46028]
Datum
18. Januar 2019 20:22
An
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Coyote Cafe Schleifmühleweg 95 72070 Tübingen 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Einer Weitergabe von personenbezogenen Daten an andere Dritte, insbesondere an den angesprochenen Betrieb, widerspreche ich ausdrücklich gemäß Art. 21 DSGVO. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Anfrage - §§ 1,2 Verbraucherinformationsgesetz, Betrieb: Coyote Cafe, Schleifmühleweg 95 in 72070 Tübingen Sehr ge…
Von
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage - §§ 1,2 Verbraucherinformationsgesetz, Betrieb: Coyote Cafe, Schleifmühleweg 95 in 72070 Tübingen
Datum
22. Januar 2019
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres o.a. Antrags vom 18.01.2019. Eine Herausgabe von Kontrollberichten sieht das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht vor. Wir legen daher Ihren Antrag dahingehend aus, dass Sie über den genannten Betrieb folgende Informationen nach § 2 Absatz 1 Nr. 1 VIG aus den beiden letzten Betriebsprüfungen wünschen: - alle Daten über festgestellte, nicht zulässige Abweichungen von Anforderungen nach dem Lebensmittelrecht sowie - Maßnahmen und Entscheidungen, die im Zusammenhang mit den genannten Entscheidungen getroffen wurden. Wir werden den von Ihnen benannten Betrieb zu Ihrem Antrag und unserer Antwort, insbesondere zur Frage in Ziffer 2 Ihres Antrags gemäß § 5 VIG anhören, wodurch sich die Entscheidungsfrist auf 2 Monate verlängert. Sie haben der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 Datenschutzgrundverordnung widersprochen. Hierzu haben Sie aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, das Recht. Ihre besondere Situation haben Sie jedoch nicht dargelegt. Bisher ist Ihr Widerspruch somit unbegründet. Wir weisen Sie darauf hin, dass gemäß § 5 Abs. 2 Satz 4 VIG auf Nachfrage des Dritten (betroffener Betrieb) diesem der Name und die Adresse des Antragstellers offen zu legen ist. Wird der Widerspruch der Datenweitergabe nicht zurückgenommen oder entsprechend begründet, ist daher eine Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich. Bitte teilen Sie uns bis zum 01.02.2019 mit, - ob Sie Ihren Antrag unter dieser Vorgabe aufrechterhalten -indem Sie den Widerspruch zurücknehmen oder ihn begründen-, oder - ob Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Sofern Sie innerhalb dieser Frist hierzu keine Angaben machen, werden wir Ihren Antrag ablehnen. Die Auskunftserteilung ist grundsätzlich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 1.000 € gemäß § 7 Abs. 1 VIG gebühren- und auslagenfrei. Allerdings kann dieser Verwaltungsaufwand überschritten werden, wenn das betroffene Unternehmen Einwendungen erhebt oder gar den Rechtsweg beschreitet. In diesem Fall werden kostendeckende Gebühren und Auslagen erhoben. Der weitere Schriftverkehr erfolgt aus Datenschutzgründen postalisch. Mit freundlichen Grüßen
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Mitteilung über die weitere Bearbeitung Ih…
Von
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Coyote Cafe, Tübingen [#46028]
Datum
23. Januar 2019 12:04
Status
Warte auf Antwort

Widerspruch der Datenweitergabe

Der von Ihnen angefragte Betrieb hat – leider – das Recht Ihren Namen und Anschrift auf Nachfrage zu erfahren. Sie können nun:

  • den Antrag zurückziehen. Eine einfache Mitteilung genügt. Dadurch erhalten sie aber auch keine der beantragten Infos zum Thema Hygienekontrollen
  • oder sich mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklären

Für den zweiten Fall haben wir eine Formulierung vorbereitet, die Sie übernehmen können.

