Kontrollbericht zu Currywurst Tempel, Bocholt

1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden:
Currywurst Tempel
Osterstraße 19
46397 Bocholt

2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Januar 2019
  • Frist
    30. März 2019
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Topf Secret“-Anfrage haben:

Hier finden Sie aktuelle Blog-Artikel zum Thema „Topf Secret“.

Die hier ggf. einsehbaren Hygiene-Kontrollergebnisse beschreiben die zum Zeitpunkt der Antragsstellung zuletzt festgestellten Befunde zum Zeitpunkt des jeweils genannten Datums. Über den Hygiene-Zustand des jeweiligen Betriebs zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Informationen vor. Bitte beachten Sie, dass „Topf Secret“ eine privat betriebene Kampagne und keine amtliche Plattform ist.

Diese Anfrage wurde im Rahmen unserer Kampagne „Topf Secret“ gestellt.

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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgen…
An Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Kontrollbericht zu Currywurst Tempel, Bocholt [#50745]
Datum
27. Januar 2019 14:28
An
Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage die Herausgabe folgender Informationen:
1. Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden: Currywurst Tempel Osterstraße 19 46397 Bocholt 2. Kam es hierbei zu Beanstandungen? Falls ja, beantrage ich hiermit die Herausgabe des entsprechenden Kontrollberichts an mich.
Ich stütze meinen Antrag auf Informationszugang auf § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG). Bei den von mir begehrten Informationen handelt es sich um solche nach § 2 Abs. 1 VIG. Ausschluss- und Beschränkungsgründe bestehen aus diesseitiger Sicht nicht. Sollten dem Informationsanspruch dennoch Hinderungsgründe entgegenstehen, bitte ich Sie, mir diese unverzüglich mit Rechtsgründen mitzuteilen. Unter „Beanstandungen“ verstehe ich unzulässige Abweichungen von den Anforderungen des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches (LFBG) oder anderen geltenden Hygienevorschriften. Sollte es zu einer oder mehreren solchen Beanstandungen gekommen sein, beantrage ich die Herausgabe des entsprechenden, vollständigen Kontrollberichts – unabhängig davon, wie Ihre Behörde die Beanstandungen eingestuft hat (bspw. als „geringfügig“ oder „schwerwiegend“). Meines Erachtens handelt es sich nach § 7 Abs. 1 VIG auch um eine gebührenfreie Auskunft. Sollte die Auskunftserteilung Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Personenbezogene Daten in den Informationen können Sie, soweit erforderlich, schwärzen. Mit Verweis auf § 4 Abs. 2 VIG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Sollten Sie nicht zuständig sein, leiten Sie meine Anfrage bitte an die zuständige Behörde weiter. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Weitergabe meiner personenbezogenen Daten an Dritte im Sinne von § 5 Abs. 2 S. 4 VIG nur dann zulässig ist, wenn betroffene Dritte ausdrücklich nach einer Offenlegung fragen. In diesem Fall bitte ich um Mitteilung, damit ich entscheiden kann, ob ich meinen Antrag ggfls. zurücknehme. Einer Bescheidung des Antrags steht dies nicht entgegen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel
Kontrollbericht Currywurst Tempel, Bocholt Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit Ihrem Antrag/ Ihrer E-Mail v…
Von
Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel
Betreff
Kontrollbericht Currywurst Tempel, Bocholt
Datum
28. Januar 2019 16:03
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
7,2 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit Ihrem Antrag/ Ihrer E-Mail vom 27.01.2019 ein Auskunftsersuchen im Sinne des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) gestellt. Sie wünschen Informationen zum Betrieb Currywurst Tempel Anschrift: Osterstr. 19 in 46397 Bocholt. Dieser Betrieb wurde von mir im Rahmen der Lebensmittelüberwachung des Kreises Borken am 19.06.2018 und am 19.10.2108 kontrolliert. Bei beiden Betriebskontrollen gab es keine Beanstandungen. Ich sehe Ihr Auskunftsersuchen damit als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Kontrollbericht Currywurst Tempel, Bocholt [#50745] Sehr geehrt<< Anrede >> sehr vielen Dank für …
An Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Kontrollbericht Currywurst Tempel, Bocholt [#50745]
Datum
28. Januar 2019 21:27
An
Kreis Borken - Fachbereich Tiere und Lebensmittel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> sehr vielen Dank für die schnelle Auskunft! Dann hoffe ich mal, dass Ihre Zukunftsvision stimmt und dass es die Bude im Jahr 2108 immer noch gibt! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 50745 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>