Antwort auf dem Postweg

Offenbar schickt Ihnen die Behörde eine Antwort auf dem Postweg. Bitte vergessen Sie nicht, die Antwort mit der Öffentlichkeit zu teilen. Sie können den erhaltenen Brief scannen oder fotografieren und unter dem obigen Menüpunkt „Post erhalten“ hochladen. Sie können ihr trotzdem über FragDenStaat antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Eine Mitteilung über die weitere Bearbeitung Ihres Antrag erhalten Sie per Post. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 22.01.2019. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie…
An Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Coyote Cafe, Tübingen [#46028]
Datum
24. Januar 2019 23:27
An
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Mitteilung vom 22.01.2019. Ich weise Sie daraufhin, dass Sie gem. § 5 Abs. 2 S. 4 VIG meine persönlichen Daten nur auf ausdrückliche Nachfrage des betroffenen Betriebes weitergeben dürfen und dies bisher nicht geschehen ist. Ich bitte Sie daher, meinen Antrag weiter zu bearbeiten. Sollte der betroffene Betrieb tatsächlich eine solche Nachfrage stellen, bitte ich um diesbezügliche Information, damit ich dann entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggf. zurücknehmen werde. Ich habe der Datenweitergabe gemäß Artikel 21 DSGVO deshalb widersprochen, weil ich in dem Betrieb regelmäßig speise. Ich möchte diesem Betrieb zufügen. Im Interesse meiner eigenen Gesundheit möchte ich jedoch Auskunft darüber erhalten, wie die hygienischen Bedingungen in der Küche sind und ob es in letzter Zeit Grund für Beanstandungen gegeben hat. Ich gehe davon aus, dass bis dahin der Bescheidung des Antrags keine zureichenden Gründe entgegenstehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich werde meinen Antrag [#46028] aufrecht erhal…
An Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht zu Coyote Cafe, Tübingen [#46028]
Datum
4. Februar 2019 22:06
An
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrt<< Anrede >> ich werde meinen Antrag [#46028] aufrecht erhalten sowie den Widerspruch der Datenweitergabe zurücknehmen. Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 46028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Anfrage - §§ 1,2 Verbraucherinformationsgesetz, Betrieb: Coyote Cafe, Schleifmühleweg 95 in 72070 Tübingen Anrede,…
Von
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage - §§ 1,2 Verbraucherinformationsgesetz, Betrieb: Coyote Cafe, Schleifmühleweg 95 in 72070 Tübingen
Datum
12. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Anrede, vor der Entscheidung über Ihre Anträge werden die Betriebe angehört. Wir weisen darauf hin, dass sich die Frist für die Bearbeitung der Anträge dadurch auf 2 Monate verlängert (§ 5 Abs. 2 VIG). MFG, Unterschrift
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Anfrage - §§ 1,2 Verbraucherinformationsgesetz, Betrieb: Coyote Cafe, Schleifmühleweg 95 in 72070 Tübingen Zusamme…
Von
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage - §§ 1,2 Verbraucherinformationsgesetz, Betrieb: Coyote Cafe, Schleifmühleweg 95 in 72070 Tübingen
Datum
22. Februar 2019
Status
Warte auf Antwort
Zusammenfassung: Entscheidung zum Antrag vom 18.01.2019: 1. Wir gewähren die von Ihnen beantragten Auskünfte 2. Der Informationszugang erfolgt schriftlich spätestens 14 Tage nach Bekanntgabe an den Betreiber 3. Die Entscheidung ergeht gebührenfrei Juristische Begründung Rechtsbehelfsbelehrung

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Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Anfrage - §§ 1,2 Verbraucherinformationsgesetz, Betrieb: Coyote Cafe, Schleifmühleweg 95 in 72070 Tübingen Sehr ge…
Von
Landratsamt Tübingen - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage - §§ 1,2 Verbraucherinformationsgesetz, Betrieb: Coyote Cafe, Schleifmühleweg 95 in 72070 Tübingen
Datum
15. März 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir verweisen auf unser Schreiben vom 22.02.2019 und erteilen hiermit die beantragte Auskunft: Datum der letzten Kontrolle: 20.04.2018 Aufzählung der Abweichungen: keine Maßnahmen: keine Datum der vorletzten Kontrolle: 11.04.2018 Aufzählung der Abweichungen: In der Speisekarte fehlt der Hinweis auf die Zusatzstoff- und Allergenangaben Maßnahmen: Mängelbericht Mit freundlichen Grüßen